Die Ärzte

Die Ärzte © Nela König

Die Ärzte konnten vor dem Landesgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo erringen. Der Plattform wurde untersagt, unzutreffende Originalpreise für die angebotenen Ärzte-Tickets anzugeben.

Wenn die Nachfrage an Tickets für eine Tour sehr hoch ist, passiert es schnell mal: Die Shows sind sofort ausverkauft, Karten findet man nur noch auf Seiten von Zweitmarktanbietern - zum Teil jedoch zu utopischen Preisen.

Gerichtlichsbeschluss

Das Landgericht München I hat nun auf Bestreben der Ärzte, ihrer Tourveranstalter und einem Ticketanbieter eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo erlassen. Der Firma mit schweizer Sitz wurde verboten, bei Verkaufsangeboten für Tickets der Ärzte einen falschen Originalpreis anzugeben. Ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten werden Viagogo angedroht, falls die Firma sich nicht an das Verbot halten sollte.

Maßnahmen gegen überhöhte TIcketpreise

Die Ärzte bemühen sich, den Weiterverkauf von Konzertkarten zu Wucherpreisen zu erschweren. So wurde beim Ticketverkauf für die kommende Tour auf personalisierte Tickets und ein Weiterverkaufsverbot von Tickets mit Aufpreisen von über 25 Prozent des Originalpreises gesetzt. Zusammen mit ihrem Live-Team haben Die Ärzte eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, um auch gegen andere große Zweitanbieter vorzugehen.

Zudem warnen die Ärzte in ihrem offiziellen Ticketshop ausdrücklich vor dem Kauf von Tickets für ihre Tour bei Zweitmarktanbietern.

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