Auswirkungen an der Börse spürbar
Service-Gebühr für Online-Tickets von CTS Eventim auch in letzter Instanz für unzulässig erklärt
Das Hauptgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. © ComQuart via Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:BGH_-_Palais_2.JPG#/media/File:BGH_-_Palais_2.JPG) / Lizenz: CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)
Bisher mussten Online-Ticketkäufer bei CTS Eventim eine pauschale Service-Gebühr von 2,50€ bezahlen – und das, obwohl der "Aufwand" des Ausdruckens gänzlich bei ihnen lag.
Entscheidung für die Verbraucher
Gegen diese Praxis hatte die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen bereits 2017 geklagt. Im Sommer gab ihnen das OLG Bremen recht; eine Berufung seitens Eventim wurde abgelehnt. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz gegen Eventim entschieden.
Laut Vebraucherzentrale schiebt das Urteil "der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Vebraucher mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen". Der Vorstand der Verbraucherzentralen, Wolfgang Schuldzinski, fordert weiterhin von Eventim, die erhaltenen Servicegebühren zurückzuerstatten.
Eventim gab an, man nehme das Urteil "zur Kenntnis und werde dieses umsetzen". Bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung soll die Möglichkeit des Selbstausdruckes ohne Zusatzgebühren zur Verfügung stehen.
Entwicklungshemmung
Durch das Urteil sank der Aktienkurs von Eventim um rund eine Million Euro auf den tiefsten Stand seit März 2017. Laut eigenen Einschätzungen fielen die wirtschaftlichen Folgen moderat aus.
Seit 2017 waren die Umsätze Eventims kontinuierlich gewachsen: Zum Jahresabschluss erwirtschaftete das Unternehmen Rekordumsätze, auch in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 konnten die Erlöse noch einmal um gut ein Viertel gesteigert werden.
Ähnliche Themen
Sieg gegen unlauteres Geschäftsmodell
FKP Scorpio und Ed Sheeran vor Gericht erneut erfolgreich gegen Viagogo
veröffentlicht am 08.12.2021 1
Ausbau der Möglichkeiten
Eventim übernimmt Schweizer Unternehmen und stellt Live-Geschäft in der Schweiz neu auf
veröffentlicht am 27.01.2020
Partizipation an der Aufmerksamkeitsökonomie
CTS Eventim und O2 kündigen mehrjährige Partnerschaft an
veröffentlicht am 18.01.2020
Ist die Politik gefordert?
Dominanz der großen Konzerne: Tourveranstalter Berthold Seliger kritisiert den Konzertmarkt
veröffentlicht am 19.08.2019
Expertise im Ticketing
CTS Eventim erhält Zuschlag für die Organisation der PKW-Maut in Deutschland
veröffentlicht am 02.01.2019