Weiterer Streamripper vom Netz genommen
Die Musikindustrie verzeichnet Erfolg gegen Streamripper Convert2MP3
Convert2MP3. © Screenshot (https://web.archive.org/web/20190617204713/http://convert2mp3.net/)
Convert2MP3 gehört zu den weltweit meistgenutzten Streamripping-Websites; allein in den letzten 12 Monaten verzeichnete die Seite 684 Millionen Besucher aus aller Welt. Streamripper erlauben es den Nutzerinnen und Nutzern, Medien von Streamingseiten – beispielsweise Musikstücke von YouTube – auf dem eigenen Computer zu speichern.
Eindeutiges Urteil
In einem Verfahren, das von der IFPI und dem BVMI im Namen der Mitgliedsunternehmen koordiniert wurde, urteilte das Gericht nun gegen den Streamripper: Die Betreiber müssen die Domain Convert2MP3 sowie alle weiteren rechtsverletzenden Seiten abschalten. Weiterhin sind sie verpflichtet, die Domain an die IFPI zu übergeben und in Zukunft nicht wieder gegen Urheberechte zu verstoßen bzw. Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen.
IFPI und BVMI erhoben vor dem Landgericht Hamburg aufgrund von erheblichen und anhaltenden Urheberrechtsverletzungen Klage gegen die Betreiber der Domain.
Unterschiedliche Meinungen
Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI, stellt fest:
"Das Musikgeschäft hat sich in ein digitales Geschäft verwandelt, insofern ist es von zentraler Bedeutung, dass die Rechte von Künstlern und ihren Partnern auch online geschützt werden! Wir sehen ein zunehmendes Verständnis seitens der Gerichte und der Fans, dass Geschäftsmodelle, die als Freerider rechtliche Grauzonen ausnutzen, absolut inakzeptabel sind, weil das digitale Lizenzgeschäft die Lebensader der Branche ist."
Dagegen sieht beispielsweise die Electronic Frontier Foundation die Abschaltung von Streamrippern tendenziell kritisch. Laut des Verbandes für Internetrechte sind Streamripper nicht per se illegal, da diese nicht nur zum Download urheberrechtlich geschützen Materiales verwendet werden können.
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