Einigung nach langen Verhandlungen
GWVR und BVMI schließen Gesamtvertrag über Lizenzierung von Live-Mitschnitten
gwvr bvmi verwertungsgesellschaften
Dr. Florian Drücke. © BVMI/Markus Nass
Nach langen Verhandlungen ist jetzt seit dem 6. Juli 2020 ein Gesamtvertrag von der GWVR und BVMI unterzeichnet, der die Lizenzierung von Mitschnitten der Veranstaltungen von GWVR-Mitgliedern zur Veröffentlichung auf Tonträgern, Bildtonträgern und via Online-Auswertungen (Stream und Download) der Mitglieder des BVMI regelt.
Inhalte des Vertrages
Für Veröffentlichungen von Live-Mitschnitten auf Ton- und Bildtonträgern sieht der Gesamtvertrag Vergütungssätze zwischen 4% und 1.71% des Handelsabgabepreises vor. Die konkrete Höhe hängt von der Gesamtspieldauer auf dem Tonträger enthaltener geschützter Mitschnitte ab.
Die Rechteinhaber erhalten für Online-Auswertungen eine Vergütung in Höhe von 4,5% des Lizenznehmer für die Nutzung seiner Aufnahmen vom Online-Dienst erhaltenen Betrags.
Alle Mitglieder des BVMI erhalten einen Einführungsrabatt und einen Gesamtvertragsrabatt, wie es bei entsprechenden Verträgen mit Verwertungsgesellschaften üblich ist. Der Vertrag wurde rückwirkend ab 2017 bis Ende 2021 abgeschlossen. Somit steht den Mitgliedern der GWVR auch eine Vergütung für die Nutzung in den letzten drei Jahren zu.
Stimmen zur Einigung
Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR äußert sich wie folgt:
"Der Gesamtvertrag folgt im Wesentlichen dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes. Wir freuen uns sehr, dass wir nun endlich gemeinsam mit dem BVMI und seinen Mitgliedern eine Einigung über die Vergütung des Veranstalterrechts erzielt haben. Die GWVR kann damit endlich ihr operatives Geschäft aufnehmen."
Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft kommentiert:
"Mit Abschluss ihres ersten Gesamtvertrages hat die GWVR dank der Regelungen unseres Urheberrechts nicht nur in Deutschland sondern weltweit Neuland betreten und Rechte durchgesetzt, die es so in kaum einem anderen Land gibt. Die Rechte aus dem Vertrag können übrigens nicht nur von inländischen, sondern von allen Veranstaltern in Anspruch genommen werden, die in der Europäischen Union ihren Sitz haben und Mitglied der GWVR sind."
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI ergänzt:
"Die Veranstalterrechte wurden bekanntlich jahrzehntelang von den Berechtigten ohne Verwertungsgesellschaft ausgeübt. Wir sehen den Gesamtvertrag durchaus auch als Vertrauensvorschuss und hoffen, dass von Seiten der Veranstalter nun zeitnah eine geeignete Organisationsstruktur aufgebaut wird, um die Rechte den Leitlinien des Verwertungsgesellschaftengesetzes entsprechend angemessen wahrnehmen zu können."
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