Verhältnismäßigkeit gefordert
Initiative "Aufstehen für die Kunst" kämpft mit Verfassungsbeschwerde für Öffnungsperspektiven
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Pressekonferenz der Initiative am 7. Dezember 2020. © Screenshot
Die Verfassungsbeschwerde, die von der Initiative Aufstehen für die Kunst Ende April 2021 als Reaktion auf den zuvor abgelehnten Eilantrag an das Bayerische Verwaltungsgericht eingereicht wurde, bezieht sich auf die flächendeckende Einschränkung des Grundrechts auf Kunstfreiheit durch ausnahmslose Schließungen aller Kultureinrichtungen.
Die Initiative kritisiert die unverhältnismäßige Einschränkung der Kunstfreiheit, die im Vergleich zu anderen Grundrechten wie der Religionsfreiheit zurückgestellt werde.
Der Mitte April vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnte Eilantrag weist laut Aufstehen für die Kunst zudem zahlreiche Fehleinschätzungen auf. Darüber hinaus konnte die Bayrische Staatsregierung nach Auffassung der Initiative auch keine konkrete wissenschaftliche Begründung für die Ablehnung des Antrags erbringen.
Keine Generalkritik
Die Initiative argumentiert, die massiven Einschränkungen über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum bei gleichzeitig fehlenden wissenschaftlichen Belegen mache eine verfassungsrechtliche Klärung auf höchster Ebene notwendig.
Es gehe dabei nicht darum, die Notwendigkeit der Maßnahmen zum Infektionsschutz in Frage zu stellen, sondern angemessene, auf wissenschaftlichen Fakten basierende und mit dem Grundrecht auf Kunstfreiheit im Einklang liegende Lösungen für die Kulturbranche zu erwirken.
Unabhängig voneinander durchgeführte Studien der TU München und des Fraunhofer Heinrich Hertz-Instituts sowie Pilotprojekte belegten zudem, dass der Betrieb von Konzerthäusern mit Regelungen zum Infektionsschutz ohne erhöhte Ansteckungsgefahr möglich wäre.
Forderungen der Initiative
Deshalb fordert die Initiative Aufstehen für die Kunst, die Unterstützung von zahlreichen Künstlern, Veranstaltern, Verbänden, Verlagen, Labels, uvm. erfährt, folgendes:
- Gleichstellung der Kultur mit Wirtschaftsunternehmen, Einzelhandel, Gastronomie und Glaubenseinrichtungen
- Verlässliche und zeitnahe Öffnungsstrategien bzw. Austausch mit der Politik
- Einsatz von Testungen und Teststrategien mit finanzieller Unterstützung vom Staat
- Einheitliche Regelungen zur Befreiung von Quarantäne nach negativem PCR-Test für Künstler, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf internationale Reisen angewiesen sind
- Kernforderung: rechtliche Überprüfung der geltenden Beschränkungen für die Kultur im Bezug auf die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit
Gleichzeitig ruft die Initiative Aufstehen für die Kunst dazu auf, die Initiative "Aufstehen für Kultur" zu unterstützen: Diese plant am 13. Mai 2021 auf dem Königsplatz in München eine Demo und Kundgebung, um auf die Dringlichkeit der Situation aufmerksam zu machen.
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