So eng wie beim Da Capo Festival 2019 in Alzey werden Besucher nicht sitzen können, aber Veranstaltungen im Freien werden bald wieder möglich sein.

So eng wie beim Da Capo Festival 2019 in Alzey werden Besucher nicht sitzen können, aber Veranstaltungen im Freien werden bald wieder möglich sein. © Torsten Reitz

Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erlauben künftig wieder Veranstaltungen in kleinem Umfang. Die genauen Regelungen unterscheiden sich allerdings.

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg reagieren auf die zurückgehende Zahl von Coronavirus-Neuinfektionen und erlauben nach längerem Verbot wieder Veranstaltungen.

Das bis mindestens 31. August geltende Verbot von Großveranstaltungen ist davon unberührt, aber kleine Veranstaltungen sollen nach und nach wieder erlaubt werden.

Im Einzelnen heißt das für Rheinland-Pfalz: Ab dem 27. Mai können Veranstaltungen im Freien mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen können ab dem 10. Juni mit einer Personenbegrenzung von 75 stattfinden, ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben.

Strenge Hygieneregeln

Für Veranstaltungen im Freien hat das Land bereits Hygienerichtlinien veröffentlicht. Diese sehen unter anderem die klar gekennzeichnete Absperrung des Geländes, die Schaffung zentraler Ein- und Ausgänge, Obergrenzen für die Zahl der Besucher pro Quadratmeter sowie die Abstandswahrung am Einlass sowie am Sitzplatz vor.

Menschen, die nicht von der Kontaktbeschränkung erfasst sind, etwa weil sie in einem Hausstand wohnen, dürfen an einem Tisch sitzen, die Zahl der Personen an einem Tisch ist allerdings auf sechs begrenzt.

Außerdem muss die Kontaktnachverfolgung sichergestellt sein, das heißt die Besucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die sanitären Anlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, Besucher müssen ihre Hände desinfizieren.

Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen können ab dem 27. Mai unter besonderen Auflagen wieder öffnen. 

Es sind ausschließlich bestuhlte Veranstaltungen erlaubt. Die Hygieneregeln des Landes sehen vor, dass zwischen den Plätzen von Besuchern, die den Kontaktbeschränkungen unterliegen, ein Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden muss. 

Lüften und Lüftung gegen Aerosole

"Vorreservierung oder Anmeldung ist erforderlich", heißt es in den Hygieneregeln. Außerdem müssen Warteschlagen vermieden werden. Die Kontaktnachverfolgung ist sicherzustellen. 

Die Betreiber müssen außerdem Maßnahmen treffen, "um die Belastung mit Aerosolen zu minimieren. Alle Räumlichkeiten sollten im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten gelüftet werden. Alternativ ist eine dauernde mechanische Belüftung vorzusehen."

Lockerungen in Baden-Württemberg angekündigt

In Baden-Württemberg stehen die genauen Regelungen noch nicht fest, erlaubt werden sollen aber ab 1. Juni Veranstaltungen bis 100 Teilnehmern. Auch hier sollen Abstands- und Hygieneregeln gelten.

Anders als Rheinland-Pfalz macht Baden-Württemberg keinen Unterschied zwischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und Veranstaltungen im Freien. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern (sog. Großveranstaltungen) bleiben auf jeden Fall bis 31. August verboten.

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