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Liste des Grauens

"Mit einem Bein im Gefängnis": Aus dem Alltag eines Clubmachers. Eine kleine Musikclubpolemik.

Spezial/Schwerpunkt von Backstage PRO
veröffentlicht am 29.03.2016

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"Mit einem Bein im Gefängnis": Aus dem Alltag eines Clubmachers. Eine kleine Musikclubpolemik.

Karsten Schoelermann (Knust, Hamburg) hat sich 2006 mit dieser "Musikclubpolemik" Luft gemacht. © iStock

Karsten Schölermann ist Geschäftsführer des Knust in Hamburg und Vorsitzender der LiveKomm. Seine "kleine Musikclubpolemik" ist nun fast zehn Jahre alt und wurde auch unter der Bezeichnung "Liste des Grauens" bekannt. Damals trug sie ihren Teil zur Gründung der Hamburger Fördermodelle (Live Concert Account, Clubstiftung, Clubaward) wie auch der LiveKomm ihren Teil bei. Schließlich zeigt der Text auf bissige Art auf, welchen Herausforderungen sich Clubbetreiber in ihrem täglichen Business gegenüber sehen.

Von der "Leidenschaft getrieben" und "mit Wut aus dem Bauch heraus" sei sein Text im Dezember 2006 entstanden, so Schölermann gegenüber Backstage PRO. Seine Emotionen werden schnell deutlich, wenn man liest, was er auf die Frage antwortete, was es eigentlich bedeute, einen Musikclub zu gründen:

Um es mit einfachen Worten zu sagen: So etwas tut man als Kaufmann nicht. Wer einen Musikclub gründet, begibt sich mit einem Bein ins Gefängnis – mit dem anderen wird man zum potentiellen Steuerflüchtling.

Das alles, weil die deutsche Regelwut vor einem Musikclub nicht halt macht – ihn aber in Ermangelung einer "richtigen" Schublade innerhalb der bestehenden Regeln und Verordnungen meist verkehrt – und ausgesprochen unvorteilhaft – einsortiert. Hieraus resultieren Belastungen, die kein anderes Kulturgewerk über sich ergehen lassen muss. Der Musikclub aber soll es richten. Ein Unding.

Wirkungsvoll bis heute

Wirkungsvoll sei sein Text bis heute, findet Schölermann, denn vieles habe sich nicht geändert.

Er beschreibt die damalige politische Stimmungslage: Es sei darum gegangen, das Thema "Musikstadt Hamburg" voran zu treiben. In vielfältigen Statements sei eine "lebendige" Musikclublandschaft als wichtige, sogar unverzichtbare Voraussetzung dafür bezeichnet worden.

Mit seinem Einverständnis republizieren wir hier die Originalversion der "Liste des Grauens". Veröffentlicht wurde der Artikel im Frühjahr 2007 im "Musikforum" (pdf), der Quartalszeitschrift des Deutschen Musikrates.

 

Die "Liste des Grauens" (2006)

1) Bundesemissionsschutzgesetz

Am Anfang, wenn man eine Location sucht, um darin regelmäßige Musikaufführungen zu planen, erscheint das Problem lösbar. Der Vermieter unterschätzt die Auswirkungen – das Bezirksamt verweist auf baurechtlich notwendige Schallgutachten. Ein ca. 10.000 Euro teures Schallgutachten später ist man allerdings "erwacht".

Es ist in der Praxis äußerst selten, einen Raum zu finden, der den Vorstellungen und baurechtlichen Schallschutzbestimmungen auch nur ansatzweise entspricht. An der nächsten Häuserfront ist nach 22.00 Uhr ein maximaler Schallpegel von 55 dbA erlaubt. Das ist in etwa die Lautstärke eines Tischgespräches. Straßenlärm ist um ein vielfaches lauter – aber das ist ja kein Lärm.

Notwendige Schallschutzmaßnahmen sprengen schnell jede sinnvolle Investitionsplanung. Unter 100.000 Euro kriegt man keinen Raum schalldicht, ganz davon abgesehen, dass keiner garantieren kann, dass es funktioniert: "Schall ist wie Wasser – Wenn irgendwo im Gummistiefel ein Loch ist, dann wird der ganze Fuß nass".

