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Verbotenes Rickrolling?

Rapper Yung Gravy für Nachahmung von Rick Astleys Stimme verklagt

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 09.02.2023

musikbusiness urheberrecht

Rapper Yung Gravy für Nachahmung von Rick Astleys Stimme verklagt

Rick Astley (2016). © Live Nation Germany

Der britische Sänger Rick Astley beschuldigt den US-Rapper Yung Gravy des "Diebstahls" seiner Stimme im Song "Betty (Get Money)" beschuldigt und hat Klage gegen ihn eingereicht.

Obwohl Rick Astley seine größten Erfolge in den späten 80er und frühen 90er Jahren feierte, ist der Sänger durch das sogenannte Rickrolling auch vielen Jüngeren ein Begriff: Spaßvögel im Internet versenden dabei Nachrichten mit Links zu vermeintlich interessanten Inhalten, in Wahrheit jedoch auf das Musikvideo von Rick Astleys "Never Gonna Give You Up" verlinken.

Viral-Hit sorgt für Aufregung

Der US-amerikanische Rapper Yung Gravy ist im vergangenen Jahr noch einen Schritt weiter gegangen: Im Juni veröffentlichte der 26-Jährige seinen Song "Betty (Get Money)", der das Thema von Rick Astley aufgreift und auf der Grundlage des Originals basierend eine Rap-Nummer mit neuen Lyrics darstellt.

Damals vom Feuilleton und auf TikTok als "Real-Life Rickroll" gefeiert, hat der Song jetzt ein juristisches Nachspiel für den Rapper: Wie Billboard berichtet, hat Rick Astley in der vergangenen Woche in Los Angeles Klage gegen Gravy eingereicht.

Die Begründung: Der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Matthew Raymond Hauri heißt, imitiere illegalerweise Astleys Stimme, sodass die sogenannte Interpolation für die Zuhörenden nicht als solche erkennbar gewesen sei und nach einem Sample geklungen habe. Damit habe Hauri gegen Astleys Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Was ist eigentlich Interpolation?

Unter Interpolation versteht man in der Musik die Neuaufnahme etwa einer Melodielinie aus einem bereits existierenden Song, beispielsweise in einem anderen Song – und oft mit neuen oder angepassten Lyrics. Interpoliert wird oftmals dann, wenn der/die Rechteinhaber/in eines Songs es nicht erlaubt, diesen zu samplen, oder die Rechte für das Sampling zu teuer wären

So gibt auch Yung Gravy an, im Vorfeld die Rechte zur Verwendung von "Never Gonna Give You Up" von dem Produzententeam Stock Aitken Waterman, bei dem die musikalischen Rechte für den Rick Astley-Song liegen, erhalten zu haben. 

Das Team gestattete Yung Gravy, die Komposition und die Lyrics des Songs in einem eigenen Lied zu reproduzieren bzw. eben zu interpolieren. Diese Rechte erlaubten Yung Gravy jedoch nicht die direkte Nutzung (das Sampling) von Teilen der Originalversion.

Kein Recht auf Diebstahl

Der Vorwurf gegen Young Gravy lautet nun, dass dieser den Sänger Nick Seeley beauftragt habe, in einigen Passagen des Songs die Stimme von Rick Astley möglichst originalgetreu zu imiteren, sodass der Eindruck entstehe, es handele sich bei den betreffenden Passagen tatsächlich um den Song handele. In der Anklageschrift heißt es somit, dass Astleys Stimme für Yung Gravys Song “Betty” unrechtmäßig gestohlen worden sei:

"Eine Lizenz zur Nutzung der ursprünglichen zugrunde liegenden Musikkomposition berechtigt nicht zum Stehlen der Stimme des Künstlers in der Originalaufnahme."

Unterstützt wird dieser Vorwurf durch Videos und Interviewaussagen, bei denen Seeley und Gravy zugeben, dass sie "Betty" so nah wie möglich an "Never Gonna Give You Up" halten wollten. In einem Interview hatte Gravy darüber hinaus behauptet, dass Astley "Betty" möge – Astley bestreitet dies und wirft dem Rapper daher Falschaussage vor. 

Bette Midler als Präzedenz

Eingereicht wurde die Klage von Richard Busch, der durch seine Rolle als Anwalt der Familie von Marvin Gaye im erfolgreichen Prozess gegen Robin Thicke und Pharrell Williams bekannt ist. Auch im neuen Fall sieht Busch seinen Mandanten im Recht. In einer ersten Stellungnahme sagte der Rechtsanwalt:

"Mr. Astley besitzt seine Stimme. Seit dem Fall Bette Midler vor mehr als 30 Jahren formuliert das kalifornische Recht eindeutig, dass niemand das Recht hat, Stimmen ohne Erlaubnis zu imitieren oder zu verwenden."

Tatsächlich hatte das Gericht in dem Präzedenzfall 1988 zugunsten der Sängerin Bette Midler geurteilt, die Ford auf Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts verklagt hatte, weil der Autokonzern in Werbespots die Stimme der Sängerin nachgeahmt hatte.

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