Das Land in der Verantwortung
Kretschmann bestätigt: Veranstaltungen bis 100 Gäste in Baden-Württemberg ab dem 1. Juni erlaubt
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Winfried Kretschmann (Grüne). © Bündnis 90/Die Grünen
Voraussetzungen für Veranstaltung mit maximal 100 Teilnehmer/innen in Baden-Württemberg ab dem 1. Juni 2020 sind u.a. eine feste Bestuhlung. Außerdem muss gewährleistet werden, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
Dies teilte der Baden-Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am 26. Mai im Rahmen der Regierungspressekonferenz in Stuttgart mit. Kretschmann bestätigte damit den Vorschlag des vom Kunstministerium vorgelegten Plans zur Wiedereröffnung nach der Corona-Unterbrechung.
Die Probleme bleiben
Auch Kneipen und Bars dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind noch bis zum 31. August 2020 untersagt; auch Clubs bleiben vorerst geschlossen.
Trotz der Lockerungen sehen sich kleinere Veranstalter/innen und die Betreiber/innen von Live-Spielstätten damit nach wie vor unter Druck: Konzerte mit einer reduzierten Anzahl an Gästen rechnen gerade für kleinere Spielstätten in den meisten Fällen nicht; viele Genres – darunter etwa Rock, Punk und Metal, aber auch elektronische Musik – lassen sich kaum oder gar nicht (sinnvoll) in ein Sitzformat überführen.
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