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Kunst für Kleingeld, Teil 1

Straßenmusik in und um Deutschland: Regeln, Genehmigungen, Auflagen und Besonderheiten

Tipps für Musiker und Bands von Enrico Hiller
veröffentlicht am 29.04.2017

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Straßenmusik in und um Deutschland: Regeln, Genehmigungen, Auflagen und Besonderheiten

Wir betrachten Besonderheiten und Regelwerk zur Straßenmusik in und um Deutschland. © Paul Traeger Photography

Wir steuern gradlinig auf die wärmste Zeit des Jahres zu. Neben der Festivalsaison beginnt nun auch die Zeit urbaner Kleinkunst in belebten deutschen Städten. Wir klären, an welche Besonderheiten und Regeln man sich als Straßenmusiker auf öffentlichen Plätzen halten muss.

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die Straße – oder besser die Fußgängerzone – ein reizvoller Ort für deine Musik ist, wenn du es schaffst, vorbeiziehendes Publikum in den Bann deiner Performances zu ziehen. Aber…

  • Welche Auflagen muss man beachten?
  • Lässt sich damit überhaupt mehr als nur ein paar Euro verdienen, und wenn ja, wie schafft man das?
  • In welchen Städten funktioniert es am besten und wie läuft es im angrenzenden Ausland?
  • Auf welches Equimpent sollte man setzen?

Antworten auf diese Fragen erhältst du in unserer vierteiligen Artikelserie "Kunst für Kleingeld".

Kunst für Kleingeld, Teil 1

Ob Popsongs mit der Schrammelgitarre, virtuoser Gypsy Swing á la Django Reinhardt, Russische Folklore oder transzendentale Didgeridoo-Klänge – im Inneren der Städte feiert die Vielfalt Hochkultur. Doch Straßenmusik ist nicht nur ein Phänomen der großen Metropolen. Auch in kleineren Orten mit entsprechendem Durchgangsverkehr und Plätzen, die zum Verweilen einladen, wird öffentlich Musiziert.

Wenn du Busking, so der internationale Begriff, zum ersten Mal selbst probierst, wirst du zweifelsohne eine Menge Spaß haben und sicherlich auch diverse Mengen an Kleingeld verdienen. Es gibt aber auch einige Fallstricke und Spaßbremsen, die selbst dem talentiertesten Kleinkünstler so richtig die Tour vermiesen können.

Straßen- vs. Clubgigs

Befassen wir uns doch kurz mit den Besonderheiten beim Musizieren auf öffentlichen Plätzen und den Unterschieden zu Konzerten im klassischen "Club-Kontext":

Grundsätzlich ist niemand von der Darbietung seiner Künste auf öffentlichen Plätzen ausgeschlossen, solange er im gesetzlichen Rahmen handelt. Immerhin ist die Kunstfreiheit (Artikel 5, Abs. 3 GG) eines der am stärksten geschützten Grundrechte in Deutschland.

Die Suche nach Venues, in denen du auch als unbekannter Act spielen kannst, fällt somit schon mal weg. Für Künstler, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen, ist die Innenstadt nicht nur deswegen ein super Platz zur Selbsterprobung. Auch wegen des direkten Feedbacks vorbeiziehender Menschen lohnt sich der Versuch.

Vergleicht man die Perspektiven von Passanten und Konzertbesuchern, wird klar, dass erstere mehr oder weniger unfreiwillig in den Genuss deiner Musik kommen, wenn sie ihre täglichen Wege erledigen oder einfach ein paar schöne Stunden im Außenbereich von Cafés, Pubs und Bars verbringen wollen. Der gemeine Passant hat, im Gegensatz zum Konzertbesucher, keine vorrausgehenden Erwartungen, wenn er mit deiner Musik konfrontiert wird. Es kann ihm gefallen, oder auch nicht. Es steht ihm frei weiter zu gehen oder dich für deine Darbietung zu entlohnen. Entscheidend dafür ist allerdings, dass du wirklich etwas zu bieten hast und laut genug bist, um dir Gehör zu verschaffen. Letzteres kann auf Dauer ganz schön anstrengend sein und aufs Material gehen, aber dazu später mehr.

Ein super Nebeneffekt ist, dass du durch Straßenmusik bei Besitzern lokaler Gastronomiebetriebe einen bleibenden Eindruck hinterlassen kannst. Nicht selten kommen so Anschlusskonzerte oder Gigs auf privaten Gartenpartys zustande. So ist es kein Wunder, dass viele Künstler öffentliche Plätze nutzen, um ihre Konzerte zu bewerben oder in einer neuen Stadt, einen Fuß in die Tür zu bekommen. 

