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Etappensieg

Konzertveranstalter-Verband gewinnt Prozess gegen die Ticketzweitmarkt-Plattform Ticketbande

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 29.01.2019

ticketing bdkv

Konzertveranstalter-Verband gewinnt Prozess gegen die Ticketzweitmarkt-Plattform Ticketbande

© anna-m. weber via Pexels

Das Landgericht Hannover entscheidet im Prozess um die Wiederverkaufspreise von Konzerttickets zu Gunsten des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft i.G. (BDKV). Anwälte sehen in dem neuen Urteil einen richtigen Schritt gegen überteuerte Zweitmarktangebote.

Das Landgericht Hannover bezeichnet das Bereitstellen von Verkaufsangeboten für Konzerttickets zu einem Preis von mehr als 25 Prozent über dem Normalpreis in seinem Urteil vom 21. Januar 2019 als wettbewerbswidrig. Das Urteil gilt für Eintrittskarten mit einer Weiterverkaufsverbotsklausel und einer Leerzeile für die Eintragung des Namens des Karteninhabers. 

Der Kartellsenat des Landgerichts Hannover bestätigte damit die Zweifel des BDKV an der Rechtmäßigkeit des Angebotes des Ticketzweitanbieters Ticketbande.

Das Verbot ist unabhänging davon wirksam, ob die Leerzeile auf dem Ticket vom Inhaber ausgefüllt wurde oder nicht. Weiterhin ist es nicht von Bedeutung, ob der Namensaufdruck beim Einlass kontrolliert und durchgesetzt wird. 

Entscheidender Schritt

Rechtsanwalt Dr. Johannes Ulbricht von der Kanzlei Michow und Ulbricht hat das Verfahren für den BDKV geführt. Laut seiner Einschätzung beseitigt das Urteil eine entscheidende Grauzone beim Ticketkauf:

"Das jüngste Urteil bringt die Veranstalter ein großes Stück weiter beim Kampf gegen den kommerziellen Ticketzweitmarkt-Handel. Im Falle einer Verletzung des Weiterverkaufsverbotes ist die Zweitmarkt-Plattform selbst voll haftbar, und kann sich nicht etwa auf ein Verschulden des Verkäufers berufen."

Im Sommer 2018 hatte der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (zu diesem Zeitpunkt noch bdv) seine Kampagne "NEIN zum Ticketschwarzmarkt" vorgestellt. Der Verband gab an, auch in Folge des Urteils den Kampf gegen den überteuerten Weiterverkauf von Eintrittskarten entschlossen fortzusetzen.

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