Mehr Sicherheit für Musiker und Künstler
Zuverdienstgrenze für KSK-Versicherte wird bis Ende 2022 angehoben (Update!)
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© Quelle: KSK Pressematerial
Der Verlust des Versicherungsschutzes durch die KSK (Künstlersozialkasse) drohte vielen freischaffenden Musikern und Künstlern, wenn ihre nebenberuflichen, nicht-künstlerischen Tätigkeiten den Freibetrag von 450€ im Monat überstiegen.
Temporäre Nebentätigkeit notwendig
Durch die derzeitige Situation bedingt durch die Corona-Pandemie bangen viele von ihnen nun um ihre Existenz, denn eine Ausübung ihres eigentlichen Berufes ist nicht möglich. Doch die Option, temporär einer nicht-künstlerischen Tätigkeit nachzugehen, um sich finanziell über Wasser zu halten, bringt neue Probleme mit sich.
Wer über die Künstlersozialkasse kranken- und pflegeversichert ist, durfte bis dato lediglich 450€ pro Monat aus Nebenberuflichen Tätigkeiten dazuverdienen. Dies entspricht einem Neben- bzw. Aushilfsjob, der in den meisten Fälle allerdings nicht zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ausreicht, wenn die Haupteinnahmequelle gänzlich ausfällt.
Freigrenze angehoben
Bundesarbeitsminister Hubertus Hell geht Anfang Mai nun einer Forderung des Deutschen Musikrates, dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTVK) und dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) nach: Bis Ende 2022 soll die Grenze für Zuverdienste aus nicht-künstlerischen Tätigkeiten für über die Künstlersozialkasse Versicherte von 450€ monatlich auf 1300€ angehoben werden.
Damit droht Musikern und Künstlern, die sich pandemiebedingt einen anderen Job suchen mussten, nicht mehr der Verlust ihres Versicherungsschutzes, wenn sich ihre Verdienste innerhalb dieses Freibetrages befinden. Dies sorgt für mehr Sicherheit.
Darüber hinaus soll auch 2022 der Abgabensatz zur KSK konstant bei 4,2% bleiben, wofür vom Bund Mittel in Höhe von insgesamt 85 Millionen Euro an die KSK bereitgestellt werden. Eine Verabschiedung dessen soll im Mai stattfinden.
Update: Der Vorschlag von Hubertus Heil wurde am 12. Mai 2021 vom Kabinett gebilligt.
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