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Kein "neutraler Hoster"?

Wiener Gericht sieht YouTube verantwortlich für Urheberrechtsverstöße von Nutzern

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 13.06.2018

youtube urteil

Wiener Gericht sieht YouTube verantwortlich für Urheberrechtsverstöße von Nutzern

© Rego Korosi auf Flickr / Lizenz: CC BY-SA 2.0

YouTube sei kein "neutraler Hoster" von nutzergeneriertem Content, urteilte das Handelsgericht Wien im Prozess des Fernsehsenders Puls 4 gegen die Streaming-Plattform. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, könnte es weitreichende Folgen nicht nur für YouTube haben.

Das Urteil des Handelsgerichtes bedeutet, dass YouTube für etwaige Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer – also etwa unerlaubt hochgeladene Musik oder Videos – zur Verantwortung gezogen werden kann. Von den Nutzern hochgeladene Videos müssten also in Zukunft noch vor dem Veröffentlichen geprüft werden, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern.

Doch nicht so neutral?

Bisher argumentierte YouTube auf Grundlage der sogenannten "Safe Harbor"-Regelung des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA), dass man als neutrale Host-Plattform für Nutzercontent genau diese Verantwortung eben nicht habe.

Es musste lediglich gewährleistet werden, dass unerlaubt hochgeladenes Material entweder entfernt oder der Rechteinhaber für die Verwendung vergütet wird – was YouTube durch das eigene Content ID-System ermöglicht.

Das Handelsgericht Wien urteilte jedoch, dass die Art und Weise, wie YouTube den Nutzercontent aufbereitet – beispielsweise durch das Kategorisieren oder die Bereitstellung von Empfehlungen –, den Status als neutrale Plattform untergräbt, da so das Surf-Verhalten der Nutzer explizit gelenkt würde.  

Es bleibt spannend

Gegen YouTube geklagt hatte der österreichische Fernsehsender Puls 4, dessen Material immer wieder unerlaubt auf YouTube hochgeladen wurde. 

Das Urteil des Wiener Handelsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Noch kann YouTube sich direkt an das Gericht wenden. Sollte das Urteil einmal rechtskräftig werden, ist zu erwarten, dass YouTube in Berufung gehen wird.

In jedem Fall bleibt es spannend, das Ergebnis dieses Prozesses abzuwarten. Denn die Entscheidung des Handelsgerichtes dürfte, egal wie sie ausfällt, nicht nur für YouTube Konsequenzen haben – sie beträfe möglicherweise jede Plattform, die Nutzercontent bereitstellt.

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