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"So kann es nicht weitergehen"

BDKV kritisiert Differenzen der Veranstaltungsvorschriften der Bundesländer

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 01.07.2020

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BDKV kritisiert Differenzen der Veranstaltungsvorschriften der Bundesländer

Pascal Funke und Prof. Jens Michow - die beiden Vorsitzenden des BDKV. © Daniel Braun

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) äußert deutliche Kritik an den je nach Bundesland verschiedenen Veranstaltungsverboten. Die Botschaft des BDKV ist eindeutig: So kann es nicht weitergehen.

In einer Stellungnahme skizziert der BDKV die nach wie vor strengen Auflagen für die Konzert- und Veranstaltungsbranche, die in deutlichem Kontrast stünden zu den Möglichkeiten der weiteren Wirtschaftszweige in Deutschland. 

So seien beispielsweise Strände als populäre Urlaubsziele wieder gut gefüllt, der ÖPNV erreiche werktags wieder normale Auslastung, und auch Flugzeuge könnten wieder bis auf den letzten Platz gefüllt abheben. Im Alltag zeige sich währenddessen, dass die Bevölkerung zunehmend auf Mindestabstände und Hygienekonzepte verzichte. 

Perspektivlos

Für Veranstalterinnen und Veranstalter gäbe es dahingegen noch immer keine Perspektive. Dazu Prof. Jens Michow, Präsident des BDKV: 

"Der Wirtschaftszweig liegt völlig am Boden und sieht kein Licht am Ende des Tunnels. Wann Veranstaltungen bundesweit wieder zuverlässig geplant werden können, ist derzeit nicht absehbar."

Besonders kritisch sieht der Verband die vollkommen unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen in den Bundesländern. Dazu Michow: 

"Selbst, wenn sich ein Veranstalter fände, der bereit wäre, unter Verlusten oder finanziert durch öffentliche Zuschüsse eine Tournee zu veranstalten: die 16 unterschiedlichen, in sich und untereinander widersprüchlichen Landesverfügungen erlauben keine einheitliche Durchführung von Tourneeveranstaltungen."

Ein föderaler Flickenteppich

Der Flickenteppich der jeweiligen Landesverordnungen habe lediglich zwei Gemeinsamkeiten: Clubs und Diskotheken dürfen derzeit noch nirgends öffnen, und bei erlaubten Veranstaltungen sind Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten. Ansonsten gäbe es eine undurchsichtige Vielzahl zulässiger Teilnehmerzahlen (von 100 bis 1.000), die in acht Ländern an die Art der Durchführung – ob im Innen- oder Außenbereich – gekoppelt ist. 

Hier findet ihr unsere aktuelle Übersicht zu den aktuell gültigen Verordnungen der Bundesländer

Keine Perspektive

Die chaotische Situation in den Ländern wird noch verschlimmert dadurch, dass die Aktualisierung von Verordnungen in den meisten Fällen mit äußerst kurzem Vorlauf stattfindet. Einzig in Baden-Württemberg ist laut dem BDKV derzeit ein "Fahrplan" für die kommenden Wochen ersichtlich. Eine Tourneeplanung sei unter diesen Umständen in jedem Fall nicht möglich. 

Laut dem BDKV gibt es kein Land, in dem die Regelungen so unterschiedlich sind wie in Deutschland. So sei in Frankreich bereits die Tourneeplanung wieder möglich, in Holland würden sogar wieder Veranstaltungen mit unbegrenzter Teilnehmerzahl wieder erlaubt. Voraussetzung sei die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln und ein Gesundheitscheck vor dem Betreten der Veranstaltung. 

Abstimmung unbedingt notwendig

Das Anliegen des BDKV ist deutlich: Der Verband fordert eine "Rückkehr in die Normalität", auch für die Veranstaltungsbranche. Verbandspräsident Michow betont dabei ausdrücklich, dass die Branche alle dem Infektionsschutz dienenden Maßnahmen akzeptiere. Doch sei eine Abstimmung der Bundesländer unbedingt notwendig: 

"Von unserem Wirtschaftszweig ist die gesamte Musikwirtschaft abhängig. Ich würde mir wünschen, dass die Politik versteht, dass es hier nicht nur um die Zukunft der deutschen Konzert-, Tournee- und Festivalveranstalter geht, sondern dass ein großer Teil unseres Kulturbetriebs existentiell bedroht ist."

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