Resultat ist, dass man innerhalb bewohnter Gebiete derzeit keine Chance hat einen Musikclub zu eröffnen, da die hierfür notwendigen Schallschutzmaßnahmen für die Betreiber ein unkalkulierbares Risiko darstellen. Wenn sie nicht funktionieren, ist eine anschließende Schließung der Location behördlicherseits zwingend vorgesehen.

  • Erster Eintrag in die Liste des Grauens: Schallschutz 100.000 Euro.

 

2) Technische Ausstattung

Reden wir mal nicht über die gastronomische Ausstattung. Die spendiert ja vielleicht noch eine ortsansässige Brauerei. Reden wir über die Ton- und Lichttechnik.

Unter einem 40 Kanal-FOH-Pult (Front of House) und einem 32 in 8 Kanal-Aktiv-Monitor sowie einem 40 Kanal Lichtpult nebst Hauslicht und Dimmerpacks braucht man eigentlich nicht mehr antreten. Die Zeiten, in denen man einen einfachen 8-Kanal Mischverstärker nebst fünf bunten 100 Watt Strahlern zur Selbstbedienung auf die Bühne stellte, sind seit etwa 20 Jahren vorbei.

Heute muss es schon "das Beste" sein, wenn man in der Liga der Agenturkonzerte mitspielen möchte. So eine "Hausanlage" kostet, je nach Ausstattung, zwischen 150.000 und 250.000 Euro. Sie hält etwa 4 bis 6 Jahre und muss laufend gewartet und repariert werden. Ohne einen fest angestellten Haustechniker ist das nicht zu bewältigen.

  • Technische Ausstattung: 200.000 Euro.
  • Laufende Kosten: 1 Techniker, Reparaturen, Abschreibung ca. 7.500 Euro/Monat.

 

3) Kommunikationskosten

Internet sei Dank – wir können auch anders. Das Internet ist für unsere diversifizierte Musikwirklichkeit ein Segen. Wir erreichen die immer spezieller werdenden Zielgruppen erheblich effizienter als noch vor fünf Jahren.

Aber dennoch: Jede Musikgruppe hat (noch) als unverzichtbares Kultur- und Kommunikationsbedürfnis ein Plakat – in der Regel ist dies im DIN A1 Format – und soll 200-fach ausgehängt werden.

Nun hat die Stadt Hamburg, wie viele andere Städte bundesweit, entschieden, dass Plakate Werbung seien – und nicht etwa der künstlerischen Kommunikation zuzurechnen sind. Mit der unvermeidlichen Folge, dass wir nun im Umfeld von Produktwerbung auf limitierten und extrem teuren Flächen plakatieren sollen.

Leider ist das nicht finanzierbar: Eine A1-Stelle im städtischen Netz (U-Bahnen, HEW-Kästen, Litfaßsäulen) kostet im Schnitt 0,80 Cent pro Tag und Stelle. Wir rechnen hoch:

20 Konzerte x 14 Tage x 200 Plakate x 0,80 Cent = 44.800 Euro pro Monat.

In der Praxis gäbe es dafür ca. 50% Vielbucherrabatt. Es bleiben immer noch unglaubliche 22.400 Euro übrig. Pro Monat versteht sich. Hinzu kommen die regelmäßigen Aufwendungen zur Pflege und Wartung der Club-Homepage und ein paar Programmanzeigen, ein Programmplakat und ein Clubflyer nebst Aushang/Verteilung für, sagen wir 1000 Euro/Monat. Ab damit auf die Liste des Grauens:

  • Werbekosten 23.900 Euro/Monat – ein Schelm der dächte, dass das zum "wilden" Plakatieren ermuntere.

 

4) GEMA

OK – die GEMA ist in den vergangenen Jahren transparenter geworden. Und sie müht sich auch. Aber die Fakten sprechen eine grausame Sprache. Vor wenigen Jahren kostete ein "gewöhnliches" Nachwuchskonzert mit jungen Amateurmusikern, die Selbstkomponiertes zum Vortrag bringen, vereinfacht "Selbstaufführer-Konzert", 5 bis 8 DM Eintritt. Heute kostet das gleiche Konzert 8 bis 10 Euro Eintritt.

