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Finanzielle Unterstützung für Kulturprojekte

Anmeldung für den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ab jetzt möglich

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 15.06.2021

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Anmeldung für den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ab jetzt möglich

© Kevin Bidwell via Pexels

Ab dem 15. Juni 2021 ist die Registrierung für die Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen möglich. Er besteht aus zwei Bausteinen und stellt Hilfen für kleinere und größere Veranstaltungen bereit.

Der 2,5 Milliarden schwere Sonderfonds der Bundesregierung soll die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerten und Theateraufführungen unterstützen. Er wurde nach monatelangen Forderungen der Veranstaltungsbranche Ende Mai vom Bundeskabinett beschlossen.

Durch die Corona-Pandemie kommt es noch immer zu Planungsunsicherheiten für Veranstalter/innen, zumal Großveranstaltungen erst allmählich und abhängig von den einzelnen Bundesländern zugelassen werden.

Durch den Sonderfonds sollen Kulturveranstalterinnen und -veranstalter dazu ermutigt werden, trotzdem Veranstaltungen zu organisieren, auch wenn diese voraussichtlich nicht kostendeckend beziehungsweise mit Gewinn durchgeführt werden können.

Zwei Bausteine

Der Sonderfonds ist in zwei Bausteine aufgeteilt und bietet so Hilfsmittel für unterschiedlich große Veranstaltungen. Zum einen gibt es die Wirtschaftlichkeitshilfe für kleine Veranstaltungen. Darunter fallen Events mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Hier hilft der Bund mit einer Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen.

Zum anderen gibt es die Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Dazu zählen Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen. Diese benötigen zumeist einen langen Planungsvorlauf. Im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen wird bis zu 80 Prozent der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen.

Umsetzung durch Bundesländer

Die Bundesländer setzten den Sonderfonds operativ um. Sie führen die Antragsbearbeitung und Bewilligung über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen durch. Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden.

Für Fragen zur Antragstellung steht den Veranstaltern eine bundesweite Service-Hotline zur Verfügung; die Website bietet außerdem einen FAQ für weitere Fragen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zum Start des Sonderfonds:

"Lang hat’s gedauert und nun geht es endlich los: Der 2,5 Milliarden Euro schwere Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist am Start! In den letzten Wochen wurden die Förderungsbedingungen des Sonderfonds intensiv diskutiert und modifiziert, weiterhin sprechen wir mit Bund und Ländern über die Verbesserung einiger Regelungen."

Nach dem Erfolg des Hilfsprogrammes Neustart Kultur starte nun mit der Registrierungsmöglichkeit für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen das zweite große Bundesprogramm speziell nur für den Kulturbereich. Zusammen stünden jetzt 4,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, um den Kulturbereich trotz Corona wieder an den Start zu bringen.

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