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APPLAUS Award 2025: Bewerbungsphase startet am 24. April

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 19.04.2025

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APPLAUS Award 2025: Bewerbungsphase startet am 24. April

Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit den APPLAUS-Preisträgern vom Bahnhof Kötzting und Laudator Angela Aux. © Niklas Gode

Bis Ende Mai können sich Spielstättenbetreiber und Konzertveranstalter für den Spielstättenpreis APPLAUS bewerben, der im November 2025 zum zwölften Mal verliehen wird. Zur Verfügung stehen Preisgelder in Höhe von 1,6 Mio. Euro.

Rund 900 Auszeichnungen an Spielstättenbetreiber und Veranstaltern wurden in den bisherigen elf Ausgaben des APPLAUS Award verliehen. Alleine im Jahr 2024 erhielten 90 Preisträger Preisgelder in Höhe von insgesamt 1,6 Mio Euro.

Der Startschuss für die Bewerbung für den diesjährigen APPLAUS Award ist am 24. April um 10 Uhr. Bewerbungsschluss ist der 22. Mai um 18 Uhr.

Sechs Kategorien, bis zu 50.000 Euro

Ausgezeichnet werden Musikspielstätten und Konzertreihen für das Jahr 2024 in sechs Kategorien. Jeder Bewerber kann maximal zwei Bewerbungen für je eine programmbezogene und themenspezifische Kategorie einreichen.

Die Preisgelder betragen – wie bereits im vergangenen Jahr – 50.000 Euro in der Kategorie Beste Livemusikprogramme, 35.000 Euro in der Kategorie Beste Livemusikspielstätten und 10.000 Euro in der Kategorie Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen sowie in allen themenspezifischen Kategorien.

Programmbezogene Kategorien

  • Beste Livemusikprogramme
  • Beste Livemusikspielstätten
  • Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen

Themenspezifische Kategorien

  • Awareness
  • Inklusion
  • Nachhaltigkeit

Teilnahmebedingungen

Für die Kategorien "Beste Livemusikprogramme" und "Beste Livemusikspielstätten" müssen bei einer Spielstätte mindestens 48 Veranstaltungen im Jahr 2024 stattgefunden haben, damit sie teilnahmeberechtigt ist.

Die erforderliche Anzahl für die Kategorie "Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen" liegt dagegen bei zwischen zehn und 47 Veranstaltungen. Open-Air-Veranstaltungen dürfen höchstens 20 Prozent des gesamten Programms ausmachen.

Bei den beiden Kategorien "Beste Livemusikprogramme" und "Beste Livemusikspielstätten"  liegt die Fördergrenze erneut bei 40 Prozent. Sollten Spielstätten zu mehr als 40 Prozent staatlich finanziert werden, können sie sich für einen undotierten Preis bewerben.

Weitere Informationen zur Bewerbung finden sich hier.

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