Vierjährige Evaluationsphase
Neuer GEMA-Tarif für Weihnachtsmärkte reduziert Vergütung um 35 Prozent
gema vergütung veranstaltungen
Der Weihnachtsmarkt in Leipzig. © Christian Grube
Bereits ab diesem Jahr können Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten von dem neuen Modell profitieren. Es berücksichtigt, dass sich Weihnachtsmärkte in den vergangenen Jahren stark verändert haben: Neben klassischen Buden und Glühwein-Ständen gibt es heute häufig ein vielfältiges Kulturprogramm mit Livemusik, Bühnenauftritten oder Chören.
GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller betont:
"Musik spielt auf Weihnachtsmärkten eine zentrale Rolle und ist essentiell für die Stimmung und damit auch den Erfolg eines Marktes. Allein im letzten Jahr haben die Betreiber von über 7.000 Weihnachtsmärkten deutschlandweit die Nutzung von Musik bei der GEMA angemeldet. All diese Märkte profitieren nun von dem neuen Weihnachtsmarkttarif, sei es der ehrenamtlich organisierte bis hin zu den großen Weihnachtsmärkten von Städten und Gemeinden."
Es sei jedoch auch wichtig, dass auch die Musikschaffenden fair entlohnt würden:
"Gleichzeitig wollen wir die Laufzeit dieser Vereinbarung nutzen, um die Besonderheiten der Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten zu klären und so sicherstellen, dass unsere Mitglieder – die Musikschaffenden – für ihre kreative Arbeit, wie das Komponieren von weihnachtlicher Musik, angemessen entlohnt werden."
Auch die BVMV sieht in der Einigung ein positives Signal für Veranstalter, wie BVMV-Geschäftsführerin Ingrid Hartges erklärt:
"Weihnachtsmärkte sind keine Veranstaltung wie jede andere. Sie sind ein traditionelles Kulturgut und im Winter ein zentraler Ort für gesellschaftliches Miteinander sowie lebendige Innenstädte. Weihnachtsmusik, oft von örtlichen ehrenamtlichen Musikgruppen oder Chören dargeboten, trägt zu diesem Miteinander in den Städten und Gemeinden bei. Um den Besonderheiten eines Weihnachtsmarktes Rechnung zu tragen, war es nur sachgerecht, für diese einen eigenständigen Tarif mit der GEMA zu vereinbaren, der für die Kommunen bezahlbar bleibt."
Weiterhin stellt sie fest:
"Wir begrüßen es sehr, dass wir mit der GEMA einen angemessenen Kompromiss eigens für Weihnachtsmärkte gefunden haben. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Wert von Live-Musik auf Weihnachtsmärkten zu erhalten. Die Evaluationsphase in den kommenden vier Jahren bietet jetzt die Chance, eine dauerhaft tragfähige Regelung zu finden."
Fünfjährige Evaluation
Die Laufzeit des neuen Tarifs reicht bis zur Saison 2028/2029. In dieser Zeit wollen GEMA und BVMV weitere Erfahrungen sammeln und die Regelungen gegebenenfalls anpassen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der Förderung von Livemusik liegen, die wesentlich zur Atmosphäre auf Weihnachtsmärkten beiträgt.
Um den Einstieg zu erleichtern, stellt die GEMA umfangreiche Informationsangebote bereit – darunter ein eigenes Online-Portal, Webinare im Oktober sowie persönliche Beratungen. Die Anmeldung von Veranstaltungen über das Portal ist ab Ende September möglich.
Langjähriger Streit beendet
Damit endet der langjährige Streit über die GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte mit einer Kompromisslösung. Zahlreiche Städte und Gemeinden hatten die GEMA für die – aus ihrer Sicht – zu hohen Gebühren kritisiert, einige verzichteten gar auf das Abspielen von Musik oder den Auftritt von Chören und Musikgruppen.
Die GEMA hatte darauf verwiesen, dass viele Städte für ihre Weihnachtsmärkte eine zu geringe Fläche angegeben hatten. Die Neuberechnung der Fläche durch die GEMA führte zu höheren Gebühren, wogegen sich viele Städte wehrten.
In ihrem Statement erkennt die GEMA an, dass sich Weihnachtsmärkte in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark verändert haben und immer mehr Kulturprogramm bieten, wobei viele Musikgruppen und Chöre aus den jeweiligen Städten und Regionen stammen.
Wenn diese Auftrittsmöglichkeiten lokal dauerhaft ausgeblieben wären, dann hätte das Kulturleben in verschiedenen Städten nachhaltigen Schaden genommen. Die Einigung ist daher für alle Musikschaffenden eine gute Nachricht.
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