7. Berliner Appell
Deutscher Musikrat fordert Bundesregierung zum Erhalt der kulturellen Vielfalt auf
deutscher musikrat coronakrise
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Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats (DMR) erklärt im 7. Berliner Appell des DMR, dass der Bund endlich handeln und Prioritäten setzen müsse, da alle gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse ihre Grundlage in der Kultur finden:
"Kulturelle Vielfalt ist im Sinne der UNESCO-Konvention nicht nur Verpflichtung für den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes, zeitgenössischer künstlerischer Ausdruckformen sowie anderer Herkunftskulturen, sondern demokratierelevant und Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt."
Pandemie hat Spuren hinterlassen
Während der Corona-Pandemie sind viele kreative Künstlerinnen und Künstler in prekäre Lebensverhältnisse abgerutscht. Doch laut dem Deutschen Musikrat hat sich diese Entwicklung bereits lange vorher angekündigt.
Schuld seien insbesondere gesetzgeberische Lücken und Versäumnisse politischen Handelns, die bereits in den Jahrzehnten vor der Pandemie stattfanden. So hätten die tatsächlichen Kosten der Pandemie für Bund und Länder durch langfristige Förderungen wesentlich niedriger ausfallen können:
"Das beachtliche Engagement des Bundes, einiger Länder und Kommunen zur Linderung der ökonomischen und sozialen Pandemiefolgen hätte weit weniger öffentliche Mittel gefordert, wenn die Rahmenbedingungen für Bildung und Kultur nicht bereits vor der Pandemie defizitär gewesen wären".
Die Forderungen des Musikrats
Die Selbstverpflichtung der Kommunen und Länder zur Sicherung der Kulturausgaben für 2022-2025 wird an die Haushaltsansätze von 2020 zzgl. der entsprechenden Tarifvorsorge und des Inflationsausgleichs angepasst.
Freien Musikerinnen und Musiker werden durch eine Arbeitslosenversicherung, Honorarstandards und eine verstärkte, auf Mehrjährigkeit angelegte Förderung der freien Ensembles abgesichert.
Künstlerische Schulfächer und der Sports werden als die zentralen Eingangsfächer schulischen Erlebens für alle Jahrgangsstufen und Schularten eingesetzt.
Die Arbeit der öffentlichen und freien Musikschulen wird für alle Bevölkerungsgruppen auf den Qualitätsgrundlagen der Fachverbände sichergestellt.
Chören und Orchestern im Bereich Amateurmusik werden durch ausreichende Unterstützung eine kulturelle Teilhabe für breite Bevölkerungskreise garantiert.
Die Musikwirtschaft wird als mitgestaltender Teil der kulturellen Vielfalt stärker in gesetzgeberische Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns mit einbezogen, insbesondere in Bezug auf die kleineren und mittelständischen Betriebe.
Den Einsatz einer Bundeskulturstatistik, auf deren Datengrundlage vorausschauende Bildungs- und Kulturpoltik gestaltet werden kann.
Eine Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz mit folgenden Worten: "Der Staat schützt und fördert die Kultur.“
Nur so kann laut dem Musikrat die Kultur in Deutschland in ihrer Vielfalt – und damit die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens – geschützt werden.
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