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2G, 2G plus und mehr

Bund und Länder einigen sich auf neue Corona-Regeln für Veranstaltungen und weitere Hilfen

Spezial/Schwerpunkt von Daniel Nagel
veröffentlicht am 18.11.2021

coronakrise kulturpolitik

Bund und Länder einigen sich auf neue Corona-Regeln für Veranstaltungen und weitere Hilfen

Der Bundestag bei seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021. © DBT/Henning Schacht

Bund und Länder haben sich bei ihrer Konferenz in Berlin auf neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt, die auch das kulturelle Leben betreffen. Welche das sind, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Bei ihrer gemeinsamen Konferenz haben sich die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der voraussichtliche künftige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sowie die Ministerpräsidenten der Länder auf zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Coronavirus-Infektionszahlen geeinigt.

Der folgende Artikel beschäftigt sich insbesondere mit den Maßnahmen, die die Kultur- und Veranstaltungsbranche betreffen. Die gesamten Beschlüsse können hier als PDF heruntergeladen werden.

2G, 2G-Plus und mehr...

Die Zugangsregelungen zu Veranstaltungen richten sich künftig nach der vom RKI festgestellten Hospitalisierungsrate in den jeweiligen Bundesländern.

Liegt die 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über dem Wert von 3, dann werden die Länder den Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, allen übrigen Veranstaltungen in Innenräumen, zur Gastronomie und zu körpernahen Dienstleistungen sowie Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene beschränken. Damit wird bundesweit künftig eine flächendeckende 2G-Regelung gelten.

Die Einhaltung der Zugangsregelungen soll "konsequent" und "noch intensiver als bisher" kontrolliert werden. Unterschreitet die Hospitalisierungs-Inzidenz den Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, kann von diesen Regeln "wieder abgesehen werden." Für Menschen, die nicht geimpft werden können sowie für Kinder und Jugendliche sind Ausnahmen vorgesehen.

Steigt die Hospitalisierungs-Inzidenz auf einen Wert von mehr als 6 werden diese Bestimmungen zu 2G plus verschärft. Das bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test an Orten benötigen, "an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars."

Erreicht die Hospitalisierungs-Inzidenz einen Wert von mehr als 9 werden die Länder "von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen". Dann sind auch Kontaktbeschränkungen denkbar.

Bei der Beurteilung ist zu beachten, dass jedes Bundesland unabhängig über die Umsetzung entscheiden kann und dabei nicht an die Vorgaben der Beschlüsse gebunden ist. Maßnahmen in den jeweiligen Bundesländern können sich daher unterscheiden und ggf. milder oder schärfer ausfallen.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat bereits einen "De-facto-Lockdown für Ungeimpfte" angekündigt. Für Baden-Württemberg erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), die Lage sei so ernst wie noch nie zuvor. Wenn sie sich nicht bessere, seien "Obergrenzen für Veranstaltungen" sowie "Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte" denkbar. Für Bars, Clubs und Diskos soll in Zukunft die 2G plus-Regel gelten.

So hoch ist die Hospitalisierungs-Inzidenz

Aktuell liegt die Hospitalisierungs-Inzidenz nur in vier Bundesländern unter 3, nämlich im Saarland, in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. In Berlin liegt sie exakt bei 3.

In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen liegt sie zwischen 3 und 6. 

Die höchsten Werte der Hospitalisierungs-Inzidenz weisen am 18. November 2021 Bayern (8,65), Sachsen-Anhalt (11,97) und Thüringen (18,54) auf. 

Kurzarbeitsregelungen und Überbrückungshilfe werden verlängert

Diese Nachricht werden viele Kulturschaffende mit Erleichterung vernehmen. Die Coronahilfen des Bundes sollen ein weiteres Mal verlängert werden.

Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es dazu: "Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern."

Außerdem wollen Bund und Länder "weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln." 

Es handelt sich um Absichtserklärungen, die erst noch der gesetzlichen Umsetzung durch Bundestag, Bundesrat und ggf. die Parlamente der Bundesländer bedürfen. Entschieden hat der Bundestag bereits über die Verlängerung der Sonderregelungen der Künstlersozialkasse (KSK). Sie gelten jetzt bis Ende 2022.

Änderungen beim Infektionsschutzgesetz

Am Vormittag des 18. Novembers hat der Bundestag zudem mit den Stimmen von SPD, FDP und den Grünen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet.

Im Gegensatz zu den vorher geltenden Regeln sollen flächendeckende Schließungen von Schulen, Geschäften, Sportstätten sowie generelle Ausgangsbeschränkungen nicht mehr möglich sein. Außerdem ist ein generelles Verbot von Veranstaltungen, Versammlungen, touristischen Reisen und religiösen Zusammenkünften nicht mehr vorgesehen.

Einzelne Veranstaltungen oder Freizeitveranstaltungen wie Weihnachtsmärkte können aber verboten werden. Auch Kontaktbeschränkungen sollen weiterhin möglich sein.

Die Bundesländer können zudem weiterhin Beschränkungen der Personenzahl und Maskenpflicht bei Veranstaltungen anordnen und die Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten verlangen. Ebenso liefert das Infektionsschutzgesetz die Grundlage für 2G, 2G plus und weitere Zugangsregelungen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 19. März 2022.

Bis zum 15. Dezember gilt außerdem eine Übergangsfrist, die den Ländern die Umsetzung schärferer Maßnahmen erlaubt.

Zustimmung des Bundesrats wahrscheinlich

Zum Inkrafttreten ist die Zustimmung des Bundesrates bei seiner Sitzung am 19. November erforderlich. Alternativ kann die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen und mit dem Bundestag über Änderungen verhandeln. 

Nachdem die Zustimmung der zahlreichen Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der CDU (und damit des Bundesrates insgesamt) zunächst unsicher schien, mehren sich die Anzeichen, dass die Länderkammer zustimmen wird.

So erklärte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der voraussichtliche künftige Bundeskanzer Olaf Scholz habe zugesagt, den Maßnahmenkatalog des Infektionsschutzgesetzes bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Dezember zu überprüfen. Daher werde NRW im Bundestag zustimmen.

Scholz' Zusage wird vermutlich der Schlüssel zur Zustimmung des Bundesrats sein. Die im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz vereinbarten Maßnahmen benötigen eine gesetzliche Grundlage und die liefert eben das geänderte Infektionsschutzgesetz, auch wenn einige Ministerpräsidenten Kritik im Detail äußern. 

Der bayerische Ministerpräsident Söder bezeichnete das Gesetz als "der Lage nicht angemessen". Dennoch werde Bayern ebenfalls dem Gesetz im Bundesrat zustimmen, da "jede Verzögerung fatal" sei.

Update, 19. November: Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt.

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