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Für faire und rechtssichere KI

GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller drängt auf Verabschiedung des AI Acts der EU

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 21.11.2023

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GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller drängt auf Verabschiedung des AI Acts der EU

Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA. © GEMA

Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung hat die GEMA die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Musikwelt beleuchtet. Die Verwertungsgesellschaft setzt sich in diesem Zusammenhang für eine baldige Verabschiedung des AI Acts der EU, klare Transparenzregelungen und einen wirksamen Schutz geistiger Eigentumsrechte ein.

Mit dem europäischen AI Act soll erstmals ein EU-weites Regelwerk für Künstliche Intelligenz geschaffen werden.

Die Regelungen sollen unter anderem sicherstellen, dass menschliche Kreativität und kulturelle Vielfalt auch im Zeitalter von generativer KI wertgeschätzt wird und eine Zukunft hat. 

Chance mit Haken

So betonte GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller, dass Künstliche Intelligenz durchaus in der Lage sei, den kreativen Schaffensprozess zu unterstützen, sie aber nicht dazu führen dürfe, dass menschliche Kreativität verdrängt und ausgebeutet wird.

Aus diesem Grund setze sich die GEMA für eine intelligente Regulierung ein, die Transprenz schaffen, geistige Eigentumsrechte wirksam schützen und eine faire und rechtssichere KI ermöglichen solle.

In diesem Zusammenhang begrüßt Holzmüller die Positionierung des Europäischen Parlaments zum AI Act und die jüngsten Vorschläge der EU-Ratspräsidentschaft, die entsprechende Regelungen vorsehen.

Transparenz sollte selbstverständlich sein

Gleichzeitig warnt er angesichts der ins Stocken geratenen Verhandlungen vor einer faktischen Nichtregulierung generativer Künstlicher Intelligenz: "Es würde niemand verstehen, wenn der AI Act am Ende an einer Frage wie Transparenz scheitert, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte."

Anbieter*innen von generativer KI in Europa müssten erklären können, mit welchen Informationen diese trainiert worden sei. Regelungen, die dies voraussetzen seien das Mindeste, was Urheber*innen von einem ambitionierten EU-Rechtsrahmen für KI erwarten dürften.

Die stellvertretende Generaldirektorin der DG CNECT der Europäischen Kommission, Renate Nikolay, gibt an, dass hinsichtlich des Umgangs mit Trainingsdaten, auf dem bestehenden Urheberrecht aufgebaut werden könne, das ein Recht auf Opt-out (Rechteinhaber*innen haben die Möglichkeit der Nutzung von Text und Data Mining unter Vorbehalt zu widersprechen) beinhalte.

Dabei müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Umsetzung dieses Rechts durch generative KI nicht erschwert oder gar unmöglich gemacht werde.

Klärung der offenen Fragen

Der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) zeigt sich trotz des engen Zeitplans und offener Fragen überzeugt, dass "alle Beteiligten den politischen Willen haben, den AI Act zu Ende zu bringen." Entscheidend sei für ihn eine Antwort auf die Frage zu finden, "was wir als Minimum im AI Act brauchen, um sicherzustellen, dass "die Urheber am Ende auch ihre Rechte durchsetzen können".

Nikolay betont, dass der AI Act angesichts der dynamischen Entwicklung im Bereich KI nicht alle Fragen abschließend klären könne und Fragen des Urheberrechts auch noch ein Thema für die nächste Kommission sein werden. 

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