Es geht um KSK und Steuern
Verbände fordern künstlerfreundliche Umsetzung der Neustart Kultur-Stipendien
Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates und Generalsekretär des Deutschen Musikrates. © DMR
Das Konjunkturprogramm Neustart Kultur soll zahlreichen kreativen Freischaffenden während der Krise finanziell unter die Arme greifen. In diesem Zuge wurden u.a. Stipendien an Künstlerinnen und Künstler vergeben.
Allerdings sind wichtige Details in Bezug auf den Status der Stipendien bei der Künstlersozialkasse (KSK) bisher nicht abschließend geklärt worden.
Handlungsbedarf bei Scholz und Heil
Dies ist Aufgabe des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundesarbeitsministeriums, weswegen sich der Deutsche Musikrat nun gemeinsam mit dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV), dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und dem Deutschen Komponistenverband (DKV) direkt an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wendet.
Die Forderung der Vertreter des Musikbereichs ist klar formuliert: Die ausgezahlten Stipendien für die Empfängerinnen und Empfänger sollen bis zum 31. Dezember 2022 generell steuerfrei gestellt werden, erklärt Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates.
Der Verzicht auf eine KSK-Beitragspflicht ist in Anbetracht des durchschnittlichen Jahreseinkommens von KSK-Versicherten im Bereich Musik besonders entscheidend: Denn dieses lag zum 1. Januar 2021 bei lediglich 13.085 Euro. Sollten Förderberechtigte nun noch zusätzlich KSK-Beiträge auf Stipendien zahlen müssen, fiele dieses magere Einkommen noch niedriger aus.
Stipendien als Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit
Außerdem fordert Höppner: "Bei der KSK müssen die Stipendien als Einkommen behandelt werden, dürfen aber nicht beitragspflichtig sein, denn die Stipendien dürfen in ihrer Corona-bedingten Überbrückungswirkung nicht durch zusätzliche Abgaben marginalisiert werden.".
Sollten Stipendien bei der KSK als Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit gelten würden, könnten Versicherte mehr Rentenpunkte erwerben.
Geringfügigkeitsgrenze vorübergehend aussetzen
Darüber hinaus setzen sich die Beteiligten erneut dafür ein, dass KSK-Versicherte bis zum Ende der pandemiebedingten Einschränkungen mehr nicht-künstlerische, selbstständige Tätigkeiten ausüben dürfen, ohne Gefahr zu laufen, ihren Versicherungsschutz zu verlieren.
Bislang ist es so geregelt, dass diese die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro nicht überschreiten dürfen. Da viele Kreativschaffende auf den temporären Verdienst durch nichtkünstlerische Tätigkeiten angewiesen sind, verlangten DMR, DTKV und VdM bereits im Februar, diesen in Zeiten von Corona entgegenzukommen.
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