Regelungen der Länder bleiben hinter den Erwartungen zurück
Forum Veranstaltungswirtschaft kritisiert neue Regeln für Großveranstaltungen
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© Thibault Trillet via Pexels
Laut dem Forum Veranstaltungswirtschaft befasst sich der Beschluss der Staats- und Senatskanzleien hauptsächlich nur mit der Zulassung von Großveranstaltungen im Bereich Sport. Für Kulturveranstaltungen und wirtschaftsbezogene Events gebe es hingegen kaum Perspektiven.
Der Beschluss stammt von einer durch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 10. Juni 2021 eingesetzten Länderarbeitsgruppe.
Regelungen für Sportveranstaltungen
Wenn die 7-Tages-Inzidenz am Austragungsort unter 35 liegt, sollen Sportevents oberhalb einer Grenze von 5.000 Zuschauenden möglich sein. Die Zulassung zur jeweiligen Veranstaltung erfolgt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.
Voraussetzung ist dabei nach wie vor die Einhaltung strikter Hygieneregeln und des Abstandsgebotes. Dies soll durch entsprechende Kapazitätsbegrenzungen, die Gewährleistung der Kontaktnachverfolgung, einer bedingten Maskenpflicht und durch einen bestenfalls begrenzten Alkoholausschank realisiert werden.
Oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden soll die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden liegen.
Keine Perspektive für Kulturveranstaltungen
Für die Kulturveranstaltungen gibt es in den Leitlinien derweil kaum konkrete Regelungen. Beschlossen wurde lediglich die Durchführbarkeit von Kulturveranstaltungen mit mehr als 5.000 Anwesenden.
Zukünftig sollen erst auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Einlassmanagement, Testerfordernisse und Abstands- und Maskenregelungen getroffen werden.
Auf der einen Seite begrüßt das Forum Veranstaltungswirtschaft, dass mit dem Beschluss nun zumindest Bewegung in die Diskussion der Durchführbarkeit von Großveranstaltungen gekommen sei. Eine echte Perspektive für die Gesamtbranche sei jedoch nach wie vor nicht erkennbar.
Besonders enttäuschend sei, dass Öffnungsperspektiven für die Kultur und sonstige Veranstaltungen bereits beim letzten Bund-/Länder-Gipfel im Juni vernachlässigt wurden. Der aktuelle Beschluss betone so ein weiteres Mal, dass der Kulturbetrieb in Deutschland offenbar nicht die gleiche Bedeutung habe wie der Profisport.
Keine Ausnahme für Freiluftevents und wirtschaftsbezogene Veranstaltungen
Unverständlich sei zudem, dass auch Freiluftevents wie Stadtläufe, Fahrrad- oder Triathlonveranstaltungen, aber auch Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel weiterhin keinerlei Berücksichtigung fänden. Dabei gehören diese nachweislich nicht zu den Infektionstreibern.
Dies sei allerdings nicht der einzige Punkt, den die Bundesländer außer Acht gelassen hätten. Auch zur Durchführbarkeit von wirtschaftsbezogenen Veranstaltungen wie Großkongressen gebe es keinerlei Beschlüsse.
Inzidenz nicht als ausschlaggebendes Kriterium
Angesichts des fortgeschrittenen Impfens in der Bevölkerung fordert das Forum Veranstaltungswirtschaft, dass die Inzidenz nicht mehr als das ausschlaggebende Kriterium für eine Genehmigung oder Absage von Veranstaltungen betrachtet wird.
Sofern nur die sogenannten "3 G" (Geimpfte, Genesene und Getestete) Zugang zu Veranstaltungen erhielten, müsse man auch auf die Abstandsregelung verzichten.
Außerdem sollen Veranstaltungen ab September 2021 wieder unter Ausschöpfung der maximalen Hallenkapazitäten stattfinden dürfen. Nur so sei eine Rückkehr zu einem wirtschaftlichen Betrieb möglich. Parallel dazu müssten die laufenden Hilfsprogramme des Bundes bis mindestens Ende 2021 verlängert werden.
Regelungs-Flickenteppich droht
Sorge macht dem Forum außerdem die bereits bestehenden Ausnahmeregelungen von einigen Bundesländern bei dem aktuellen Beschluss. So beschränkt beispielsweise Bayern die maximal zulässige Zuschauer/innenzahl bei Sportveranstaltungen zunächst auf 35 Prozent der jeweiligen Vollauslastung, beziehungsweise auf maximal 20.000 Zuschauende. Zudem sieht es ein komplettes Alkoholverbot in den Stadien vor.
Auch Mecklenburg- Vorpommern und Baden-Württemberg tragen die Beschlussinhalte nur unter Einschränkungen mit. Sollten sich derartige Ausnahmen häufen, so die Befürchtung, werden Tourneeveranstaltende später mit einem Flickenteppich konfrontiert sein, der jede Tourneeplanung unmöglich mache.
Schlussendlich erschwert vor allem die Tatsache, dass die mit dem Beschluss getroffenen Maßnahmen nur bis zum 11. September 2021 befristet sind, die Planungsfähigkeit für Veranstaltende. So sind Kulturveranstaltende weiterhin von den Regelungen der einzelnen Bundesländer abhängig.
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