Damals wie heute kommen im Schnitt 100 zahlende Besucher zu so einem Konzert, wenn die Band sich denn vorher von irgendwem 2000 Euro für die unter 3) gelistete Plakatwerbung geliehen hat.

Damals kostete die GEMA für so ein Konzert 88,- DM, heute 128 Euro. Bei bis zu 266 qm Fläche.

Überflüssig zu erwähnen, das keiner der Musiker eine sogenannte Musikfolge ausfüllt. Die Titel sind meist noch nicht einmal bei der GEMA registriert. Dennoch gilt das faktische und grausige "Alleinvertretungsmonopol" der GEMA. In ständiger und von den vielen Rechtsanwälten der GEMA in endlosen Musterprozessen durchgezogenen Prozessen wurde festgestellt – und für Recht befunden – das es faktisch auszuschließen sei, das an einem Konzertabend ausschließlich GEMA-freie Werke aufgeführt werden können. Und ein einziger GEMA-pflichtiger Titel genügt und schon ist die Zustimmung der GEMA zur Aufführung bzw. deren Anmeldung Pflicht. Die GEMA-Befreiung könnte man – unter Auflistung der ausschließlich GEMA-freien Werke – nur im Voraus beantragen.

Die unvermeidlichen Kosten also sind: 20 Konzerte à 128 Euro GEMA. Auch hier gibt es die beliebten Vielbucher-Rabatte – ab dem 150. Konzert zahlt man bei der GEMA nur noch 50%. Da wir aber auch diverse Konzerte mit bis zu 20 Euro Eintritt haben – das kostet dann 286 Euro GEMA – halten wir mal einen Mittelwert von 128 Euro pro Konzert für einen gemessenen Durchschnittswert.

  • Also: Eintrag in die Liste des Grauens: 2.560 Euro/Monat GEMA

 

5) Catering

Ganz einfach: 2 Kisten Bier, Kaffee, eine Kiste Alkoholfreies und ein paar Brötchenhälften. Vielleicht noch eine Handvoll Handtücher, eine Tischdecke und einen Strauß Blümchen pro Woche.

Sagen wir 100 Euro pro Konzert x 20 Konzerte =

  • 2000 Euro Catering pro Monat auf der Liste des Grauens.

 

6) Bandhonorare

Ha, ha, ha – wer glaubt denn noch an Märchen? Wer glaubt, ein Musikclub könne Gagen zahlen, irrt gewaltig. Vielmehr hat sich die beliebte Splittung der Türeinnahmen durchgesetzt.

70/30, 60/40 oder 50/50 lauten die beliebtesten Verteilerschlüssel für die Türeinnahmen. Natürlich resultieren daraus dennoch Gagenzahlungen – insbesondere steuerlich drittschuldnerische Lasten sind die Folge.

  • Aus dem Türanteil des Clubs muss dieser neben den Kosten für 1-5 Steuern & Abgaben bezahlen.

 

7) Umsatzsteuer

Ab 2007 sind es 19% – bisher waren es 16% – auf die Gastro-Erlöse. Versuche, die Clubgastronomie als "Nebenprodukt" des Kulturbetriebes zu klassifizieren, scheiterten bisher. Obwohl die Theater genau das dürfen (halbe Mehrwertsteuer für die Getränkeverkäufe).

Wir sind ja Diskotheken – "Kommerzielle" – da geht das selbstverständlich nicht. Leider gilt für ein neues Gewerbe: Bauseitig wird man vom Finanzamt zunächst zur jährlichen Umsatzsteuererklärung aufgefordert. Und die dauert. Rock'n'Roll-Buchhaltungen dauern gerne bis zum letzten Drücker. Somit sind bis zum Zeitpunkt der ersten eingehenden Umsatzsteuererklärung in der Regel zwei Jahre vergangen. Die werden dann – nebst der fälligen Vorauszahlung für das laufende Jahr – natürlich sofort fällig.

Das ist der Moment wo der junge Clubbetreiber lernt: Umsatz ist nicht gleich Gewinn – und wenn er keine reichen Eltern hat, flüchtet er nun. Wir haben einen neuen Steuerflüchtling ausgebildet. Klasse.

  • Eintrag auf der Liste des Grauens: 5.000 Euro Umsatzsteuer/Monat.

