© Norbert Bleck auf Flickr (https://flic.kr/p/HqmV1) / Lizenz: CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Abend des 28. Oktober 2020 mit den Ministerpräsidenten auf Einschränkungen des öffentlichen Lebens als Reaktion auf den drastischen Anstieg der Corona-Infektionszahlen geeinigt. Das bedeutet das Aus für Live-Veranstaltungen bis Ende November.

Ziel der beschlossenen Maßnahmen ist, so Merkel in einer Pressekonferenz, in erster Linie die Eindämmung der Neuinfektionen. Nur so könne langfristig ein nationaler Notstand und eine mögliche Überlastung des deutschen Gesundheitssystems verhindert werden. 

Die Regeln, auf die sich Merkel mit den Ministern der Länder geeinigt hat, nähern sich deutlich den Einschränkungen des ersten Lockdowns im Frühjahr an, und sollen bereits ab Montag, dem 2. November 2020 in Kraft treten. Im Beschlusspapier für die Konferenz war ursprünglich noch vom 4. November die Rede. 

Schließung von Veranstaltungsstätten

Wie bereits im ersten Lockdown werden auch ab Anfang November Clubs und Diskotheken geschlossen bzw. müssen geschlossen bleiben, ebenso auch weitere Live-Spielstätten sowie Opern-, Konzerthäuser und Theater.

Die Schließung ist bis Ende November angesetzt; zwei Wochen nach Inkrafttreten der Regeln wollen die Kanzlerin und die Regierungsschefs erneut beraten: Es soll dann besprochen werden, ob die Maßnahmen zielführend sind, oder ob diese unter Umständen weiter angepasst werden müssen.

Bis dato müssen bereits geplante Konzerte und Shows aber mit Sicherheit abgesagt oder verschoben werden.

Schwerer als zuvor

Für die Live-Szene ist das ein herber Schlag. Ein großer Teil der deutschen Veranstalter/innen und Locationbetreiber/innen wurden bereits im Zuge des ersten großen Lockdowns im Frühjahr an den Rand der Insolvenz gebracht.

Die Live-Events, die über den Sommer unter Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen durchgeführt wurden, konnten wiederum aufgrund der notwendigen Begrenzung der Personenzahl kaum profitabel veranstaltet werden. 

Ein neuerliches "Berufsverbot" wird die gesamte Branche damit härter treffen als im Frühjahr, da eventuelle Rücklagen in den meisten Fällen verbraucht sein dürften.

Um die Verluste wenigstens ansatzweise auszugleichen sollen Firmen bis zu 50 Mitarbeiter/innen bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten. Genaue Beschlüsse dazu sollen in den folgenden Tagen und Wochen getroffen werden.

Alles zum Thema:

coronakrise