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Die wichtigsten Gig-Vereinbarungen

Muster für einen Konzertvertrag: Hier als PDF herunterladen

Tipps für Musiker und Bands von Marcus Remmele
veröffentlicht am 17.06.2015

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Muster für einen Konzertvertrag: Hier als PDF herunterladen

Ein Konzertvertrag zwischen Kuenstler und Veranstalter gehoert bei professionellen Events einfach dazu, wenn man sorgenfrei auf der Buehne stehen will. Wir stellen euch einen Mustervertrag zur Verfuegung. © MKB 2014 (Markus Biedermann)

Gastspielvertrag, Engagement-Vertrag, Konzertvertrag - viele Namen für eine wichtige Sache: Grundsätzlich sollte eine Veranstaltung durch einen Vertrag abgesichert sein. Das erspart im Ernstfall Ärger sowohl im Vor- als auch im Nachhinein. Hier erhaltet ihr ein Muster und weiterführende Infos zu den wichtigsten Gig-Vereinbarungen.

Bei Konzerten treffen Bands Vereinbarungen mit einem Veranstalter. Wie bei allen Verträgen ist dabei wichtig, möglichst alle wichtigen Punkte zu regeln, um vorab und im Nachhinein Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Unnötiger Stress bei einem Event, sei es wegen Unklarheiten darüber wer die Backline stellt oder wegen Streitigkeiten über die Gage, macht aus der Freude auf und über einen Gig ganz schnell einen großen Verdruss.

Wichtig ist auch, alles möglichst schriftlich zu machen, um die Vereinbarungen auch beweisen zu können. Als Orientierungshilfe, wie ein solcher Konzertvertrag auszusehen hat, stellt euch Backstage PRO hier in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Marcus Remmele einen Mustervertrag zum Download zur Verfügung:

Mustervertrag als PDF laden

Das Vertragsmuster veranschaulicht die Möglichkeit, einen Vertrag zu gestalten. Es hat jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann keine Rechtsberatung und Vertragsgestaltung im Einzelfall ersetzen!

Weiterführende Infos zu Gastspielverträgen

Entscheidend an einem Gastspielvertrag ist, was die Beteiligten inhaltlich vereinbaren möchten und tatsächlich vereinbaren. Ein Vertrag mit einem Veranstalter ist ein Austauschvertrag, mit dem Leistungen – Konzert gegen Gage –  ausgetauscht werden. Wichtige Punkte dabei sind die Leistungen der Parteien im einzelnen zu regeln und was passiert, wenn es Probleme gibt oder „etwas schief“ geht, also Haftungsfragen und Zahlungen von Schadensersatz. Weitere Punkte ergeben sich dann je nach Einzelfall und dem Bedürfnis der Parteien.

Hier ein Überblick zu einzelnen Punkten:

Vertragsparteien

Es empfiehlt sich die Vertragsparteien genau zu bezeichnen, also möglichst auch mit einem Vertreter. Das hat den Vorteil, dass man bei Problemen einen festen Ansprechpartner hat und der Vertragspartner sich bei rechtlichen Streitigkeiten nicht „herausreden“ kann und nichts damit zu tun haben möchte.

Vertragsgegenstand

Die Veranstaltung sollte möglichst genau umschrieben werden. Dazu gehört Zeit, Ort und Dauer, damit zu diesen Punkten keine Uneinigkeit besteht.

Vergütung / Gage / weitere Kosten

Bei der Gage sind je nach Verhandlungsstärke der Parteien und Renommée der Band unterschiedliche Vergütungsmodelle möglich.

Oft wird eine Aufteilung der Einnahmen vereinbart, z.B. im Verhältnis 70/80 Prozent für die Band und 30/20 Prozent für den Veranstalter. Dabei sollte der Eintrittspreis genau festgelegt werden, um die Quoten genau ermitteln zu können. Wird eine Beteiligung der Band erst ab einer bestimmten Summe vereinbart, könnte sich das wirtschaftlich nicht mehr rechnen. Daher sollte man sich den voraussichtlichen Erlös vor Vertragsschluss vor Augen führen. Dafür sollte auch zweckmäßigerweise zwischen der Netto- und Bruttovergütung, also plus Mehrwertsteuer unterschieden werden, um den eigenen Erlös festzulegen.

