Verleihungsgrundlagen nach 13 Jahren abgeschafft
Verband für Popkultur in Bayern erkennt der GEMA den Bayerischen Popkulturpreis aufgrund jüngster Tarifänderungen ab
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GEMA, Berlin. © michaeljayfoto / 123RF
Der Bayerische Popkulturpreis wurde der GEMA 2004 – damals noch unter dem Namen "Bayerischer Rockmusikpreis PICK UP – vom bayerischen Kunstminister Thomas Goppel überreicht.
Prämiert wurde der GEMA-"Jugendtarif", der zum damaligen Zeitpunkt als ein wichtiger Schritt anerkannt wurde, Auftritte von unbekannten Bands und Interpreten in Jugendkulturszenen zu fördern. Dieser Tarif (Lizenzmodell WR-OKJE) ermöglichte es Jugendkultureinrichtungen, Veranstaltungen über einen günstigen jährlichen Pauschalbetrag abzurechnen.
Aufhebung der Vereinfachungen
Zum 1. Januar 2018 wurde von der GEMA ein neuer Tarif für Jugendzentren veröffentlicht, der diese Vereinfachungen widerruft. Ab sofort müssen Jugendzentren sämtliche Veranstaltungen einzeln abrechnen, was laut dem Verband für Popmusik in Bayern e.V. um ein vielfaches teurer sei.
Weiterhin müssen nun sämtliche Nachwuchskonzerte der GEMA gemeldet werden – auch solche, für die die Verwertungsgesellschaft keinerlei Lizenzansprüche hat. Dies stellt einen immensen administrativen Mehraufwand für Jugendzentren dar, der laut Bernd Schweinar (VPBy) zu Lasten der pädagogischen Arbeitszeit geht.
Bereits jetzt haben laut dem VPBy viele Jugendhäuser angekündigt, in Zukunft auf zahlreiche Newcomer-Konzerte zu verzichten. Als Konsequenz auf diese Änderung wird der GEMA der vor 13 Jahren verliehene Preis nun wieder aberkannt – ein Novum in der Geschichte des Popmusikpreises. Laut Schweinar hat "die GEMA die damaligen Verleihungsgrundlagen leider nach 13 Jahren selbst abgeschafft".
Unternehmen
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