Konstantere Vergütungsbedingungen gefordert
Deutscher Kulturrat fordert faire und angemessene Vergütung selbstständiger Kulturschaffender
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Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates und Generalsekretär des Deutschen Musikrates. © DMR
Die Coronakrise hat die prekäre soziale und wirtschaftliche Lage von Solo-Selbstständigen im Kultur- und Medienbetrieb offen gelegt.
Dabei handelt es sich laut dem Deutschen Kulturrat um ein strukturelles Problem. Wenn Aufträge entfallen, geraten viele in unmittelbar in existentielle Not – insbesondere auch deswegen, weil die meisten Soloselbstständigen aufgrund geringer Einnahmen nicht in der Lage sind, Rücklagen anzulegen.
Die Forderungen des Kulturrates
Der Kulturrat fordert unter anderem die Bundesregierung auf, sich auf der europäischen Ebene für die Initiative der Generaldirektion Wettbewerb einzusetzen, um eine Verbindlichkeit von Vergütungs- und Honorarregelungen zu ermöglichen. Diese sollen dann in Bundesrecht übersetzt werden.
Bisher stehe das EU-Wettbewersbrecht Kollektivverhandlungen von Solo-Selbstständigen zur Durchsetzung fairer und angemessener Vergütungen entgegen.
Außerdem soll die Sicherung einer angemessenen Vergütung für Solo-Selbstständige im Kultur. und Medienbereich künftig stärker in den Vordergrund der kulturpolitischen Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen gerückt werden.
Der Deutsche Kulturrat fordert darüber hinaus, dass die Branchenverbände von Solo-Selbständigen der Kultur- und Medienbranche Honorar- bzw. Vergütungsempfehlungen formulieren, soweit nicht bereits geschehen.
Öffentliche Hand als Vorbild
Zusammenfassend weist der Kulturrat darauf hin, dass all diejenigen, die künstlerische oder kreative Leistungen nutzen oder beauftragen, diese auch fair und angemessen vergüten müssen. Dies gelte für Vereine, privatwirtschaftliche Unternehmen, die öffentliche Hand, die Digitalwirtschaft sowie für Privatpersonen.
Die öffentliche Hand hat dabei eine besondere Vorbildfunktion bei der Vergütung von Solo-Selbständigen. Ähnlich wie Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich tariftreu verhalten oder zumindest den Mindestlohn einhalten, sollte auch bei der Vergütung von Solo-Selbständigen eine angemessene und faire Vergütung Fördervoraussetzung oder Grundlage für die Beauftragung sein.
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