In der Reizkulisse einer Stadt ist deine Musik nur eine von vielen Attraktionen. Dementsprechend hast du es meist mit einem Publikum zu tun, dass für einen Augenblick stehen bleibt und irgendwann weiter zieht. Das Gute daran: so kommst du auch mit einem relativ kleinen Repertoire aus, was du von Runde zu Runde wiederholen kannst. Im schlimmsten Fall langweilst du nur dich selbst, wenn du an einem Tag zwanzigmal das gleiche Lied spielst.    

Je nachdem, wie flexibel du mit deinem Equipment bist, ist die Spontaneität hier ein großer Vorteil gegenüber Club-Gigs. Du kannst jederzeit entscheiden, wann und wo du deine Songs zum Besten gibst. Auch die deprimierende Erfahrung leerer Clubs bleibt dir erspart. Wenn es doch mal schlecht laufen sollte, kannst du einfach weiter ziehen und dir einen besseren Platz oder dankbareres Publikum suchen.

Regeln und Verbote

So frei und unverbindlich wie sich das Ganze anhört, ist es dann aber doch nicht. Denn viele Künstler wissen um die Vorzüge der Musik auf öffentlichen Plätzen. In Folge der Zunahme von Straßenkunst in den letzten Jahren wurde vielerorts mehr oder weniger stark reguliert. Wie so oft, kochen dabei die Kommunen und mitunter sogar einzelne Stadtteile ihr eigenes Süppchen, sodass es kein Regelwerk gibt, mit welchem du in ganz Deutschland auf der sicheren Saite spielst!

Am besten fährst du in jedem Fall, wenn du dir aktuelle Informationen zu den lokalen Regulativen in den Büros der städtischen Verwaltung oder auf deren Websites holst. Solltest du keine Gelegenheit dazu haben oder es im Guerilla-Modus versuchen wollen, ist es nur von Vorteil, wenn du dich mit den häufigsten Einschränkungen beim Musizieren auf der Straße auskennst. So vermeidest du in Fettnäpfchen zu treten oder die Missgunst von Passanten und Ordnungsamt auf dich zu ziehen.

In den meisten Fällen beziehen sich die Vorgaben der Städte auf

  • Genehmigungen,
  • die maximale Spielzeit,
  • die Entfernung zwischen Aufführungsorten,
  • erlaubte Instrumente
  • und gewerbliche Handlungen.

Schauen wir uns diese Punkte und ihre Umsetzung doch mal etwas genauer an:

Genehmigungen:

Im Amtsdeutsch ist das Musizieren aus öffentlichen Plätzen eine Form der "Sondernutzung "und wird in einigen Städten wie Stuttgart, Köln, Leipzig oder Erfurt geduldet, ohne dass man eine Anmeldung oder Spielerlaubnis braucht. An anderen Orten  ist eine "Sondernutzungserlaubnis" notwendig, die über die Stadtverwaltungen erworben werden kann.

Auch wenn die Gebühren für den Lizenzerwerb (meist ca. 10€/Tag) nicht sonderlich hoch hochausfallen, sind sie in ihrer Anzahl begrenzt und ihr Erwerb etwas umständlich. Sie werden bereits ab dem frühen Morgen und nur in den Öffnungszeiten der Behörden ausgegeben. Ein nerviger Umstand, gerade für Künstler, die durch mehrere Städte reisen und nicht genau vorhersagen können, wann sie an welchem Ort sein werden. Um hinreichende Planung deiner Darbietungen wirst du in einigen Städten also nicht herum kommen. 

Die Stadt München schießt in diesem Zusammenhang zweifelsfrei den Vogel vom Dach. Hier muss man vorab im Rathaus vorspielen. Es werden täglich nur 10 Lizenzen vergeben, vorausgesetzt man trifft den Gusto einzelner Personen. Offiziell soll die Qualität der Musik im Stadtbild durch dieses Verfahren gesteigert werden. Für Straßenmusiker bedeutet dies aber gleichzeitig eine starke Konkurrenz und ein verwöhntes Publikum. Auch wenn München das Paradebeispiel für etwas strengere Auflagen ist, solltest du dich davon nicht entmutigen lassen. Es gibt sie noch, die Städte, die es mit dem Musizieren in der Öffentlichkeit nicht ganz so eng sehen.

Spielzeit:

Auch dazu, wie lang und zu welcher Tageszeit gespielt werden darf, hat jede Stadt ihre eigenen Auflagen. Zumeist ist nach 20, 30 oder höchstens 60 Minuten ein Standortwechsel fällig. In einigen Städten dürfen Darbietungen nur zur vollen Stunden begonnen werden, was objektivere Kontrollen ermöglicht.

