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BGH urteilt im Gitarrenstreit

Plagiatsvorwürfe: Warwick gewinnt Prozess gegen Gibson im Fall der V-Gitarre in letzter Instanz

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 04.10.2021

gibson warwick

Plagiatsvorwürfe: Warwick gewinnt Prozess gegen Gibson im Fall der V-Gitarre in letzter Instanz

Gibson Flying V. © j_arlecchino: "Flying V 3" via Flickr (https://flic.kr/p/oVePq8) / Lizenz: CC BY-NC 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Revisions-Antrag des US-amerikanischen Gitarrenherstellers Gibson zurückgewiesen und damit entschieden, dass der sächsische Gitarrenhersteller Warwick seine V-förmigen Gitarren weiter verkaufen darf. Gibson hatte Warwick vorgeworfen, die Form der Gitarre kopiert zu haben.

Bereits 1958 entwickelte der US-Instrumentenbauer Gibson die "Flying V". Anfangs noch ein Ladenhüter, wurde die Flying V u.a. durch Blues-Gitarrist Albert King und Kinks-Mitglied Dave Davies etabliert. Inzwischen verbindet man die charakteristische Form u.a. mit Jimi Hendrix, Lenny Kravitz oder auch Rudolf Schenker von den Scorpions. 

Gibson vs. Warwick

Im Jahr 2014 begann der sächsische Gitarrenhersteller Warwick, unter der Marke Framus eine ebenfalls V-förmige Gitarre zu vertreiben, die nach Ansicht von Gibson der urspünglichen Flying V zu ähnlich sah. 

2014 forderte Gibson daher einen Verkaufsstopp der Framus. Der US-amerikanische Traditionshersteller gab an, es handele sich bei der Framus um eine Nachahmung der Flying V; Warwick beute den guten Ruf der Gibson-Gitarren unlauter aus. Außerdem würden die Kunden durch die Ähnlichkeit über die tatsächliche Herkunft der Gitarre getäuscht.

Gibson verliert vor OLG und BGH

Das Landgericht Hamburg folgte 2017 zunächst der Argumentation von Gibson. Das OLG Hamburg hob diese Entscheidung jedoch drei Jahre später auf: Trotz ähnlicher Form könnten potenzielle Käuferinnen und Käufer die zwei Modelle unterscheiden, somit läge keine Täuschung über die Herkunft der Gitarre vor.

Außerdem sah das OLG keinen Verstoß gegen das Unlautere Wettbewerbsgesetz (UWG), da es sich bei beiden Modellen um hochwertige und hochpreisige Produkte handle. Eine "Rufausbeutung" durch Warwick sei nicht gegeben, da die Framus-Gitarre Gibsons Image nicht beschädige.

Kein absoluter Produktschutz

Dieser Argumentation folgte jetzt der BGH in letzter Instanz, indem er den Antrag Gibsons auf eine Revision des Prozesses ablehnte. Damit ist dieser Fall für Gibson endgültig verloren. Dr. Stefan Zech, Partner der Münchner Kanzlei Meissner Bolte, die Warwick vor dem BGH gemeinsam mit der Karlsruher Kanzlei Rohnke Winter vertraten, erklärt dazu:

"Mit dem Urteil stellt der BGH nochmals klar, dass das UWG keinen absoluten Produktschutz gewährt. Es müssen immer noch zusätzliche Unlauterkeitsmerkmale hinzukommen."

Die Kanzlei freue sich, dass nach dem OLG auch der BGH ihrer Argumentation gefolgt ist und bestätigt hat, dass im Falle der V-Gitarre von Warwick kein unlauteres Handeln vorliegt.

Kein Einzelfall

Das aggressive Vorgehen von Gibson ist dabei kein Einzelfall. So hatte Gibson 2019 in einem (nach hämischen Reaktionen im Internet schnell wieder gelöschten) Video namens "Play Authentic" angekündigt, stärker gegen angebliche Imitationen der bekannten Gibson-Modelle vorgehen zu wollen

Im Zuge des Videos hatte Gibson dann auch tatsächlich Klage gegen Dean Guitars und Luna Guitars erhoben, die beide zu Armadillo Distribution Enterprises, Inc. gehören. Der Grund auch hier: Eine angebliche Verletzung der Markenrechte.

Dean und Luna sollen u.a. die Korpus-Designs der Gibson-Modelle Flying V, Explorer, ES und SG verletzt haben. Armadillo hielt entgegen, dass die Korpusformen so verbreitet sind, dass sie markenrechtlich kaum zu schützen sind. 

Der Fall ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden; laut Guitar.com steht ein Prozess jedoch kurz bevor. Pikantes Detail: Zwischenzeitlich drohte Gibson den Vertriebspartner von Dean damit, sie als Beteiligte der angeblichen Markenrechtsverletzung ebenfalls zu verklagen. 

Selbstwiderspruch

Das Gebahren Gibsons gegenüber Dean, Luna und Warwick zeugt nicht nur von einer aggressiven Markenrechtspolitik im Unternehmen, sondern steht auch in krassem Widerspruch zu einem als Antwort auf die spöttischen Reaktionen auf das "Play Fair"-Video veröffentlichten Statement. 

In diesem gab der Traditionshersteller an, im Ton der "Play Authentic"-Kampagne vergriffen zu haben und kündigt an, in Zukunft statt auf den Rechtsweg stärker auf Kollaboration innerhalb der Industrie zu setzen. Nicht zuletzt Gibsons Revisionsantrag im Warwick-Prozess lässt jedoch die Frage offen, wieviel Wahrheit tatsächlich in diesem Statement steckt. 

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