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Unterschiedliche Vorgehensweisen

Diese Bundesländer unterstützen Künstler und Kulturschaffende auch 2021

Spezial/Schwerpunkt von Daniel Nagel
veröffentlicht am 20.04.2021

kulturpolitik musikbusiness coronakrise

Diese Bundesländer unterstützen Künstler und Kulturschaffende auch 2021

Viele Bundesländer helfen Künstlern in der Coronakrise - aber auf unterschiedliche Art und Weise. © Backstage PRO

Die Coronavirus-Pandemie macht 2021 vorerst das normale kulturelle Leben weitgehend unmöglich. Aus diesem Grund setzen viele Länder ihre Förderprogramme für Künstler und Kulturschaffende 2021 fort. Die Details gibt es hier.

Nach wie vor gibt es in Bezug auf Hilfen für Künstler und Kulturschaffende große Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern.

Unterschiedliche Konzepte

Während manche Länder pauschale monatliche Zahlungen (sog. Unternehmerlohn) gewähren, bevorzugen andere Stipendien oder Projektzuschüsse.

In einer Reihe von Ländern sind die Stipendienprogramme aber inzwischen ausgelaufen. Ob sie fortgesetzt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Einige Länder wie beispielsweise Sachsen bieten schon lange keine spezifischen Künstlerhilfen mehr an.

Die Sache mit dem Unternehmerlohn

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Thüringen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe I und II einen Unternehmerlohn zahlten, haben sich bezüglich der Überbrückungshilfe III gegen eine Fortführung entschieden. 

Auch in Baden-Württemberg ist der Unternehmerlohn inzwischen ausgelaufen kann aber für die Monate Januar bis Juni 2021 noch bis Ende Oktober beantragt werden. Damit ist Bayern das einzige Bundesland, das den Unternehmerlohn im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus noch bis Dezember 2021 weiterführt. 

Ständige Änderungen

Da sich die Lage ständig ändern kann, sei allen Hilfesuchenden empfohlen, die entsprechenden Seiten ihres Bundeslandes im Blick zu haben. Den aktuellen Stand bietet die folgende Übersicht. 

Wir bemühen uns zwar die Regelungen im Auge zu behalten, aber sicherlich entgeht auch uns gelegentlich etwas. Sollten euch Programme bekannt sein, die wir hier unerwähnt ließen, lasst es uns bitte wissen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am 19. Oktober 2021 aktualisiert.

Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. 

Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach der Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt.

Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.

Die Vergabe des Unternehmerlohns in Baden-Württemberg ist an die Fristen der Überbrückungshilfe III gekoppelt, die bis zum 31.10.2021 beantragt werden kann.

Bayern

Freischaffende Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern können seit Mitte Dezember 2020 ein Soloselbstständigenprogramm in Anspruch nehmen Dieses bietet einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro monatlich. Bayern hat die Laufzeit des Programms im Februar für die Dauer der Überbrückungshilfe III Plus, das heißt bis Dezember 2021, verlängert.

Voraussetzung ist ein Rückgang der durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Antragstellers um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Berechtigt ist, wer spätestens seit dem 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit ausübt.

Anträge sind für den Antragszeitraum Juli bis Dezember 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 an die zuständige Bewilligungsstelle ausschließlich online zu stellen.

Außerdem existiert in Bayern ein Stipendienprogramm: Antragsberechtigt sind Künstler*innen in der Anfangsphase ihrer professionellen künstlerischen Existenz mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern.

Vergeben werden Stipendien mit einem Pauschalbetrag von 5.000 €, die künstlerisches Arbeiten für einen Zeitraum von 12 Monaten unterstützen soll.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung ("Calls"). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben. Pro antragstellender Person ist pro Call ein Antragsversuch möglich. Wer bereits ein Stipendium über das Stipendienprogramm bzw. eine Bewilligung für ein Stipendium erhalten hat, kann kein weiteres Stipendium erhalten.

Der dritte Call startete am 01.09.2021 und die Antragsfrist endet am 31.10.2021.

Berlin

Am 17.05.2021 startete die digitale Antragstellung für die Neustarthilfe Berlin bei der Investitionsbank Berlin (IBB). Mit der Neustarthilfe Berlin wird das Land Berlin Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Ergänzung zur Bundes-Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III finanziell in der Corona-Krise unterstützen. Das Programm umfasst ein Volumen von 150 Millionen EUR.