Spielzeitüberschreitung können, nicht nur für andere Musiker, die auf ihre Gelegenheit am gleichen Platz warten, ziemlich nervig werden. In Städten ohne die "Vollstunden-Regelung", hat man bei Beschwerden oder Kontrollen nicht unbedingt eine Möglichkeit zu beweisen, dass man sich an die Zeitbegrenzung gehalten hat. Für den Fall der Fälle hilft die Stoppuhr oder der Countdown deines Smartphones. Wer es analog mag, kann auch auf eine Küchenuhr zurückgreifen.

Zu bestimmten Uhrzeiten, meist im Zeitraum von 12 bis 15 Uhr sowie nach 22 Uhr darf in einigen Innenstädten gar nicht autonom musiziert werden. Wer trotzdem noch Lust hat, kann versuchen, von einem Lokal engagiert zu werden. Das ist vor allem dann erfolgsversprechend, wenn du den Besitzer schon im Laufe des Tages von deiner Musik überzeugen konntest.       

Spielorte:

Die Entscheidung über den Spielstandort kann in den meisten Fällen jeder Musiker selbst treffen. Hin und wieder gibt es Bereiche, die gemieden werden müssen. Neben den Auflagen der Stadt gilt es auch die Interessen der Geschäfte zu berücksichtigen. So ist Ärger meistens vorprogrammiert, wenn man sich zu dicht vor große Schaufenster stellt, Zugänge versperrt oder seiner Kunst vor Bürogebäuden freien Lauf lässt. Im Inneren von Kaufhäusern wirst du ebenfalls schon nach wenigen Takten Probleme bekommen, da diese keine öffentlichen Plätze sondern Gewerbeflächen sind. Um hier zu spielen brauchst du eine individuelle Absprache mit der Geschäftsleitung.

Ist die Spielzeit verstrichen, muss ein neuer Platz gefunden werden. Hierzu schreiben die Städte einen Mindestabstand vor, der zwischen 100 und 200 Metern liegen kann. Achte auch aus Fairness gegenüber anderen Künstlern darauf, dass sich alter und neuer Spielort nicht in Hörweite befinden. Für alle Beteiligten gibt es schließlich nichts nervigeres, als zwei Musikanten, die sich um Halbtöne und Zählzeiten streiten.  

Instrumente:

Instrumente gibt es viele, doch nicht allen ist es vorbehalten auf der Straße zum Einsatz kommen zu dürfen. Besonders hart trifft es…

  • Blechbläser,
  • Schlagzeuger
  • und Instrumentalisten, die elektrisch verstärkt spielen müssen.

Erneut lässt sich München – aber auch Stuttgart – anführen, denn hier sind folgende Instrumente erst gar nicht erlaubt oder "Genehmigungsfähig": Trompete, Saxophon, Dudelsack und schlagzeugartige Instrumente.

Elektrische Verstärker sind mittlerweile vielerorts verboten, auch wenn man ohne diese überhaupt nicht hörbar wäre, wie mit der E-Gitarre. Ganz fair ist das nicht – insbesondere, wenn man die Grundlautstärke unterschiedlicher Instrumente vergleicht. In Berlin Mitte ist für das kommende Jahr eine Höchstlautstärke-Regelung vorgesehen, die durch Kontrollen mit Messgeräten umgesetzt werden soll und so zumindest alle Künstler gleichermaßen einschränkt.

Gewerbliche Handlungen:

Weitere Verbote beziehen sich auf den Verkauf von CDs,  Merch-Artikeln oder Konzerttickets. Streng genommen sind das nämlich gewerbliche Handlungen, für die auch Gewerbesteuern an die jeweilige Stadt fällig wären.

Einen kleinen "Workaround"  zum Thema CD-Verkauf bei der Straßenmusik sowie weitere Praxistipps und ein wenig Straßenmusiker-Vodoo erhältst du im zweiten Teil von "Kunst für Kleingeld", der dir auch zeigen wird, wie du die Spontaneinlagen in der Fußgängerzone deiner Wahl noch erfolgreicher gestalten kannst.

…to be continued!

Was macht eine erfolgreiche Straßenmusik-Performance aus? Wie findet man die besten Spots und wann sind die besten Spielzeiten? Gibt es weitere Erfolgsfaktoren neben der eigentlichen Darbietung?

Im zweiten Teil von "Kunst für Kleingeld" stellen wir einige Faktoren erfolgreicher Straßendarbietungen vor und geben dir ein paar nützliche Praxistipps, mit denen du nicht nur deine Einnahmen, sondern auch Ausdauer und Spaßfaktor beim Busken erhöhen kannst.

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