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In Anbetracht der erneut steigenden Infektionszahlen in Deutschland will das Kanzleramt vorerst auf weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen verzichten. Eine Beschlussvorlage sieht u.a. die Verlängerung des Verbots für Großveranstaltungen vor.

Laut der Beschlussvorlage für das Treffen von Bundekanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten am 27. August 2020 soll das Verbot für Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Dies betrifft neben Volksfesten und größeren Sportveranstaltungen mit Zuschauern erneut auch Großkonzerte. Diese können seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang des Jahres nicht stattfinden, die Eventbranche ist durch diesen Beschluss also vorerst weiterhin lahmgelegt.

(Keine) Ausnahmen?

Ausnahmefälle soll es geben, solange die Region, in der die Veranstaltung stattfindet, weniger als 15 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen vorzuweisen hat. Inwiefern die geplanten Ausnahmen auch für Konzerte gelten, bleibt dabei fraglich.

Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Veranstaltungsteilnehmer in solchen Ausnahmefällen nur aus der betreffenden Region bzw. "umliegenden Regionen mit entsprechenden Inzidenzen" kommen – eine Einschränkung, die die Regelung wohl eher für die erwähnten "Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen" praktikabel machen als für ein Großkonzert mit einem potentiell deutschlandweiten Einzugsgebiet. 

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