Teilnahmebedingungen Backstage – Clubaward 2017

§ 1 Definition und Ablauf des BACKSTAGE Clubawards

Der Wettbewerb „BACKSTAGE Clubaward“ ist von der LiveMusikKommission e.V., Kastanienallee 9, 20359 Hamburg und der Leitmotiv Online Medien GmbH & Co KG, Hafenstraße 86, 68159 Mannheim (im Folgenden „Initiatoren“) entwickelt worden.

Ziel ist es, mittels eines Online-Votings, die aus Sicht von Musikern relevantesten Live-Clubs Deutschlands zu identifizieren. Für die erste Ausgabe des BACKSTAGE Clubawards haben die Initiatoren eine Vorauswahl getroffen. Jeder Teilnehmer an der Abstimmung muss 5 Clubs in seine engere Auswahl zu nehmen. Diese 5 Clubs werden in einem weiteren Schritt innerhalb der drei vorgesehenen Kategorien bewertet:

Innerhalb dieser 3 Kategorien muss der Teilnehmer jeweils 15 Stimmen auf die 5 Clubs seiner Wahl verteilen. Die Clubs mit den meisten Stimmen erhalten die für die jeweilige Kategorie vorgesehenen Preise (siehe § 3).

Die Teilnahme an der Abstimmung ist bis zum 13. März 2017 möglich.

Die Teilnehmer können sich optional für einen Auftritt am Abend der Preisverleihung bewerben. Von den Bewerbern werden die Initiatoren 2 Bewerber auswählen, die am Abend der Preisverleihung einen mit diesen im Detail noch zu vereinbarenden musikalischen Auftritt erbringen. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftritt besteht jedoch nicht. Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen werden Interessenten auf Anfrage benannt.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Abstimmung zum „BACKSTAGE Clubaward 2017“ ist jeder berechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und als Musiker in einem Musikprojekt aktiv ist. Die Initiatoren sowie deren Mitarbeiter und deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, verantwortlich.

Für die Teilnahme an der Abstimmung müssen die folgenden Pflichtangaben gemacht werden bzw. Voraussetzungen vorliegen:
Name
Mailadresse
Angaben zum Instrument
Link zu einem aktuellen Musikprojekt, in dem der Teilnehmer aktiv tätig ist (z. B. URL Homepage, facebook-Seite, Backstage PRO-Profil)
Bestätigung der Teilnahmebedingungen
Bestätigung der Nutzungsbestimmungen von Backstage PRO

Optionale Angaben:
Bestätigung, dass der Teilnehmer auch ein Artist-Profil bei Backstage PRO anlegen will
Bewerbung für einen Auftritt am Abend der Preisverleihung

§ 3 Preise

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung über Finalisten, Gewinner und Platzierte sowie die Verleihung der Preise in diesem Wettbewerb wird durch eine von den Initiatoren benannte Jury vorgenommen.

Folgende Preiskategorien sind vorgesehen:

Club-Preise:

Musiker-, Band-Preise bzw. Preise für Teilnehmer:

Die beiden von den Initiatoren ausgewählten und nach erneuter Rücksprache gebuchten Musikprojekte erhalten eine Gage von jeweils 500 Euro zzgl. jeweils eines Sachpreises der Firma IMG Stageline im Wert von 500 Euro.

Unter allen Teilnehmern am Voting werden zwei Einkaufsgutscheine im Wert von je 100€ verlost.

§ 4

Die weiteren Details, wie Anreise, Unterbringung und weitere Details des Auftritts, werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Initiatoren und den beiden von den Initiatoren ausgewählten Musikprojekten vereinbart.

§ 5

Die Initiatoren übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für etwaige Schäden, die den Mitgliedern der beiden ausgewählten Musikprojekte im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung zur Preisverleihung entstehen, es sei denn diese Schäden werden durch die Initiatoren oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

§ 6

Die Initiatoren behalten sich das Recht vor, abgegebene Stimmen von der Wertung auszuschließen, wenn das Vorliegen der Teilnahmeberechtigungen nicht gegeben ist. Insbesondere dann, wenn nicht hinreichend nachgewiesen wurde, dass der Teilnehmer aktiver Musiker ist.

§ 7

Der BACKSTAGE Clubaward ist ein Wettbewerb der LiveMusikKommission e.V., Kastanienallee 9, 20359 Hamburg und der Leitmotiv Online Medien GmbH & Co KG, Hafenstraße 86, 68159 Mannheim.

Kontaktpersonen sind auf der Livekomm-Website im Impressum unter http://www.livemusikkommission.de/impressum/ und bei BACKSTAGE PRO unter dem Link www.backstagepro.de/static/legal zu finden.

§ 8

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

§ 9

Die Teilnehmer können die zu der Verarbeitung ihrer Daten gegebene Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Fall kann es jedoch sein, dass die Initiatoren sie von der weiteren Teilnahme ausschließen müssen. Ferner haben sie bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Initiatoren verpflichten sich, die Privatsphäre der Teilnehmer zu schützen und versichern, die Daten im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Telemediengesetz sowie der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und EU Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 02/58/EG zu verarbeiten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung unter https://www.backstagepro.de/static/privacy verwiesen.