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Musk setzt auf Gegenwehr

X (Twitter) stellt Antrag auf Abweisung einer 250 Millionen Dollar Klage

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 21.08.2023

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X (Twitter) stellt Antrag auf Abweisung einer 250 Millionen Dollar Klage

X, ehemals Twitter. © via unsplash.com

Vor einigen Monaten haben mehrere große Musikverlage eine Klage gegen X (früher Twitter) eingereicht. Das Unternehmen im Besitz von Elon Musik soll nicht angemessen auf Urheberrechtsverletzungen reagiert haben. Jetzt hat X vor Gericht den Antrag gestellt, die Klage abzuweisen.

Nach US-Recht müssen Online-Dienste wie X (früher Twitter) bei Urheberrechtsverletzung einzelner Nutzer auf Aufforderungen zum Löschen (sog. Takedown Notices) reagieren und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Konten von Wiederholungstätern zu sperren. 

Mehrere große Musikverlage, darunter Universal, Sony und weitere, hatten vor einem US-Bundesgericht in Nashville Klage gegen die X-Corp eingereicht. Der Social Media Gigant soll nicht angemessen auf Takedown Notices reagiert haben und nicht über ordnungsgemäße Konto-Kündigungsverfahren verfügen.

250 Millionen Dollar schwer

Die Musikverlage begründeten ihre Klage damit, dass X für unmittelbare Verstöße haftbar und für die urheberrechtsverletzenden Aktivitäten seiner Nutzer zumindest mitverantwortlich und stellvertretend haftbar sei.

Aufgrund der "Förderung massiver Urheberrechtsverletzung" fordern die Musikverlage 250 Millionen Dollar Schadensersatz und einen sofortigen Kurswechsel des Unternehmens bei Takedown-Anfragen.

Nicht mit Elon

X-CEO Elon Musk scheint nicht gewillt zu sein, dieser Forderung nachzukommen. Er schoss bereits gegen die Musikindustrie, als er den DMCA (Digital Millenium Copyright Act) als eine "Plage der Menschheit" beschrieb. 

Nun hat X vor Gericht auf die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung geantwortet. Den Anwälten des Unternehmens zufolge sollte die Klage der Musikverlage abgewiesen werden. 

Kein vorsätzliches Handeln?

Die Anwälte von X argumentieren wie folgt: Eine Haftung für direkte Urheberrechtsverletzungen müsse sich auf nicht-automatisierte und vorsätzliche Handlungen des Begklagten beziehen, während sich viele der angeblichen Verfehlungen von X auf passive Handlungen und automatisierte Algorithmen bezögen:

"Die Klageschrift enthält keine Behauptungen über ein aktives, vorsätzliches Verhalten von X oder eines X-Mitarbeiters im Zusammenhang mit den angeblich urheberrechtsverletzenden Nutzerbeiträgen – eine Unterlassung, die für die Klage fatal ist". 

Die Anwälte des Unternehmens betonen, dass X in erheblichem Umfang für nicht rechtsverletzende Zwecke genutzt wird und dass die Kläger daher nachweisen müssten, dass der Dienst aktiv und absichtlich Schritte unternommen hat, um Rechtsverletzungen zu fördern.

Hat X profitiert?

Ein weiterer Grund, weshalb die Klage obsolet sei, sei der Fakt, dass X (Twitter) keinen direkten finanziellen Profit aus den Urheberrechtsverletzungen gezogen habe.

Die Musikunternehmen wiesen in ihrer Beschwerde jedoch darauf hin, dass neben den rechtsverletzenden Inhalten Werbung lief. Laut X bedeutet dies jedoch nicht, dass diese Anzeigen absichtlich neben raubkopierten Inhalten geschaltet wurde. Ob das aber eine Rolle spielt, ist äußerst fraglich.

Keine Lizenzvereinbarungen

Auch in anderen Punkten scheint die Argumentation von X vergleichsweise schwach zu sein. Da X keine Lizenzvereinbarungen mit Inhabern von Musikrechten (wie den Major Labels) abgeschlossen hat, stellt sich die Frage, ob nicht darin alleine schon eine Rechtsverletzung liegt, die aufgrund der Verweigerungshaltung von X (Twitter) und seinem CEO Elon Musik automatisch eine "absichtliche"  Förderung von Urheberrechtsverstößen darstellt.

Während sich der Streit zwischen Musiklabels und Social Media-Plattformen an anderer Stelle entspannt, beispielsweise in Hinblick auf TikTok, geht X einen gewohnt eigensinnigen Weg. Ob das Unternehmen damit vor Gericht durchkommt, wird sich zeigen.

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