 

8) Künstlersozialkasse

1983 wurde sie als die erste und einzige Pflichtversicherung für Freiberufler von den Sozialdemokraten begründet. Egal ob der auftretende Künstler nun dort versichert ist oder nicht, derzeit müssen 5,5% des Künstlerhonorars – siehe Türsplitting oben – an die Künstlersozialkasse abgeführt werden. Catering, Reisekosten und Hotelkosten gehören selbstverständlich als geldwerte Leistungen mit in die Bemessungsgrundlage.

Natürlich wird dies drittschuldnerisch – wie auch die GEMA – vom Clubanteil an der Tür abgezogen. Bei den relativ geringen Gagen wirken die ca. 50 Euro pro Konzert – bei einer Gagenvermutung von 1000 Euro pro Abend – eigentlich unbedrohlich.

  • Lächerliche 1000 Euro/Monat kommen auf die Liste des Grauens.

Pfeffer bekommt die Angelegenheit durch die drittschuldnerische Komponente: Die Künstlersozialkasse kann diese Nachweise/Schätzungen bis zu 30 (!) Jahre rückwirkend einfordern. Und da die meisten in den 90er Jahren nichts davon wussten – und auch heute noch viele Steuerberater diese Zahlungsverpflichtung schlicht nicht kennen, kommt gerne ein Erstbescheid nach drei Jahren mit, sagen wir, 36.000 Euro.....

  • Ab damit auf die Liste des Grauens.

 

9) Quellensteuer für ausländische Künstler, Sportler und Journalisten

§ 50b des Einkommenssteuergesetzes. Kennt auch Ihr Steuerberater nicht. Und wenn er es kennt, hat er es noch nie angewendet. Hierbei handelt es sich um eine einst für/gegen Boris Becker gerichtete Quellenbesteuerung. Damit etwas von dem "großen Geld" in der Republik bliebe, wenn denn der Sportler/Künstler seinen Wohnsitz im Ausland hat.

An "der Quelle besteuern" heißt nichts anderes, als dass der Zahlende – also der Musikclub – an der Quelle eine Einkommenssteuer einbehält. Das lässt sich bei einem Prozentdeal an der Tür leider schwer umsetzten, also müsste diese Last aus dem Clubanteil "geblecht" werden. Das wiederum überfordert die Steuerberater: sie kennen kein einziges der Doppelbesteuerungsabkommen mit den vielen individuellen Ausnahmeregelungen.

Ergo: Unwissen allenthalben, keiner zahlt nichts, und wenn dann nach ca. sechs Jahren die erste Steuerprüfung kommt – oder wenn man Pech hat schon zur ersten Sozialversicherungsprüfung nach turnusmäßigen drei Jahren – kommt einer von zehn Prüfern gelegentlich auf die Idee nach den ausländischen Künstlern zu fragen. Und dann ist Schluss mit lustig.

  • Rückstellung für dieses Pokerspiel: 15.000 Euro – so ganz unzusammenhängend aus der Luft gegriffen.

 

10) Mieten/Energie/Nebenkosten

"Reeperbahn wenn ich Dich heute so anschau' – Kulisse für 'nen Film der nicht mehr läuft" – Udo Lindenberg.

Wer eine Location auf der Reeperbahn als Musikclub mieten möchte, zahlt locker zwischen 15 (= Glück gehabt) und 30 Euro Miete pro QM.

Da aber keines unserer Konzerte mit "Laufpublikum" funktioniert und schon gar nicht "mit alkoholisierten Pinnebergern" (Zitat Andrea Rothaug, RockCity Hamburg e.V.), weichen die Musikclubs in die B-Lagen aus, wo man für 10 Euro/QM mieten kann. Und das ist auch schon recht teuer, denn: Künstlergarderobe und große Bühne zählen mit. Und Strom – gerne an die 80 KW – wird für das viele Hauslicht auch in rauen Mengen verbraucht.

  • Miete und Nebenkosten für einen 300 – 400 QM Club: Unterkante 6000 Euro in "B-Lage". In A-Lage das doppelte. 5,-Euro pro QM wären kaufmännisch nötig – in Hamburg: Fehlanzeige.

