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Dreiteilige Artikelreihe liefert Basiswissen zum Steuerrecht

Steuern für Musiker. Teil 2: Die Band als GbR

Tipps für Musiker und Bands von Theo Müller
veröffentlicht am 17.08.2015

steuern berufswelt musikbusiness

Steuern für Musiker. Teil 2: Die Band als GbR

In dieser dreiteiligen Artikelreihe beleuchten wir das Thema "Steuern fuer Musiker" (Foto: Das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin). © BMF/Hendel

Zusammen mit den Bandkollegen eine GbR gründen, die Bühnen rocken und endlich Geld verdienen! Klingt gut? Leider gibt es in der Praxis so einiges zu beachten. Zum Beispiel will der Staat etwas von eurem hart verdienten Geld abhaben. Das passiert in Form von Steuern. In unserer dreiteiligen Artikelreihe "Steuern für Musiker" erfährst du, welche Steuern die wichtigsten für dich sind, wie du sie bezahlst und was du sonst noch zu beachten hast. Im zweiten Teil betrachten wir die Band als GbR.

Teil 1 lesen: Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer

Du bist Solo-Musiker? Nicht nur, wenn du in einer Band spielst sondern auch für Solo-Musiker sind die folgenden Tipps und Hinweise anwendbar. Bis auf die Gründung der Band und das sich daraus ergebende Aufteilen des Geldes unterscheidet sich nicht viel. Etwas weiter unten stellen wir dir als passendes Beispiel den "Gitarristen Alex" vor.

Bitte beachtet: Um einen professionellen Steuerberater werdet ihr nicht herum kommen! Zu viele Fallstricke warten im Steuergesetz auf den Laien. Ein Steuerberater kostet nicht unbedingt viel Geld, kann euch aber viele Kosten und Mühen ersparen!

Gründung einer GbR

Die Gründung einer GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ist an sich recht unspektakulär. Entscheidend ist das Verfolgen eines gemeinsamen Zwecks. Dafür braucht es auch erstmal keine komplexen Verträge. Welche Abmachungen ihr aber in jedem Fall beachten solltet, haben wir für euch bereits in dem Artikel "Was ihr als Firma beachten solltet" zusammengefasst.

Dabei spricht man übrigens von einer sogenannten Personengesellschaft, weil diese Gesellschaft von den Personen getragen wird, die daran teilhaben. Das ist das Gegenteil zu einer Kapitalgesellschaft, bei der das eingebrachte Kapital ausschlaggebend ist, die ihr aber auch werden könnt (Informationen dazu gibt es im dritten Artikel).

► Wenn ihr die Band gründet, müsst ihr das dem Finanzamt melden. Das geht ganz formlos. Die Band bekommt dann eine eigene Steuernummer zugewiesen.

In der Regel seid ihr als Band/Musiker freiberuflich tätig. Das Gegenstück dazu ist die gewerbliche Tätigkeit. Einen Freiberufler macht vor allem seine persönliche besondere Qualifikation aus, also dass ihr eben als Musiker künstlerisch tätig seid und euer Instrument beherrscht.

Vorsicht! Auch als Band könntet ihr plötzlich als gewerblich Tätige eingestuft werden – nämlich, wenn ihr "vornehmlich gewerbliche Leistungen erbringt", wie es so schön im Beamtendeutsch heißt. Darunter ist zu verstehen, dass ihr vor allem Waren verkauft. Das könnte bei Musikern vor allem der Verkauf von Merchandise sein. In der Regel sollten eure Einnahmen aus Live-Konzerten und aus Lizenzen eurer Musik deutlich höher sein, so dass das Finanzamt das Ganze klar erkennen sollte. Bei einer gewerblichen Tätigkeit müsstet ihr ein Gewerbe anmelden und entsprechend auch eine Gewerbesteuer bezahlen.

Steuerpflicht als Mitglied der GbR

Wichtig zu wissen ist, dass nicht die GbR, also eure Band, für sich steuerpflichtig ist. Steuerpflichtig ist aber jedes Mitglied dieser Band.

