Verstoß gegen die Spotify-Grundlagen
Spotify geht gegen Drittanbieter-Dienste wie SpotLister vor
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Daniel Ek, CEO von Spotify. © Spotify
Rechtzeitig zu dem auf den 3. April terminierten Börsengang beginnt Spotify nun, Playlisten-Dienste von Drittanbietern wie SpotLister von der eigenen Plattform zu verbannen. Auch scheiterte der Versuch des Anbieters von SpotLister, den Dienst unter dem neuen Namen "JamLister" im Einklag mit Spotifys Richtlinien anzubieten.
Große Reichweite
Bevor die API von SpotLister deaktiviert wurde, ermöglichte die Website es Künstlern, gegen Geldzahlung die eigene Musik an Kuratoren populärer Spotify-Playlists weiterzuleiten. Die Höhe des Betrages richtete sich dabei nach der Reichweite der Playlist.
Ein Algorithmus analyisierte dabei die vom Nutzer hochgeladenen Songs und suchte automatisch passende Playlisten. Die Kuratoren dieser Playlist(en) hatten dann die Möglichkeit zu prüfen, ob der Song passend erschien und ihn u.U. in die Playlist aufzunehmen – wofür sie von SpotLister mit 0,24 $ pro Song entlohnt wurden.
Nach nur fünf Monaten hatte SpotLister Zugriff zu über 13.000 Playlists und damit eine Reichweite von etwa 11,7 Millionen Followern.
Regelverstoß
Spotify gibt gegenüber The Daily Dot an, dass diese Praxis "schlecht für Künstler und schlecht für Fans" sei. Spotify verfolge "strikte Grundsätze" und man ergreife "angemessene Maßnahmen gegen jene Parteien, die sich nicht an das Regelwerk halten" – darunter auch Anbieter wie SpotLister.
Vergleichbare Dienste wie etwa Streamify, das es Künstlern erlaubt, "Plays" zu kaufen (10.000 Wiedergaben kosten z.B. 40 $), existieren derweil noch immer. Bereits vor kurzem hatte Spotify Probleme mit missbräuchlicher Nutzung seines Angebotes.
Update: In einem Statement auf der eigenen Website gibt SpotLister/JamLister an, dass der Begriff "Pay-to-Play" im Bezug auf den eigenen Service unzutreffend ist. Das Statement erklärt, dass Musiker lediglich dafür Beiträge bezahlten, die eigene Musik von Playlist-Kuratoren reviewen zu lassen – nicht, um direkt in einer Playlist gelistet zu werden.
Wir haben den Beitrag dementsprechend überarbeitet.
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