BVMI Geschäftsführer spricht von "gesetzlicher Grauzone"
Streamripper: Musikindustrie geht gegen deutsche Youtube-Videoconverterseite vor
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Youtube. © alexeyboldin/123RF
Der Anbieter der Seite sitzt laut Impressum in Wedemark, Deutschland. Medienberichten zufolge wurde die Klage gegen das Angebot beim Bundesgericht in Kalifornien eingereicht. Das Rippen von Musik sei eine der größten Bedrohungen für die Musikindustrie, heißt es zur Begründung in der vom "Hollywood Reporter" ins Netz gestellten Klageschrift.
Streamripping ist die moderne Variante des Home Taping
YouTube-mp3.org wird für mehr als 40 Prozent des weltweiten Musik-Ripping verantwortlich gemacht. Der Dienst umgehe dabei die technischen Schranken, mittels derer YouTube solche Konvertierungsvorgänge blockiern will.
In ihrem Online-Angebot zitiert die Musikwoche den Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, Florian Drücke, mit der Einlassung, dass das Streamripping in Deutschland zwar rückläufig sei, für den hiesigen Musikmarkt dennoch ein sehr großes Thema bliebe:
"Dass hierzulande unter Bezugnahme auf die Privatkopie noch immer eine gesetzliche Grauzone in Anspruch genommen werden kann von solchen Schranken-Schmarotzern, die dann unmittelbar mit etablierten legalen Angeboten im Wettbewerb stehen, ist ein Ärgernis. Schließlich beteiligen Streamripper Künstler und ihre Partner nicht an den Erlösen. Letztlich sind diesbezüglich aber auch die legalen Dienste aufgerufen, sozusagen an der Quelle technisch etwas gegen Streamripping zu unternehmen."
Erst vor wenigen Tagen hatte der "Music Consumer Insight Report" der IFPI aktuelle Details zu Musiknutzung, Videostreaming und dem Nutzerverhalten der jungen Zielgruppe bekannt gemacht. Demnach nutzen 82% der 13-15-jährigen legale Streamingangebote. Bei den Internetnutzern zwischen 16 und 64 Jahren sind es 71%, die auf legale Online-Musikangebote zugreifen.
Ähnlich wie bei der Home Taping Debatte vor einigen Jahrzehnten oder beim Kampf gegen P2P-Plattformen dürfte man es aber auch im Falle "Streamripping" schwer haben, klare Grenzen zu ziehen. Denn wer Musik liebt, besorgt sie sich – im Zweifel auf ganz vielfältigen Wegen. Und das sogenannte Streamripping ist dabei kein neuer Weg. Schon lange gibt es zum Beispiel Ripping-Software, mit der sich Internetradio-Streams aufzeichnen lassen.
Was also geht, was nicht? Wie beurteilt ihr diesen aktuellen Fall?
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