 

11) Versammlungsstättenverordnung

Noch so ein schönes Werk – seit 2003 frisch renoviert und bauseitig durch die Feuerwehr kontrolliert. Alle 5 Jahre gibt es eine Versammlungsstättenbegehung – "Brandstättenschau", sagt der Fachmann dazu. Auf der Reeperbahn gerne mit dem Amt für Arbeitsschutz und der Baubehörde zusammen. Damit es mehr Spaß bringt.

Obligatorisch: Feuerfeste Vorhänge – das testet der nette Uniformierte auch unmittelbar mit dem Feuerzeug am Objekt und hebt anschließend den Finger zur Verwarnung. Das gehöre imprägniert nach DIN sonst was.

Anschließend fragt er nach der "Brandschutzordnung" und der "Betriebsanlagenabnahme" durch den TÜV bzw. die Dekra. Nie davon gehört – und ich bin schon lange "dabei". Er droht direkt mit dem Bauamt, das den Laden sofort dicht macht,  "wenn der Bericht nicht binnen 14 Tagen" usw.

  • Kosten für die Abnahme der elektrotechnischen Anlagen nebst Lüftung/Rauchabzug sowie funktionstüchtiger Notstromanlage nebst den erforderlichen Installationen (insbesondere: Notstrom) und Nachbesserungen: 30.000 Euro.

Hat die irgendwer budgetiert, damals als der Mietvertrag unterschrieben wurde? Ach ja – ein fest angestellter Veranstaltungsmeister/Brandschutzbeauftragter muss laut Versammlungsstättenverordnung während des Betriebes der Versammlungsstätte mit einem Helm sichtbar gekennzeichnet anwesend sein. Steht da! Wirklich!!

 

12) Wirtschafts- und Ordnungsamt

Hier gibt es zwei verschiedene Ebenen. Konzession und Abnahme durch den Außendienst. Die Konzession kostet so schlappe 5000 Euro – je nach Objektgröße – und wird erst ausgestellt, wenn der Außendienst den Betrieb abgenommen hat. Der fragt allerdings nur nach dem Inhaberschild – gerne in Messing – an der Tür, dem Auszug aus dem Jugendschutzgesetz in irgendeinem vergilbtem Rahmen irgendwo an der Wand und nach einer an der Tür ausgehängten Preisliste. Dem Nepp keine Chance.

Alles andere ist im Vorfeld geregelt: Ein "Frikadellenschein" – der lebensmittelhygienische Erste-Hilfe-Schnellkurs – muss erworben werden, ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeliefert werden. Und eine angemessene, nach festen Regeln vorgeschriebene Anzahl von Toiletten nachgewiesen werden.

Dann wird bauseitig ein Gewerbe angemeldet ("aber ich betreibe doch einen Kulturbetrieb?!?") und das Ganze der Berufsgenossenschaft gemeldet. Und der Vorgang wird dann der dem Objekt zugeordneten Akte  hinzugefügt.

Dort finden sich auch – ohne dass man es einsehen dürfte – alle Beschwerden aller Vor- und Vorvorgänger fein gesammelt. Hieraus resultieren manchmal, und besonders im Wiederholungsfalle, besondere Auflagen. Die Beschwerdelage verfällt nämlich nicht, die erbt man mit. Natürlich wird vor Konzessionserteilung das Bauamt und die Feuerwehr um eine Stellungnahme gebeten, was die unter 11) gelisteten Grausamkeiten nach sich zieht. Die müssen selbstverständlich VOR der Eröffnung alle abgearbeitet werden. Schöne Scheiße.

 

13) Bauamt

Das ist noch lange nicht alles. Das Bauamt kommt. Fragt alles, was die Feuerwehr schon fragte – noch einmal. Und prüft, ob der Betrieb überhaupt für die beantragte Nutzung zugelassen ist. Wenn nicht:

  • Nutzungsänderungsantrag nebst Schallgutachten – siehe 1).
  • Fluchtwege werden geprüft und in Relation zur Gesamtgröße der Versammlungsstätte bewertet.
  • Feste Einbauten/Veränderungen ziehen einen Bauantrag nach sich.
  • Stellplatznachweise – das sind Parkplatz-Mindestanforderungen – können fällig werden.

