Angeblich unbezahlbare Tarife
Hessischer Städtetag fordert niedrigere GEMA Gebühren für Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmarkt Leipzig. © Christian Grube
Im vergangenen Jahr gab es heftige Streitigkeiten wegen angeblich gestiegener GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte.
Falsche Angaben der Städte
Bei genauerer Betrachtung stellte sich allerdings heraus, dass die Gebühren vor allem deshalb gestiegen waren, weil viele Städte sich bei der Berechnung der Fläche der Weihnachtsmärkte, die als Grundlage der Gebühren dient, zu ihren Gunsten verrechnet hatten.
Die Erhöhung erfolgte daher, als die GEMA die Angaben der Städte überprüfte und feststellte, dass einige Weihnachtsmärkte sehr viel größer waren als gedacht – und bei der GEMA gemeldet.
2011 legte der Bundesgerichtshof zudem in einem Urteil fest, dass für die Berechnung der Gebühren die gesamte Marktfläche und nicht nur die Bühnenfläche angegeben werden muss.
Neues Drama
Dass der Streit keineswegs beigelegt ist, zeigt eine Mitteilung des Hessischen Städtetags. Dieser bezeichnet die GEMA-Gebühren als "unbezahlbar". Die GEMA-Tarife würde "weder eine verhältnismäßige Höhe der GEMA Tarife für die Vereine" gewährleisten, noch "eine planbare Kalkulationsgrundlage für die Kommunen" bieten.
Verbandspräsident und Oberbürgermeister von Wiesbaden Gert-Uwe Mende erklärte dazu:
"Die Städte in Hessen fordern die GEMA auf, angemessene Tarife anzubieten, welche die Fortführung von Vereinsveranstaltungen wie zum Beispiel der Weihnachtsmärkte in ihrer bisherigen Form erlauben".
Mögliche Einschränkungen
Sollten die Gebühren dennoch gleich bleiben, drohten in Zukunft der Verzicht auf Bühnenprogramme, erhebliche Flächenreduzierungen oder zeitliche Einschränkungen der Märkte.
Laut dem Hessischen Städtetag könnten durch diese Einschränkungen Weihnachtsmärkte unattraktiver wirken und zudem lokale Künstler*innen ihre Einnahmequelle verlieren.
Perspektive der GEMA
Die GEMA beteuerte, dass der Kostenanstieg im Jahr 2023 nicht in Zusammenhang mit neuen Gebühren, sondern der Anwendung bereits bestehender Tarife einhergeht.
Außerdem verweist die GEMA darauf, dass Weihnachtsmärkte kommerzielle und gewinnorientierte Veranstaltungen sind und keine gemeinnützigen Freiwilligenveranstaltungen. Zudem bot sie betroffenen Kommunen Gespräche an, um eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Gebühren zu finden. Zahlreiche Städte haben davon auch Gebrauch gemacht.
Fragen an den Städtetag
Der Hessische Städtetag wie auch OB Mende nennen in der Mitteilung wiederholt Vereine als Veranstalter von Weihnachtsmärkten oder vermischen das Thema der kommerziellen Weihnachtsmärkte mit gemeinnützigen Vereinsveranstaltungen.
Unseres Wissens nach werden aber die meisten Weihnachtsmärkte von Städten und Kommunen veranstaltet, weshalb die ständige Berufung auf Vereine verwirrt.
Wir haben deshalb dem Hessischen Städtetag folgende Fragen geschickt:
- Was haben Vereinsveranstaltungen mit Weihnachtsmärkten zu tun? Wieso werden im Statement des Städtetags die kommerziell orientierten, von den Städten veranstalten Weihnachtsmärkten mit gemeinnützigen Vereinsveranstaltungen in einen Topf geworfen?
- Wieso bieten die GEMA-Tarife keine "planbare Kalkulationsgrundlage", wenn die Tarife doch öffentlich und leicht im Internet einsehbar sind?
- In welchen Fällen kam es in hessischen Städten zu besonders gravierenden Nachforderungen? Waren diese Nachforderungen auf unterschiedliche Berechnungen der Gesamtfläche der Weihnachtsmärkte zurückzuführen?
- Haben hessische Kommunen von dem Gesprächsangebot der GEMA Gebrauch gemacht? Wenn nein, warum nicht? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Bisher haben wir keine Antwort vom Hessischen Städtetag erhalten.
Ähnliche Themen
Erfolgreiches Geschäftsjahr
GEMA erzielt im Jahr 2023 erneut Rekordergebnis
veröffentlicht am 08.04.2024
Viele Krokodilstränen
Falsche Angaben der Städte? GEMA kritisiert Debatte um Gebühren für Weihnachtsmärkte
veröffentlicht am 07.12.2023 35
Eindrücke aus Leipzig
Stiller Protest gegen GEMA-Gebühren auf vielen Weihnachtsmärkten
veröffentlicht am 04.12.2023
Schreck nach Weihnachten
Hohe GEMA-Rechnungen für Musik auf Weihnachtsmärkten sorgen für Ärger
veröffentlicht am 31.08.2023 8
Tarifumstellungen
GEMA berechnet Lizenzgebühren künftig auf Basis der Nettowerte
veröffentlicht am 09.02.2023 2