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etappensieg für die gema

Urteil des LG Hamburg: Youtube muss Musikvideos löschen

News von Daniel Nagel
veröffentlicht am 20.04.2012

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Urteil des LG Hamburg: Youtube muss Musikvideos löschen

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat im Streit mit Youtube einen Sieg vor Gericht errungen. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg muss Youtube von der GEMA beanstandete Musikvideos löschen und Maßnahmen ergreifen, um ein erneutes Einstellen zu verhindern. Was ihr von dem Urteil haltet, könnt ihr wie immer in den Kommentaren kundtun.

Es ist ein Urteil, das die heftig entbrannte Debatte über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter erneut anheizen dürfte. Das Landgericht Hamburg hat sich im Rechtsstreit zwischen Youtube/Google und GEMA auf die Seite der deutschen Verwertungsgesellschaft gestellt (PDF: Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg). Es verpflichtete Youtube, sieben von zwölf Musikvideos zu löschen, die von der GEMA exemplarisch benannt worden waren. Der Antrag, die übrigen fünf Videos zu löschen, wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen. Der GEMA ging es weniger darum, einzelne Videos zu löschen, sondern an diesem Streitfall die Grundsatzfrage zu entscheiden, welche Maßnahmen ein Portal wie Youtube treffen muss, um fortgesetzte Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, auf die das Unternehmen (beispielsweise von der GEMA) hingewiesen wurde.

Das Gericht führt dazu aus: "Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladenen Videoclips besteht dagegen nicht."

Es geht im Urteil also hauptsächlich darum, welche Maßnahmen Youtube treffen muss, um zu verhindern, dass sich eine dem Unternehmen bekannte Urheberrechtsverletzung wiederholt, beispielsweise indem ein bereits gelöschtes Videos erneut hochgeladen wird. Das Gericht hat klargestellt, dass diese Maßnahmen die "grundsätzlich zulässige Tätigkeit" von Youtube nicht "unverhältnismäßig" erschweren dürfen. Das von Youtube/Google favorisierte Content-ID-System, das die Aufgabe nach Urheberrechtsverletzungen letztlich auf den Rechteinhaber abwälzt, hat das Gericht dabei als nicht ausreichend beurteilt. Künftig muss Youtube das Content-ID-System selbst anwenden.

Erdmann Lange wird neuer Stipendiat der GEMA-Stiftung

Erdmann Lange wird neuer Stipendiat der GEMA-Stiftung, © GEMA

Das Gericht folgte damit der Argumentation der GEMA ebenso wie in dem Fall des sog. Wortfilters, der Titel und Interpret filtert. Um auch Liveaufnahmen und Coverversionen zu erfassen, die unter Verletzung des Urheberrechts bei Youtube eingestellt wurden, muss Youtube einen Wortfilter installieren, der diese Versionen erkennt, denn das Content-ID-System erfasst nur die jeweiligen "Originalversionen" eines Musikstücks.

Entscheidend ist also, dass Youtube/Google nun Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern, dass ein und dasselbe Video in Verletzung des Urheberechts immer und immer wieder eingestellt wird. Wenn Youtube dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss das Unternehmen eine Strafe bezahlen.

Das Hamburger Landgericht, das mit dieser Entscheidung seinem Ruf als besonders restriktives Gericht in Internet-Angelegenheiten wiederum gerecht wird, betrachtete Youtube zwar nicht als Täter, entschied aber, das Unternehmen sei aufgrund der sog. Störerhaftung für die Inhalte verantwortlich, die seine Benutzer hochladen. Obwohl das Urteil für Youtube eine Niederlage darstellt, wurden die für Youtube bedrohlichsten Konsequenzen (Verurteilung als Täter, Überprüfung aller Videos) abgewendet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Youtube Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen. Es ist zu erwarten, dass dieser Rechtstreit erst vom Bundesgerichtshof (BGH) oder sogar erst vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) endgültig entschieden wird.

Bei der Beurteilung des Urteils sollte keinesfalls außer Acht gelassen werden, dass Youtube und GEMA seit Jahren darüber streiten, wie das Ansehen und Anhören von bei Youtube eingestellten Musikstücken vergütet werden soll. Wir haben bereits ausführlich darüber berichtet. Mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg erhält die GEMA nun ein gutes Argument für die Verhandlungen mit Youtube/Google, denn eine Einigung mit der GEMA könnte Youtube/Google billiger kommen als der Einsatz eines teuren und aufwändigen Filtersystems. Allerdings müsste Youtube/Google der GEMA wohl eine höhere Vergütung zahlen, als sie ursprünglich vorhatten. Sven Regener (und zahlreiche andere Musikschaffende) dürfte es freuen. Mit dem heutigen Urteil ist der Streit jedenfalls in eine spannende neue Phase eingetreten, bei der sich der heutige Erfolg der GEMA nach Einschätzung von anderen Branchenexperten, wie z.B. Tim Renner, auch als Phyrrussieg erweisen könnte: Er befürchtet weitere Stagnation statt Einigung und sieht "Musiker, Autoren, Plattenfirmen, Verlage…" und die GEMA selbst als Leidtragende.

Was haltet ihr von dem Urteil?

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