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Sozialversicherung für Künstler und Publizisten

Basisinfos zur Künstlersozialkasse KSK

Tipps für Musiker und Bands von Backstage PRO
veröffentlicht am 26.02.2015

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Basisinfos zur Künstlersozialkasse KSK

Sitz der KSK ist in Wilhelmshaven. © Foto: KSK, Quelle: Popbüro

Backstage PRO präsentiert euch ausgewählte artistguide-Themen aus den Bereichen "Bildung", "Live", "Vermarktung", "Tontechnik" und "Recht". In dieser Folge geben euch die Autoren des Popbüros Region Stuttgart einige Infos zur Künstlersozialkasse KSK.

Selbständige Künstler und Publizisten im Kunst- und Medienbereich sind auf dem Arbeitsmarkt besonderen Bedingungen unterworfen. Aufgrund ihres stark schwankenden Einkommens bleiben essentielle Dinge, wie beispielsweise die eigene Vorsorge für Krankheit und Alter, häufig unbeachtet. Um diesem Umstand abzuhelfen, hat die Bundesregierung in den 1970er Jahren die Künstlersozialkasse (KSK) ins Leben gerufen. Das Ziel: Selbständige Künstler, Publizisten und andere Freiberufler sollen ähnlich abgesichert sein wie normale Arbeitnehmer mit geregeltem Einkommen.

Das Grundprinzip der KSK

Das Grundprinzip der KSK ist einfach: um die Finanzierung eurer Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu erleichtern, zahlt die Künstlersozialkasse 50% der Beitragshöhe als Zuschuss. Das heißt ganz praktisch formuliert: Ihr überweist euren Teil an die KSK, diese legt den nötigen Rest obendrauf und leitet das Geld nun weiter.

Für die konkrete Durchführung der Versicherungsleistungen ist die KSK aber nicht zuständig. Ihr bleibt Mitglied bei eurer Krankenkasse (und behaltet auch die freie Wahl der Kasse) und der allgemeinen Rentenversicherung, die für die jeweiligen Fälle immer erster Ansprechpartner bleiben.

Die durch die KSK geleisteten Zuschüsse werden durch die Einnahmen der Künstlersozialabgaben ermöglicht: Diese Abgaben müssen alle Unternehmen leisten, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten: Bühnen, Verlage und Museen ebenso wie TV-Produktionsfirmen oder Musikschulen. Abgabepflichtig sind aber auch die sogenannten Eigenwerber, also Unternehmen und Einrichtungen, die Werbung für sich betreiben und freie Grafiker, Designer, Texter oder Fotografen hiermit beauftragen. Das Geld für euch kommt also von euren Nutzern.

Wen nimmt die KSK?

Das KSVG (Künstler-Sozial-Versicherungs-Gesetz)

Das KSVG (Künstler-Sozial-Versicherungs-Gesetz)

Für welche Berufsgruppe die besonderen Umstände zutreffen ist von der KSK sowie von Seiten des Gesetzgebers recht spärlich definiert. Es heißt lediglich, dass Kunst das Ausüben, Schaffen oder Lehren von Musik, darstellender oder bildender Kunst sei. Was aber darstellende Kunst oder bildende Kunst sind, wurde im Detail – ebenso wie der Begriff der Publizistik – der Ausarbeitung durch die Praxis der Verwaltung und Gerichte überlassen.

Diese Definitionsproblematik führt zwangsläufig dazu, dass jeder, der sich über KSK absichern möchte, individuell auf seine künstlerische Tätigkeit geprüft wird.

Im Laufe der Jahre hat sich in der Rechtsprechung herausgebildet, dass Kunst stets ein "Mindestmaß eigenschöpferischer Gestaltung" erfordere. Wer nichtschöpferisch tätig wird – wobei ein geringes Niveau ausreicht – ist nicht Künstler im Sinne des KSVG.

Beiträge

Die KSK bietet viele Formulare auf ihrer Webseite kuenstlersozialkasse.de zum Download an. Der meiste

Die KSK bietet viele Formulare auf ihrer Webseite kuenstlersozialkasse.de zum Download an. Der meiste "Papierkram" ist für Künstler erfreulich unaufwändig.

Wer nach eingehender Prüfung der Künstlersozialkasse als Künstler oder Publizist über die KSK versichert wird, zahlt monatlich Beiträge an diese. Die Höhe des Monatsbeitrags errechnet sich aus dem Jahreseinkommen. Da man als selbständiger Künstler oder Publizist im Regelfall über ein sehr variables Einkommen verfügt, gestaltet sich die Berechnung manchmal schwierig.

Die Herangehensweise sieht so aus, dass KSK-Versicherte zum Ende eines Jahres melden müssen, welchen Gewinn sie im folgenden Jahr erwarten, um daraus den Beitrag zu ermitteln.

Da dies durchaus schwer abzuschätzen sein kann, gibt es die Möglichkeit im Laufe des Jahres eine Korrekturmeldung zu machen, aus der sich ein neuer ab den Folgemonaten zu zahlender Betrag errechnet. Bereits bezahlte Monatsbeitrage werden bei der Neuberechnung allerdings nicht in Betracht bezogen.

Manch einer der Versicherten nutzt diese Art der "Prognose-Meldung", um wissentlich eine zu geringe Gewinnerwartung anzugeben, um darüber eine günstige Absicherung in der Sozialversicherung zu erhalten. Damit aber stehen den Sozialkassen weniger Einnahmen zur Verfügung, als dies bei realistischen Prognosen der Fall wäre. Aufgrund dieser Tatsache prüft KSK regelmäßig nach.

Lohnt die KSK?

Wie beim Arbeitnehmer steigt mit einem zunehmenden Einkommen auch der monatliche Beitragssatz. Gut verdienenden Künstlern und Publizisten stellt sich daher oft die Frage, ob sich die KSK für sie noch "lohnt" – oder ob eine private Absicherung nicht lukrativer wäre. Nur: es handelt sich um eine Pflichtabsicherung, es besteht keine Freiwilligkeit und kein Wahlrecht. Man kann der KSK also nicht durch einen einfachen Brief mitteilen, dass man "austreten" will.

Wer einmal bei der KSK als versicherungspflichtig gemeldet ist, bleibt es auch, solange er eine selbständige künstlerische Tätigkeit ausübt. Auch dann, wenn das Einkommen steigt. Ausnahmen gibt es laut KSVG nur, wenn ein Versicherter noch andere Tätigkeiten ausübt, also entweder eine selbständige nichtkünstlerische Tätigkeit ausübt oder einer Arbeit in abhängiger Beschäftigung nachgeht. Die Einkünfte hieraus müssen über bestimmten Werten liegen.

Das Durchschnittseinkommen der aktiv Versicherten auf Bundesebene, über alle Berufsgruppen, Geschlecht und Alter hinweg, lag zum 01.01.2014 übrigens bei 14.992€. In diesen Einkommensbereichen bietet die KSK den Versicherten natürlich eine erhebliche Entlastung.

Prüfung der Versicherungspflicht

Selbstständige Künstler und Publizisten sollten sich bei der KSK melden, um ihre Versicherungspflicht prüfen zu lassen. Die KSK sucht nicht aktiv nach ungemeldeten Künstlern. Anders sieht dies bei abgabepflichtigen Unternehmen aus, welche die KSK aktiv sucht.

Weitere Infos: Check-Up zur Mitgliedschaft und Anmeldung bei der KSK

Unternehmen

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