Vorstoß in Rheinland-Pfalz gescheitert
Debatte über GEMA-Gebühren auf ehrenamtlichen Veranstaltungen
Landtag Rheinland-Pfalz. © Torsten Silz/Landtag Rheinland-Pfalz
Die Unionsfraktion hatte einen Pauschalvertrag mit der GEMA gefordert, wie er bereits in Bayern existiert.
Seit Anfang April 2023 übernimmt der Freistaat die Lizenzkosten für bestimmte Musiknutzungen auf ehrenamtlichen Veranstaltungen. Insgesamt 1,75 Millionen Euro stellt das Staatsministerium 2023 zur Verfügung, im nächsten Jahr soll der Betrag erhöht werden.
Um das Ehrenamt zu entlasten
Diesem Beispiel will die CDU auch in Rheinland-Pfalz folgen. Laut der CDU-Abgeordneten Marion Schneid sei das Ehrenamt durch "gestiegene Preise, die Pandemie und hohe Auflagen für Veranstaltungen" bereits sehr belastet.
Um "ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und ein aktives Vereinsleben zu fördern", schlug die Partei ein Volumen von einer Million Euro vor, mit dem bis zu 35.000 Veranstaltungen pro Jahr unterstützt werden könnten.
Geteilte Meinungen
Zuspruch fand die CDU unter anderem von der AfD und den Freien Wählern. Der SPD-Abgeordnete Manuel Liguori dagegen hält die Idee für wenig zielführend. Nach dem aktuellen Vorschlag würden einzelne Veranstaltungen mit knapp 29 Euro unterstützt; das sei nur "eine sehr geringe Entlastung".
Kulturstaatssekretär Jürgen Hardeck (parteilos) sieht das ähnlich. Er bezeichnete den Betrag als "einen Witz" und spricht sich für die Unterstützung des Ehrenamts durch bereits existente Programme wie den Kultursommer Rheinland-Pfalz oder das Programm "Neustart für Vereine" nach der Pandemie aus.
Der Antrag der CDU wurde mehrheitlich von SPD, Grünen und FDP abgelehnt. Für den Antrag stimmten AfD und Freie Wähler.
GEMA und Ehrenamt
Jeder, der auf öffentlichen Veranstaltungen Musik spielt, muss GEMA-Gebühren zahlen. Die eingesammelten Beträge zahlt die GEMA an berechtigte Musiker*innen, Komponist*innen und Songschreiber*innen aus.
Aktuell erhalten Veranstaltungen, die "religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen und die nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen", einen Nachlass von 15 Prozent auf die GEMA Gebühren [PDF].
Hierzu können unter anderem Veranstaltungen der Brauchtumspflege, Kinder- oder Seniorenveranstaltungen, Jugendtanzveranstaltungen, Veranstaltungen der freien Wohlfahrtspflege oder Veranstaltungen der von gemeinnützigen Sportvereinen zählen, insofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
Schulveranstaltungen, Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege oder der Gefangenenbetreuung sind unter gewissen Voraussetzungen sogar vollständig von Gebührenzahlungen an die GEMA befreit.
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