Das Programm ist ein sogenanntes Huckepack-Programm, das auf dem Bundesprogramm Neustarthilfe aufsetzt. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der Neustarthilfe des Bundes. Antragsberechtigt für die Neustarthilfe Berlin sind Berliner Soloselbständige, die im Hauptberuf eine selbständige Tätigkeit ausüben, die im Land Berlin versteuert wird. 

Der gewährte Zuschuss dient der unternehmerischen bzw. beruflichen Existenzsicherung der Soloselbstständigen im Zeitraum von Januar bis Juni 2021. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem erhaltenen Zuschuss in der Neustarthilfe Bund und ist bei 7.500 EUR gedeckelt.

In diesem Kontext erhöht das Land Berlin den umsatzbezogenen 50% Bundeszuschuss um bis zu weitere 25% Landeszuschuss. Insgesamt werden damit bis zu 75% des im Rahmen der Neustarthilfe Bund zu Grunde gelegten Referenzumsatzes bezuschusst. Der Geschäftsbetrieb muss mindestens bis zum 30.06.2021 aufrechterhalten werden.

Die Antragsfrist wurde verlängert und endet jetzt am 31.10.2021. Dabei gibt es eine Besonderheit. Die IBB wird die Empfänger der Neustarthilfe anschreiben und auf die Möglichkeit hinweisen, die Neustarthilfe Berlin zu beantragen.

Brandenburg

Das Corona-Programm Mikrostipendien III ist abgeschlossen. Die Verwendungsbestätigung ist bis zum 28.02.2022 einzureichen. Weitere Hilfsprogramme aus Brandenburg sind uns nicht bekannt.

Bremen

Aktuell liegen uns keine Informationen über spezifische Hilfsprogramme der Hansestadt Bremen für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Hamburg

Die dritte Förderrunde des Hamburger Gagenfonds endete am 31. August 2021. Aktuell liegen uns keine Informationen über andere Hilfsprogramme der Hansestadt Bremen für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Hessen

Die Antragsphase für die Brückenstipendien endete am 23.06.2021. Aktuell liegen uns keine weiteren Informationen über spezifische Hilfsprogramme der Landes Hessen für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Mecklenburg-Vorpommern

Aktuell liegen uns keine Informationen über spezifische Hilfsprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Niedersachsen

“Niedersachsen dreht auf”, das Corona-Förderprogramm des Landes wurde mit allen vier Förderlinien neu aufgelegt und läuft zumindest teilweise weiter.

Für die Linien A: „Kulturelle Veranstaltungen“ und B: „Kulturelle Bildung“ kann der Antrag bis Ende Dezember 2021 gestellt werden. Antragsstichtag für die Förderlinien C: „Innovative Künstlerische Projekte“ und D: „Soloselbstständige im nichtöffentlichen Bereich“ war der 31. Juli 2021. 

Alle Linien haben einen Förderhöchstbetrag von 30.000 Euro. Wo die Anträge eingereicht werden müssen, ist abhängig von der jeweiligen Förderlinie.

Im Rahmen von Förderlinie A und B werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen oder Zusammenschlüssen von Soloselbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Nordrhein-Westfalen

Die Beantragung der NRW Überbrückungshilfe Plus, die auch einen Unternehmerlohn beinhaltete, endete am 31. März 2021 und wurde nicht verlängert. Auch das Künstlerstipendium "Auf gehts" ist mit Ablauf der Antragsfrist am 30. Juni 2021 ausgelaufen.

Rheinland-Pfalz

Aktuell liegen uns keine Informationen über spezifische Hilfsprogramme des Landes Rheinland-Pfalz für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Saarland

Aktuell liegen uns keine Informationen über spezifische Hilfsprogramme des Landes Saarland für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Sachsen

Aktuell liegen uns keine Informationen über spezifische Hilfsprogramme des Landes Sachsen für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Sachsen-Anhalt

Aktuell liegen uns keine Informationen über spezifische Hilfsprogramme des Landes Sachsen-Anhalt für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Schleswig-Holstein

Aktuell liegen uns keine Informationen über spezifische Hilfsprogramme des Landes Schleswig-Holstein für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

Thüringen

Aktuell liegen uns keine Informationen über spezifische Hilfsprogramme des Landes Thüringen für Künstler und/oder Soloselbständige vor.

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