Bei Neukonzessionierungen sind diese sogar zwingend. Bei Nutzungsänderungen aber eigentlich auch. Und die sind teuer, das will keiner. Also wird geschachert und gejault. Am Ende bleiben Auflagen. Die zugelassene maximale Besucheranzahl – wegen zu geringer Stellplätze – wird "formell" limitiert. "Wenn mehr als 266 Personen in dem Saal sind muss die Kneipe geschlossen werden" heißt es anschließend in der Akte. Und keinen kümmert es je wieder.

Außer es "passiert" was. Dann ist es bestimmt grob fahrlässig die ansonsten von allen bestätigte Kapazität von 400 Besuchern in den Saal zu lassen – und natürlich nebenan noch die Kneipe – ebenfalls unbestuhlt an die 100 Leute – offen zu haben.

 

14) Amt für Arbeitsschutz

Auch der nette Mann vom Arbeitsschutz kommt noch. Er weiß, dass er ist der Letzte in der Abfolge ist und kennt das schon. Er wolle ja auch "gar nicht noch mehr Stress machen", aber ein Personalklo müsse schon noch sein.

Und wie es denn mit einem Pausenraum für die Angestellten wäre. Von den arbeitsrechtlich relevanten Lärmbegrenzungen (75 dbA) fängt er gar nicht erst an. "Vielleicht sollten Sie Ohrstöpsel bereitstellen", sagt er noch schüchtern.

 

15) Berufsgenossenschaft

Der Arbeitsmedizinische Dienst – wieder so eine deutsche Erfindung – "berät" den Arbeitgeber in Sachen "Unfallschutz". Natürlich kostenpflichtig.

Und als Diskothek ("Musikclub haben wir nicht als Kategorie") wird man natürlich in die höchste real existierende Gefahrenklasse einsortiert. Unfallhäufigkeit – hoch. Kommt gleich nach Zirkus. Und man zahlt dann irgendwas um die 10.000 Euro pro Jahr – je nach Personalstunden – für die staatliche Unfallversicherung.

Komisch: Ich kenne niemanden, der je von einer Berufsunfähigkeit/Unfall in einem Musikclub betroffen war. Wieso ist das so teuer? Ach und der Unternehmer ist selbstverständlich NICHT mitversichert. Ist doch logisch, oder?

 

16) Lohnsteuer/Sozialabgaben

Es braucht einen Steuerberater für die dann fälligen 20-30 Aushilfen. Der kostet vergleichsweise wenig – sagen wir 300 Euro im Monat für die laufende Buchhaltung und noch mal so viel für die Lohnsteuer. Der Abschluss aber kostet extra – und ist teuer – hier muss ja der Chef ran. Unter 1500 Euro läuft da nichts – gerne auch das Doppelte.

Aber auch die Sozialabgaben haben es in sich. Ist man auch nur einen Tag im Rückstand sind Säumniszuschläge "vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben", behaupten die bis zu 15 verschiedenen Krankenkassen jeweils in separaten

Mahnschreiben. Nebst Hochglanz Kundenmagazin "Wir freuen uns das Sie sich für die BLA, BLA entschieden haben". Und ist im üblicherweise fälligen Sommerloch eine Zahlungsverzögerung von mehr als sieben Tagen zweimal hintereinander passiert, wird beim dritten Mal nicht lange gefackelt – und vollstreckt. Mit Zollbeamten und Schufa-Eintrag. Wie im richtigen Leben. Wieso behandeln die mich so?

 

17) Booking

Ich hatte es fast vergessen. Es braucht noch eine Chefetage, das Booking, ohne das man leider gar nichts machen kann. Ist auch ein zusätzlicher Arbeitsplatz – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Mehr zu Karsten Schölermann

Schölermann ist seit 1983 als Clubbetreiber tätig. In einem zweiteiligen Interview sprachen wir mit ihm bereits über Pay-to-Play und die Kunst des Überlebens als Clubbesitzer sowie Nachwuchsförderung und zeitgemäße Kulturpolitik.

Unternehmen

Backstage PRO

Das Profinetzwerk für die Musikszene

Live Musik Kommission (LiveKomm)

Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.

Locations

Knust

Knust

Neuer Kamp 30, 20357 Hamburg

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