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Kulturförderung durch Steuerpolitik

Deutscher Kulturrat legt Vorschläge für ein "die Kultur stärkendes Steuerrecht" vor

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 28.11.2022

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Deutscher Kulturrat legt Vorschläge für ein "die Kultur stärkendes Steuerrecht" vor

Der neue Vorstand des Deutschen Kulturrates. © Deutscher Kulturrat

Ab 2023 könnte auf Nutzer/innen von kulturellen Bildungsangeboten eine drastische Preisänderung durch die Einführung einer Umsatzsteuerpflicht zukommen. Der Deutsche Kulturrat hat der Bundesregierung daher nun Vorschläge für ein die Kultur stärkendes Steuerrecht vorgelegt und fordert den Bundestag auf, schnell zu handeln.

Ein die Kultur stärkendes Steuerrecht eröffnet nach Auffassung des Deutschen Kulturrats mehr Menschen die Möglichkeit, kulturelle Bildungsangebote wahrzunehmen und macht Kunst und Kultur allgemein erschwinglicher, da über das Steuerrecht die Kulturmärkte stimuliert werden können. In diesem Sinne hat der Deutsche Kulturrat Vorschläge für ein solches Steuerrecht vorgelegt. 

Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleister

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, an der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleister festzuhalten.

Der Deutsche Kulturrat appelliert an die Regierung, diese Änderung nun so schnell wie möglich durchzusetzen, da ab dem neuen Jahr die Kommunen verpflichtet wären, von Leistungen und Angeboten, die auch von privaten Unternehmen erbracht werden können, Umsatzsteuer zu erheben.

Das hätte unmittelbare Auswirkungen auf kommunale Musikschulen, Volkshochschulen und vergleichbare Einrichtungen. Obwohl Volkshochschulen und Musikschulen nach $4 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, haben Differenzen zwischen nationalen Gerichten und dem europäischen Gerichtshof (EuGH) für rechtliche Unsicherheit gesorgt.

Erleichterung für ausländische Künstler

Nach Ansicht des deutschen Kulturrates haben sich die Regelungen zur Besteuerung von im Ausland lebenden Künstler/innen, die in Deutschland auftreten, bewährt (sog. "Ausländersteuer"). Da die Honorare in den letzten Jahren gestiegen seien, schlägt der Kulturrat eine Anhebung der Freigrenze der "Ausländersteuer" von 250 Euro auf 500 Euro pro Person vor.

Um den Kunstmarkt in einem finanziell erschwinglichen Rahmen zu halten und die Attraktivität des Kaufs von Kunst weiter zu steigern, fordert der Deutsche Kulturrat die Bundesregierung auf, die Umsatzsteuer für Verkäufe von Kunstwerken durch Galerien oder Kunsthändler zu senken. 

Bei gewerblichen Kunstverkäufen würde dadurch der Preis sinken, die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen würde sich verbessern und weniger bekannte Künstler/innen hätten eine bessere Chance, Verkäufe zu erzielen.

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