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Mut für die Branche

Neustart Kultur: 80 Millionen Euro für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter/innen in der Krise

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 19.08.2020

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Neustart Kultur: 80 Millionen Euro für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter/innen in der Krise

Kulturstaatsministerin Monika Grütters. © Bundesregierung/Kugler

Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt die Veranstalter/innen von Musikfestivals und Livemusik-Programmen im Rahmen des Rettungs- und Zukunftspakets "Neustart Kultur" mit bis zu 80 Millionen Euro. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt die Initiative Musik.

Das Teilprogramm "Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)" (die Förderrichlinien gibt es hier als PDF) des Rettungspakets Neustart Kultur fördert Veranstalterinnen und Veranstalter, die durch die Coronakrise derzeit nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, Events durchzuführen. 

Perspektive für die Branche

Ziel des Programms ist es, die Musikinfrastruktur durch die Förderung künstlerischer Livemusik-Programme zu erhalten und für den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland zu stärken.

Die Wiedergewinnung des musikalischen Angebots soll gleichzeitig auch Beschäftigungs- und Erwerbsperspektiven für Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler bieten. Kulturstaatsministerin stellt für das Förderprogramm insgesamt bis zu 80 Millionen Euro aus ihrem Etat bereit und bemerkt:

"Mit unserem Förderprogramm möchten wir die mittelständischen Unternehmen Eventbranche ermutigen und unterstützen, wieder Konzerte zu planen und zu geben. So entstehen auch wieder Auftrittsmöglichkeiten für Künstler und Backstage-Gewerke."

Förderung für Veranstalter/innen

Antragsberechtigt für das Hilfsprogramm sind auf der einen Seite Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen, die:

  • keine eigene feste Spielstätte betreiben,
  • pandemiebedingt Veranstaltungen im Jahr 2020 absagen mussten und
  • die vor dem 15. März 2020 in den davorliegenden zwölf Monaten für mindestens eine Künstlerin/einen Künstler bzw. Band, Orchester und/oder Ensemble im Inland 24 Konzerte oder eine thematisch geschlossene Programmreihe (mindestens 12 Livemusik-Veranstaltungen im Jahr, die in einem Zeitraum von mindestens 12 Wochen stattfinden) realisiert haben.

Auf der anderen Seite werden Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung gefördert. Dies umfasst Festivals, die:

  • die mehrtägig aufeinanderfolgend veranstaltet werden,
  • die mindestens schon zwei Mal innerhalb der letzten sechs Jahre stattgefunden
    haben und für den Festivalzeitraum mindestens 900 verkaufte Eintrittskarten nachweisen können,
  • bei denen das Publikum überwiegend die Eintrittskarten im öffentlichen Verkauf
    erwerben kann,
  • bei denen Livemusik-Darbietungen programmatisch überwiegen und die ein zusammenhängendes kuratiertes Gesamtprogramm mit mindestens fünf unterschiedlichen musikalischen Programmpunkten vorweisen,
  • bei denen überwiegend Künstlerinnen und Künstler mit eigenem Repertoire und/oder künstlerische DJs auftraten bzw. auftreten sollten.

Veranstalter/innen, die für die Grundfinanzierung ihres Geschäftsbetriebes in den letzten drei Jahren durchschnittlich mehr als 40 Prozent öffentliche Mittel erhalten haben sowie öffentliche Einrichtungen, Unternehmen der öffentlichen Hand und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand oder die Kirche unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt. 

Förderrichtlinen

Es werden insbesondere Projekte gefördert, die einen Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise in der Musiklandschaft leisten und die Zukunftsfähigkeit von musikalischen Kulturveranstaltungen in Deutschland sichern.

Da die geförderten Projekte einen positiven Effekt auf die Musikszene und -wirtschaft insgesamt haben sollen, muss die Förderhähe für das eingereichte Projekt mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben. 

Dauerförderungen und die Förderung von Baumaßnahmen sind ausgeschlossen. Förderfähig sind hingegen Ausgaben, die zur pandemiebedingten Anpassung oder Neuentwicklung von Repertoire, einer kuratorischen und/oder zukunftsgerichteten Programmplanung für die Jahre 2020 bis 2022 anfallen, darunter Ausgaben für die Konzeption, Planung und Werbung, Künstler/innenhonorare und projektbezogene Sach- und Personalausgaben. 

Bis zu 800.000 Euro Förderung möglich

Förderungen werden als Zuschüsse für die Durchführung von Veranstaltungen in einem Förderzeitraum bis zum 31. August 2021 bewilligt. Die Höhe der möglichen Förderungen für Musikveranstalter/innen liegt zwischen 75.000 und 800.000 Euro.

Die Zuschusshöhe gestaltet sich in Abhängigkeit der durchschnittlichen Anzahl der Livemusik-Veranstaltungen pro Jahr, der durchschnittlichen Anzahl verkaufter Eintrittskarten sowie dem durchschnittlichen Umsatz aus Kulturveranstaltungen im Inland. 

Festivalveranstalter/innen können bis zu 250.000 Euro erhalten; hier richtet sich die maximale Förderhöhe nach den durchschnittlich verkauften Eintrittskarten pro Ausgabe/Festival und dem durchschnittlichen Umsatz. 

Einsatz von Initiative Musik und BDKV 

Die Antragstellung wird über eine eigene Website erfolgen, die am 7. September 2020 freigeschaltet wird; die Auszahlung der Förderungen übernimmt über die Initiative Musik. Unterstützt wird die Initiative Musik dabei vom Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV).

Jens Michow vom BDKV rät den Veranstalter/innen, sich bis zum Start der Antragsphase bereits mit dem Programm vertraut zu machen und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten. Ab dem 1. September soll auch eine telefonische Beratung angeboten werden. Die Auszahlung soll laut Michow zeitnah nach der Prüfung der Unterlagen erfolgen, sofern die Antragsunterlagen vollständig seien und die Kostenaufstellung plausibel.

Wichtiger erster Schritt

Das Förderprogramm selbst kommentiert Michow wie folgt: 

"Es werden zwar bei weitem nicht die finanziellen Löcher gestopft werden können, die den Veranstaltern in den letzten sechs Monaten entstanden sind und sich leider in den kommenden Monaten noch vergrößern werden, aber es gewährleistet jedenfalls eine gewisse Grundsicherung der anlaufenden Gehversuche der Branche zurück in die Normalität."

Trotz aller Schwierigkeiten und der Komplexität eines solchen Förderprojektes ist Michow nach eigener Aussage für den von ihm vertretenen Wirtschaftszweig sehr dankbar, dass ein erster Schritt zum Erhalt der Veranstaltungsbetriebe unternommen wurde. 

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