Angemessenes Einkommen
Deutscher Kulturrat fordert baldige Umsetzung des Basishonorars für Soloselbstständige im Kulturbereich
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Der neue Vorstand des Deutschen Kulturrates. © Deutscher Kulturrat
Im Oktober 2022 hat die Kulturministerkonferenz eine "Matrix zu Basishonoraren" für Soloselbstständige im Kulturbereich verabschiedet und veröffentlicht. Der Deutsche Kulturrat begrüßt diese Maßnahme und fordert die Kulturminister/innen und Kultursenator/innen jetzt dazu auf, diese Basishonorare in den Ländern zeitnah umzusetzen.
Um die Verhandlungen zu den Basishonoraren anzustoßen, sollten die Verantwortlichen in den Kulturministerien der Länder laut Kulturrat auf Berufs- und Fachverbände bzw. Gewerkschaften des Kultur- und Mediensektors zugehen. Die Landesverbände der Berufs- und Fachverbände bzw. Gewerkschaften des Kultur- und Mediensektors seien ihrerseits gefordert, sich proaktiv an das jeweilige Kulturministerium zu wenden.
Verbesserung der wirtschaftlichen & sozialen Lage
Ein schwankendes Einkommen sei in der Kulturbranche laut dem Deutschen Kulturrat gang und gäbe. Doch liege das Problem darin, dass Ausfälle auf Grund des geringen Einkommens nicht durch Rücklagen abgefedert werden könnten – ein Problem, das sich in seiner ganzen Tragweite nicht zuletzt in der Corona-Pandemie gezeigt hat.
Diese Situation führe zwangsläufig zu einer schlechten sozialen Absicherung im höheren Alter. Eine Verbesserung der sozialen Lage der Soloselbstsändigen gehe wiederum einher mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage, weshalb der Kulturrat sich auch in hohem Maße dafür einsetze.
Matrix zu Basishonoraren als Verhandlungsgrundlage
Die verabschiedete "Matrix zu Basishonoraren" gewähre den Ländern laut Kulturrat eine Grundlage für diesbezügliche Verhandlungen. Es gelte, Basishonorare auszuhandeln und diese für Projektförderungen und weitere Zuwendungen für verbindlich zu erklären. Verbände und Gewerkschaften des Kultur- und Mediensektors hätten hier bereits konkrete und praxisorientierte Vorschläge für Basishonorare und Honorarempfehlungen vorgelegt.
Vor allem Kommunen seien wiederum durch angemessene Honorare dazu in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Soloselbstständigen in Kunst und Kultur zu leisten: Diese müssten sich entweder dem Vorschlag der Kulturministerkonferenz zu Basishonoraren anzuschließen, oder einen eigenen Vorschlag vorzulegen, um so mit gutem Beispiel voran zu gehen.
Umsetzung ankurbeln
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, verweist darauf, dass das Durchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten 2022 bei den Wort-Künstler/innen, wie Schriftsteller/innen, bei nur 22.702 Euro im Jahr (=1.891 € im Monat) läge. Noch schlechter sähe es mit 14.181 Euro im Jahr (=1.181 € im Monat) bei selbständigen Musiker/innen aus. Weiter erklärt er:
"Das Einkommen der Schriftstellerinnen und Schriftstellern ist bereits extrem gering, das Einkommen der selbständigen Musikerinnen und Musikern kann nur noch als skandalös niedrig bezeichnet werden! Es ist mehr als überfällig, dass die öffentliche Hand bei der Beauftragung von Künstlerinnen und Künstler und den weiteren Soloselbstständigen aus dem Kulturbereich in der Zukunft ein angemessenes Honorar zahlt."
In diesem Zusammenhang unterstreicht der Kulturrat auch die Notwendigkeit für ein starkes Urheberrecht: Vergütungen aus der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke seien ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens von Künstler/innen und dürften nicht weiter durch Einschränkungen oder Aufweichungen des Urheber- und Leistungsschutzrechts sowie weitere Ausweitungen von Schrankenregeln oder Open Access verringert werden.
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