Abweichungen vom Referentenentwurf im Sinne der Verwerter
Die Urheberrechtsreform kommt in Fahrt: Heiko Maas sieht "guten Kompromiss"
Der erste Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform ist auf dem Weg. © Martin Moritz / pixelio.de
Ziel der Bundesregierung ist es, die Position der Urheber (Musiker, Komponisten und Textschreiber) gegen die meist viel mächtigeren Verwerter (Labels, Verlage usw.) zu stärken. Dabei geht es vor allem darum, dass Urheber bessere Vergütungen von den Verwertern bekommen, und dass diese sich auch einfacher wieder aus ungünstigen Verträgen lösen können.
Schnelleres Loslösen
So sollen Urheber nun nach spätestens zehn Jahren aus Verträgen aussteigen können. So könnte man dann zum Beispiel einen besseren Verwerter für seine Musik suchen, der bessere Konditionen gewährt. Bis jetzt gab es für eine solche Frist keine gesetzliche Regelung.
Des weiteren sollen Urheber nun bessere Möglichkeiten zur Überprüfung der Einnahmen des Verwerters erhalten, um zu kontrollieren, ob da auch alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Gemeinsam im Verbund agieren
Diese Punkte konnten bis jetzt aber auch schon im individuellen Vertrag vereinbart werden und waren in der Praxis bereits oft so oder so ähnlich auch angewandt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, dass Urheber nun gemeinsam als Verband gerichtlich gegen Verwerter vorgehen können. Das sollte die Position der Urheber im allgemeinen wirklich deutlich stärken und macht die Mitgliedschaft in einem der Verbände sicher noch attraktiver.
Abweichungen vom Referentenentwurf
Diesen Mittwoch wurden diese Pläne in einem ersten Regierungsentwurf veröffentlicht. Vorab – noch letztes Jahr – gab es allerdings schon einen Referentenentwurf, der noch deutlich vorteilhafter für die Urheber war.
Danach sollten Urheber zum Beispiel schon nach 5 Jahren ihre Rechte zurückrufen können. Auf diesen Referentenentwurf hagelte es vor allem von Seiten der Verwerter mit Kritik, welche wohl auf offene Ohren bei der Regierung gestoßen ist.
So bezeichnete Bundesjustizminister Heiko Maas den neuen Regierungsentwurf als "guten Kompromiss":
"Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass sich Urheber und Verwerter wieder auf Augenhöhe begegnen. Wir stärken die Position der Kreativen bei den Vertragsverhandlungen, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden."
Erste Kritische Stimmen wie von der Initiative Urheberrecht wurden jetzt schon laut: Der Regierungsentwurf lasse die Urheber im Stich. Hat sich die Bundesregierung nun doch dem Druck der mächtigen Verwerter gebeugt und lässt die Urheber alt aussehen? Oder könnten wir noch ein Urheberrecht bekommen, bei dem alle Beteiligten gut aussehen?
Nun geht der Entwurf erstmal in den Bundestag und Bundesrat zur Beratung und Abstimmung – wobei sich natürlich auch noch einiges ändern könnte. Wir halten euch weiter auf dem Laufenden. Was in Sachen Urheberrecht darüber hinaus für dieses Jahr geplant ist, findet ihr hier.
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