Durchsetzung des DMA
Digital Markets Act: EU ermittelt gegen Apple, Meta und Google
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Margrethe Vestager 2019. © European Union
Anfang März hat die EU eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple ausgesprochen. Grund war, dass Apple über Regelungen im App Store fairen Wettbewerb verhinderte. Nun ermittelt die EU erneut.
Reaktionen auf den DMA
Einige Unternehmen haben sich über die Reaktionen der großen Tech-Konzerne auf den DMA beschwert. Demnach gehen die getroffenen Maßnahmen der Konzerne nicht weit genug.
Der Digital Markets Act besagt, dass Unternehmen ihre Plattformen kostenlos für andere Anbieter öffnen müssen. Andere Anbieter zu nutzen, muss für User kostenlos sein. So muss zum Beispiel Apple andere Webbrowser und App Stores als die eigenen akzeptieren.
Die Kommissarin für Wettbewerbsrecht, Margrethe Vestager, gab die Ermittlungen in einer Pressekonferenz bekannt. Zu den Hintergründen sagte sie:
"Bestimmte Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsvorschriften erreichen ihre Ziele nicht und bleiben hinter den Erwartungen zurück, was wir sehr ernst nehmen."
Als Antwort auf den DMA ermöglichte Apple es zum Beispiel, Anbietern von Apps zu bisherigen Konditionen im App Store zu bleiben oder andere App Stores zu nutzen. Allerdings müssen die Anbieter dann ab dem Millionsten Download eine Gebühr von 50 Cent pro Download zahlen. Dies gilt auch für Updates.
Gegenstand der Ermittlungen
Im Falle Apples möchte die EU diese Vorgehensweise untersuchen und die Frage klären, ob das aktuelle Modell dem DMA entspricht. Darüber hinaus wird geprüft, wie einfach es Usern gemacht wird, einen alternativen Browser zu Safari zu benutzen.
Bei Meta verhält sich die Untersuchung ähnlich. Der Social Media Anbieter bietet Usern die Möglichkeit, für eine monatliche Zahlung von 13€ Instagram und Facebook werbefrei nutzen zu können. Andernfalls sieht Meta hierin die Zustimmung über den Verkauf von Daten für personalisierte Werbeanzeigen.
Auch bei Google ist fraglich, ob bewusst stark auf den eigenen App Store und Webbrowser hingewiesen und so die Vielfalt der Anbieter nicht ausreichend berücksichtigt wird. Zudem steht im Raum, Google bevorzuge seine eigenen Produkte. Das könnte auch den Versandhändler Amazon treffen.
Schnelle Einigung
Die EU plant, ihre Ermittlungen schnell abzuschließen. Einerseits endet die Amtszeit der aktuellen Kommissarin für Wettbewerbsrecht im November dieses Jahres, andererseits soll den Konzernen die hohe Priorität der EU zur Einhaltung des DMAs gezeigt werden. Die Ermittlungen sollen binnen sechs, aber spätestens nach 12 Monaten abgeschlossen sein.
Sollte die EU Verstöße gegen den DMA bei den Tech-Konzernen feststellen, so droht ihnen eine Strafe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, was in allen drei Fällen eine Geldstrafe in Milliardenhöhe bedeuten würde.
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