Deutsche Musik in die Welt
DO! Export: Initiative Musik fördert Veranstaltende deutscher Acts im Ausland
Freiberufler oder Gewerbetreibende? Eine ziemlich komplexe Frage, wenn es um Musikerinnen und Musiker geht. © Oleg Magni via Pexels
Das Programm DO! Export der Initiative Musik soll die Verbreitung und Präsentation deutscher Musik im Ausland duch die gezielte Förderung von international ausgerichteten Showcases, Promoevents, Marketing- und PR-Kampagnen und Songwriting-Camps sowie der Unterbringung von deutschen Acts auf internationalen Veranstaltungen stärken.
Welche Ausgaben werden durch DO! Export gefördert?
Wie auf der Webseite der Initiative Musik bekannt gegeben wurde, können durch DO! Export in diesem Zusammenhang Ausgaben in folgenden Bereichen bezuschusst werden:
- Raummiete inkl. VA-Versicherung,
- Backline-Miete, sonstiges technisches Equipment,
- Honorare für externe Agenturen/Dienstleister,
- Presse- und PR-Maßnahmen,
- Werbung und Marketing,
- Grafik- und Druckkosten,
- Übersetzungskosten, Dolmetscher, Visagegebühren,
- GEMA-Gebüren, KSK, oder ähnliches,
- Reisekosten für Artists sowie maximal zwei Begleitpersonen, gemäß dem Bundesreisekostengesetz sowie der Auslandsreisekostenverordnung.
Wie fällt die Förderung aus?
Die durch DO! Export gestellte Fördersumme wird den gewählten Empfänger/innen in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung zukommen gelassen. Dabei darf diese bei einem maximalen Betrag von rund 10.000 Euro nicht mehr als 75 Prozent der Gesamtausgaben entsprechen.
Nach Abschluss eines Fördervertrags werden zunächst bis zu 90 Prozent der bewilligten Mittel an entsprechender Stelle ausgezahlt. Die letzten 10 Prozent folgen schließlich nach dem Einreichen eines Verwendungsnachweises spätestens drei Monate nach Beendigung des jeweiligen Projektes sowie einer anschließend durchgeführten Schlussprüfung.
Der Zeitraum der Förderung beträgt maximal sechs Monate und wird individuell festgelegt. Pro Unternehmen bzw. Einzelunternehmer/in darf bis zu zweimal innerhalb eines Kalenderjahres auf eine Förderung durch DO! Export zurückgegriffen werden.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Um von DO! Export zu profitieren muss ein Unternehmen oder ein/e Einzelunternehmer/in in Deutschland ansässig sein. Es ist wichtig, dass die Antragsstellenden keine Dependancen bzw. Vertretungen in ihrem entsprechenden Zielland haben und sich in professionellem Rahmen mit der Förderung deutscher Artists befassen.
So können sich etwa Management-, Booking- und PR-Agenturen sowie Labels, Musikverlage und Vertriebe um Unterstützung durch DO! Export bemühen. Es werden lediglich Projekte gefördert, deren Gesamtausgaben nicht unter 3.000 Euro liegen.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Noch bis zum 11.03.2022 um 18:00 Uhr werden Anträge für eine Bezuschussung durch DO! Export entgegen genommen.
Über die Bewilligung eines Antrags entscheidet schließlich eine sechsköpfige Jury, bestehend einem Vertreter des Deutschen Musikverleger-Verbandes e.V. (DMV), zwei Vertretern der deutschen Musikwirtschaft, einem Vertreter der Initiative Musik sowie eines Artists des Genres Rock, Pop oder Jazz.
Anschließend erhalten die Antragstellenden die endgültige Entscheidung der Jury sowie – im Falle einer Zusage – die bewilligte Fördersumme schriftlich mitgeteilt. Weitere Informationen zum DO! Export Förderprogramm und der Antragsstellung gibt es hier.
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