Eine neue Hoffnung?
Großveranstaltungen bleiben bis Ende Oktober verboten, doch Ausnahmen sollen möglich sein
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In ihrer Pressekonferenz vom 17. Juni 2020 bestätigte die Bundesregierung die bereits im Vorfeld bekannt gewordene Meldung, das Verbot von Großveranstaltungen in der Coronakrise vom 31. August mindestens bis zum 31. Oktober 2020 zu verlängern.
Laut dem bayerischen Ministerpräsidenten Söder geht die Verlängerung des Verbotes jedoch auch mit einer Form der Lockerung einher: Das Verbot bezieht sich explizit auf solche Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung von Hygieneregeln und die konkrete Kontaktverfolgung nicht sichergestellt werden kann, also etwa Volksfeste, Kirmesveranstaltungen oder Festivals.
Ländersache
Söder gibt an, dass dadurch auch Möglichkeiten einer Durchführbarkeit für größere Veranstaltungsformate gegebene seien. Die Gestaltung dieser neuen Freiräume richte sich nach der Beschlusslage der einzelnen Bundesländern.
Bereits mit dem Bekanntwerden des Verbots von Großveranstaltungen bis Ende August übertrug der Bund den Ländern die Aufgabe, die Regelung umzusetzen. So mussten die Länder u.a. definieren, ab welcher Größe eine Veranstaltung überhaupt als Großveranstaltung gilt – was für eine verwirrende Vielzahl abweichender Festlegungen sorgte.
Hier findet ihr unsere Übersicht der Veranstaltungs-Regelungen nach Bundesland.
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