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Auswirkungen an der Börse spürbar

Service-Gebühr für Online-Tickets von CTS Eventim auch in letzter Instanz für unzulässig erklärt

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 27.08.2018

eventim ticketing

Service-Gebühr für Online-Tickets von CTS Eventim auch in letzter Instanz für unzulässig erklärt

Das Hauptgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. © ComQuart via Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:BGH_-_Palais_2.JPG#/media/File:BGH_-_Palais_2.JPG) / Lizenz: CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass es für die Nutzer von Eventim nichts kosten darf, wenn diese ihre online erworbenen Tickets selbst ausdrucken.

Bisher mussten Online-Ticketkäufer bei CTS Eventim eine pauschale Service-Gebühr von 2,50€ bezahlen – und das, obwohl der "Aufwand" des Ausdruckens gänzlich bei ihnen lag.

Entscheidung für die Verbraucher

Gegen diese Praxis hatte die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen bereits 2017 geklagt. Im Sommer gab ihnen das OLG Bremen recht; eine Berufung seitens Eventim wurde abgelehnt. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz gegen Eventim entschieden.

Laut Vebraucherzentrale schiebt das Urteil "der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Vebraucher mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen". Der Vorstand der Verbraucherzentralen, Wolfgang Schuldzinski, fordert weiterhin von Eventim, die erhaltenen Servicegebühren zurückzuerstatten.

Eventim gab an, man nehme das Urteil "zur Kenntnis und werde dieses umsetzen". Bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung soll die Möglichkeit des Selbstausdruckes ohne Zusatzgebühren zur Verfügung stehen.

Entwicklungshemmung

Durch das Urteil sank der Aktienkurs von Eventim um rund eine Million Euro auf den tiefsten Stand seit März 2017. Laut eigenen Einschätzungen fielen die wirtschaftlichen Folgen moderat aus.

Seit 2017 waren die Umsätze Eventims kontinuierlich gewachsen: Zum Jahresabschluss erwirtschaftete das Unternehmen Rekordumsätze, auch in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 konnten die Erlöse noch einmal um gut ein Viertel gesteigert werden.

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