Veranstaltungswirtschaft fordert Unterstützung
BDKV: Restmittel des Sonderfonds müssen der Veranstaltungswirtschaft zugutekommen
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Prof. Jens Michow ist geschäftsführender Präsident des BDKV. © BDKV
Vor Kurzem hat sich die Bundesregierung auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt, um Bürger/innen und Unternehmen in der Energiekrise zu entlasten.
Das Entlastungspaket sieht auch Hilfen für die Kulturbranche vor. So plant der Bund, Kulturinstitutionen mit dem Restbetrag des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu unterstützen. Im Maßnahmenpaket heißt es dazu konkret:
"Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandene Restmittel werden genutzt, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen."
Klare Forderung auf Seiten des BDKV
Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) interpretiert diese Formulierung laut seiner Pressemitteilung so, dass die Restmittel "ausschließlich von festen Häusern und damit zum Beispiel lediglich von Theatern und Musikclubs" genutzt werden können.
Damit würden die Restmittel nicht mehr der Veranstaltungswirtschaft zur Verfügung stehen. Prof. Jens Michow, Präsident des BDKV, bezeichnet das als "Skandal". Der BDKV fordert daher, dass die Restmittel des Sonderfonds auch der Veranstaltungswirtschaft zugutekommen sollen.
Ursprüngliches Programm läuft bald aus
Ursprünglich wurde der Sonderfonds ins Leben gerufen, um die Kulturbranche in der Corona-Pandemie gegen wirtschaftliche Nachteile abzusichern. Veranstaltungsunternehmen konnten Mittel aus dem Sonderfonds beantragen, wenn Veranstaltungen aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht mit voller Kapazität stattfinden konnten.
Da aber 2021 "nur wenige Veranstaltungen stattfanden und seit Anfang des Jahres die Eindämmerungsmaßnahmen aufgehoben wurden", wurden die Mittel nur teilweise verbraucht. Da der Sonderfonds zum Jahresende ausläuft, würden die Restmittel eigentlich in den Bundeshaushalt zurückfließen.
Interessant ist auch, dass sich die Restmittel laut Informationen des BDKV nicht nur auf 1 Milliarde, sondern auf rund 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro belaufen.
Breite Verteilung der Restmittel
Der BDKV begrüßt grundsätzlich, dass die Restmittel nun doch der Kulturbranche zugute kommen sollen. Er fordert aber zugleich, dass die Veranstalter/innen für die Restmittel antragsberechtigt bleiben.
Diese seien am stärksten von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen und zudem immer noch stark von der Krise betroffen.
Legitime Forderung?
Dass der BDKV den Beschluss zu den Sonderfonds im dritten Entlastungspaket so interpretiert, ist ebenso verständlich wie die Forderung, die krisengebeutelte Veranstaltungswirtschaft zu unterstützen.
Der Deutsche Kulturrat hat ebenfalls bereits gefordert, dass die Restmittel dem gesamten Kulturbereich zugutekommen sollen und jeden in der Branche erreichen. Dazu will der Kulturrat "konkrete Vorschläge" vorlegen.
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