Das ist bei Personengesellschaften immer so, weil ja wie eben erwähnt, sich immer alles um die daran beteiligten Personen dreht. Das heißt, wenn ihr Gewinn mit euer Band macht, muss dieser zwischen den einzelnen Bandmitgliedern aufgeteilt werden und dann bei jedem Einzelnen auf seiner persönlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Hier kommt schon der erste Stolperstein: Denn wie soll der Gewinn zwischen den einzelnen Bandmitgliedern eigentlich aufgeteilt werden?

Dazu müsst ihr euch zusammen setzen und eine gemeinsame Lösung finden. Offensichtlich wäre es der einfachste Weg, alles zu gleichen Teilen aufzuteilen – jeder bekommt gleich viel. In der Praxis muss das aber nicht immer fair sein. Vielleicht ist ein Mitglied euer Band der treibende Kopf, der viel mehr für die Band macht als der Rest. Vielleicht wollt ihr vereinbaren, dass dieses Bandmitglied dann entsprechend mehr bekommt. Sowas steht dann in einen Gesellschaftervertrag.

Wenn ihr also Gewinn mit der Band gemacht habt, muss dieser in einer sogenannten "einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung" vor dem Finanzamt mit einem speziellen Formular dem jeweiligen Gesellschafter in der Höhe des ihm zustehenden Anteils zugeordnet werden. Hier solltet ihr Hilfe bei einem professionellen Steuerberater suchen.

Jetzt steht also euer mit der Band verdientes Geld, gemeinsam mit allem anderen Geld, was ihr sonst so verdient, auf der Einkommensteuererklärung und wird gemeinsam versteuert.

Der große Vorteil des Ganzen ist, dass ihr nun auch die Kosten, die ihr mit der Band habt gegen den Gewinn gegenrechnen könnt und somit euer zu versteuerndes Einkommen senken könnt. Das heißt, ihr könnt Steuern sparen! Gerade wenn ihr viel Material für die Band kauft, kann sich das richtig lohnen.

Beispiele zum besseren Verständnis

Die Band "Die Steuerfüchse"

Die Band besteht aus 3 Mitgliedern. Alex dem Gitarristen und Sänger, Bruno dem Bassisten und Carsten dem Schlagzeuger.

Nachdem eine Hand voll Songs geschrieben und geprobt wurden, entschließen sich die drei Jungs im Jahr 2015 richtig loszulegen und die Band wie oben beschrieben als GbR zu gründen. Sie entscheiden, das jeder zu gleichen Teilen an der Band beteiligt sein soll, also jeder zu je einem Drittel. Leider schaffen sie es in diesem Jahr nur ein bezahltes Konzert zu spielen und bekommen dafür eine Gage von 400 Euro. Da das Konzert aber am anderen Ende des Landes statt findet, gehen direkt mal 100 Euro für die Fahrtkosten drauf.

Durch den bereits oben angesprochenen einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid wird nun für jedes Bandmitglied festgestellt, wie viel vom Ertrag jedem zugerechnet wird. Die Steuerfüchse haben also 300 Euro Gewinn gemacht. Das ganze wird dann durch drei geteilt wird und so werden jedem 100 Euro aus selbständiger Arbeit in der Einkommensteuererklärung zugewiesen.

Der Gitarrist Alex

Greifen wir uns mal Alex den Gitarristen heraus, um an seinem Beispiel zu sehen wie sich sein Bandleben auf seine Einkommensteuererklärung auswirken kann.

Alex arbeitet hauptberuflich als Verkäufer in einem Plattenladen, woraus er auch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielt. Anfang 2015 hat Alex einen Kredit von 2000 Euro aufgenommen um sich noch eine weitere vernünftige Gitarre zu kaufen. Natürlich muss er den Kredit zurück zahlen und er hat im Jahr 2015 bereits 200 Euro davon zurück bezahlt. Neben dieser Gitarre hat er noch weitere Instrumente, die Anfang 2015 einen Wert von 5000 Euro besitzen, also Insgesamt Instrumente im Wert von 7000 Euro.

Instrumente nutzen sich wie alles was man so benutzt ab, deswegen sinkt der Wert über die Zeit. Diesen Wertverlust darf man vor dem Finanzamt als quasi Verlust geltend machen. Das ganze nennt man übrigens "Absetzung für Abnutzung", kurz AfA. Gehen wir mal davon aus, dass die Instrumente eine Nutzungsdauer von 5 Jahren haben, so können jährlich 1400 Euro abgeschrieben werden (7.000 Euro : 5 Jahre = 1.400 Euro).

