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BDKV wird Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 02.04.2024

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BDKV wird Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Geschäftsführer des BDKV Johannes Everke. © BDKV

Im Sommer vergangenen Jahres trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Demnach müssen Unternehmen ab einer Größe von 50 Angestellten eine Meldestelle anbieten. Der BDKV übernimmt dies nun für seine Mitglieder.

Immer häufiger geben Angestellte interne Informationen preis, um Missstände im Unternehmen aufzudecken und sie zum Handeln zu bewegen. Zum Schutz dieser Personen hat der Bund das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. 

BDKV wird Meldestelle

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) dient künftig als Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. 

Das bedeutet, dass sich die Mitglieder des BDKV kostenlos zu diesem Programm anmelden und durch den BDKV vertreten werden können.

Missstände melden

Angestellte können sich dann beim BDKV melden, wenn sie einen Missstand wahrnehmen. Dieser bewertet dann die Situation und gibt Rechtsberatung an die meldende Person. Darüber hinaus stellt der BDKV sicher, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin keine negativen Konsequenzen daraus erfährt. 

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz dürfen Unternehmen Angestellte nicht aufgrund gegebener Hinweise versetzen, entlassen oder auf andere Weise diskriminieren. Der BDKV verspricht meldenden Personen volle Anonymität.

Erfahrener Partner

Um diese Leistung anzubieten, arbeitet der BDKV mit LegalTegrity zusammen. Das Unternehmen ist seit 25 Jahren auf Compliance Verfahren spezialisiert.

Unternehmen ab 50 Angestellten sind dazu verpflichtet, anonyme Meldestellen einzurichten. Die Regel gilt aber auch für Unternehmen, die beispielsweise stark schwankende Angestelltenzahlen haben.

Mit diesem Schritt ist der BDKV der erste Verband in der Branche, der dieses Angebot für seine Partner unterbreitet. Johannes Everke, Geschäftsführender des BDKV, äußert sich wie folgt

"Damit das Konzerterlebnis für alle Beteiligten – ob vor, auf, oder hinter der Bühne; ob vor, während oder nach dem Event – so (rechts-) sicher wie möglich ist, bieten wir proaktiv Lösungen an. Damit nimmt der BDKV seine gesellschaftliche Verantwortung ernst und geht als Verband einen ganz neuen Weg. Gleichzeitig ist uns an guten Rahmenbedingungen für unser Wirtschaften gelegen und an weniger teurer Bürokratie für unsere Mitglieder. Dabei haben wir gerade die vielen kleinen und mittleren Firmen im Blick, die den Großteil unserer knapp 500 Mitgliedsunternehmen ausmachen. Unser Modell setzt also gleichzeitig an unseren gesellschaftlichen und an unseren wirtschaftlichen Zielstellungen an. Es macht uns zum Vorreiter in der Branche und weit über sie hinaus."

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