Wirtschaftlich klarer ist es dagegen eine Festgage zu vereinbaren. Es sind auch Mischformen aus beiden möglich.

Empfehlenswert ist es auch ausdrücklich festzulegen, dass der Veranstalter die Abgaben an die KSK und an die GEMA und etwaige Steuern zu tragen hat.

Werbung

Ist eine Beteiligung an den Erlösen vereinbart und die Veranstaltung schlecht besucht, kann das zu Unzufriedenheiten führen, wenn die Veranstaltung möglicherweise unzureichend beworben wurde.

Deshalb empfiehlt es sich, klare Regelungen darüber zu treffen, welche Seite welche Werbemaßnahmen vornimmt und wer die Kosten übernimmt, also zum Beispiel zu Größe und Anzahl von Flyern, Zeitungsinserate usw.. Auf diese Weise lassen sich auch mögliche Schadensersatzforderungen einfacher beweisen.

Technische Fragen

Die technischen Fragen und die Bühnenanweisung hängen vom Einzelfall und den eigenen Gegebenheiten ab. In jedem Fall sollten hierzu entsprechende schriftliche Aufzeichnungen dem Vertrag beigelegt werden oder mit Bezug auf die Veranstaltung von den Beteiligten extra unterschrieben werden, damit diese Details auch tatsächlich zu den Vereinbarungen gehören.

Schadensersatz

Regelungen zur Haftung bei Pflichtverletzungen einer Partei können auch unterschiedlich gestaltet werden. Schadensersatzsummen werden oft pauschal vereinbart, weil die Höhe eines Schadens oft schwer zu ermitteln und zu beweisen ist.

Die Höhe der Pauschalen sollte anhand von Erfahrungswerten festgesetzt werden, also Art und Größe des Konzerts usw. Je nach Umständen sollte auch der Punkt aufgenommen werden, dass der Veranstalter für die Sicherheit der Bandmitglieder und dem Bandequipment haftet.

Audiovisuelle Aufnahmen

Sollte die Band ein Interesse daran haben, dass keine Film- und Tonaufnahmen ungefragt gemacht werden, ist eine entsprechende Vereinbarung, darüber zu treffen, dass der Veranstalter hierfür Sorge trägt.

Ist eine Aufnahme des Konzerts und eine anschließende Verwertung geplant, sind dafür auch Genehmigungen vom Veranstalter notwendig, da auch der Veranstalter mit dem Urheberrecht entsprechende Verwertungsrechte hat.

Schlussbestimmungen

Es gibt übliche Klauseln zur Schriftform, dem Gerichtsstand und dass der Vertrag auch dann gültig ist, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind. Diese Regelungen sind oft unproblematisch. Dennoch sollte man sich klar machen, ob man es auch wirklich so regeln möchte.

Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Daher können zahlreiche weitere Punkte geregelt werden, beispielsweise zu Sicherheitsfragen, Übernachtungs- und Reisekosten, Catering, Organisation, Kosten zu den technischen Fragen usw.

Eure Erfahrungen und Feedback

Soweit unsere weiterführenden Tipps zum Gastspielvertrag. Welche Erfahrungen hast du bisher selbst gemacht, wenn es darum ging, vertragliche Vereinbarungen zwischen Musiker/Band und Veranstalter zu treffen? Wir freuen uns auf Feedback hier in den Kommentaren.

Unternehmen

Marcus Remmele Rechtsanwalt

Marken-, Design- und Urheberrecht

Rechtsanwalt in 70174 Stuttgart

Backstage PRO

Das Profinetzwerk für die Musikszene

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