Jetzt ergibt sich folgende Rechnung für Alex' Einkommensteuererklärung:

Gewinn aus der Bandtätigkeit: 100 Euro
- Sonderbetriebsausgaben (die Tilgung des Kredites): 200 Euro
- AfA der Instrumente: 1400
= Einkünfte aus selbständiger Arbeit: -1500 Euro

Diese negativen Einkünfte können nun mit den Einkünften aus Alex Job als Verkäufer gegen gerechnet werden und das kann zu Steuerersparungen führen.

Klingt gut, oder? Tja, so einfach ist es dann leider doch nicht immer, denn das Finanzamt möchte euch ja schließlich nicht das Hobby Musik finanzieren. Das heißt, wenn keine klare Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, dann kann es passieren, dass eure Band zur so genannten Liebhaberei erklärt wird…

Die Falle Liebhaberei

Im Laufe eurer Musikerkarriere werdet ihr euch sicher mal die Frage stellen, ob das ganze nur ein Hobby ist oder ob ihr richtig durchstartet und mit euerer Musik Geld verdient. Diese Frage wird sich auch das Finanzamt stellen!

Spätestens wenn ihr über mehrere Jahre keine ernsthaften Gewinne mit der Band macht, aber fleißig eure Ausgaben dafür absetzt, werden die Finanzbeamten stutzig werden.

Die Fragen, die sich hier stellen sind folgende:

  • Macht ihr die Band nur als Freizeitbeschäftigung?
  • Wollt ihr euch damit persönliche Wünsche zu erfüllen? ("Ich wollte schon immer mal in einer Band spielen")
  • Stehen eure persönlichen Wertvorstellungen vor der Absicht Gewinn mit der Band zu machen?

Sollte das Finanzamt der Meinung sein, dass dies der Fall bei euch ist, dann wird euch die Möglichkeit eure Ausgaben für die Band von der Steuer abzusetzen aberkannt. Dass heißt, die Kosten und Verluste, die aus eurem Hobby kommen, können letztendlich nicht als Einkunftsart anerkannt und nicht mit den übrigen Einkünften verrechnet werden, was ja zu einer Steuerminderung führen würde.

Wenn ihr das umgehen wollt, müsst ihr dem Finanzamt glaubhaft machen, dass eure Band tatsächlich mit der Absicht besteht um damit beständig einen Gewinn zu machen. Das kann schon zu einem größeren Streit werden und je nach Bearbeiter im Finanzamt eine haarige Sache werden.

Ohne einen Steuerberater, der euch dabei unterstützt und im Idealfall schon mit ähnlichen Fallen Erfahrung hat, werdet ihr da vermutlich nicht weit kommen. Um dies zu beweisen müsst ihr vor allem viele Konzerte spielen und auch sonst nachweisen, dass ihr regelmäßig und nachhaltig an euer Karriere als Musiker arbeitet.

Den Kampf mit der Bürokratie gewinnen

Wie ihr seht kann es schnell kompliziert werden, was eure Steuern als Band in GbR-Form angeht. Lasst euch auf keinen Fall von dem doch sehr komplexen Thema abschrecken und seht zu, dass ihr diese Angelegenheiten neben der Musik auch erledigt. Es standen schon einige Musiker vor der Privat-Insolvenz, weil sie ihre Steuern nicht richtig bezahlt haben und dann auf einmal das Finanzamt mit einer dicken Nachzahlungs-Aufforderung vor der Tür stand.

Setzt euch am besten mit einem Steuerberater zusammen und lasst ihn die komplizierten Sachen für euch erledigen. So habt ihr mehr Zeit und Ruhe für das, worauf es doch eigentlich wirklich ankommt: Eure Musik.

Euer Feedback

Weiter geht es im nächsten Artikel, bei dem wir mal Steuern für Bands beleuchten, die als Kapitalgesellschaft agieren:

Jetzt Teil 3 lesen (die Band als Kapitalgesellschaft)

Habt ihr noch Fragen zu Thema Steuern für Bands? Wir wollen nach Abschluss der dreiteiligen Artikelserie versuchen, die offenen Fragen aufzugreifen und – falls möglich – zu beantworten. Bitte beachtet, dass wir dabei auf konkrete Einzelfälle nicht eingehen dürfen!

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