Für eine lebendige Künstlerszene
Brandenburg startet neues Förderprogramm für Neue Musik und Jazz
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© Yan Krukau via pexels.com
In Brandenburg unterstützt das MWFK (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) seit Jahren klassische Musiker/innen. Ab sofort will das Ministerium auch mehr Fokus auf moderne Musik und Jazz legen und hat dazu das Förderprogramm "Aktuelle Musik" ins Leben gerufen.
Die Förderung besteht aus einer Projektförderung, die bis zu 5.000 Euro als zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss umfasst. Im Regelfall handelt es sich um eine Anteilfinanzierung.
Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Das Antragsformular ist hier [PDF].
Zur Förderung einer legendigen Musikszene
"Primäres kulturpolitisches Ziel ist es, die Entwicklung, Aufführung und überregionale Rezeption und Vermittlung von Werken Aktueller Musik in höchster Qualität im Land Brandenburg, insbesondere in der Fläche, anzustoßen und zu fördern" schreibt das Ministerium in seinen Fördergrundsätzen.
Zweites Ziel sei die Vernetzung aktueller Künstler/innen und der Aufbau einer "lebendigen Szene aktueller Musik" in Brandenburg.
Die neuen Musik/Jazz Werke und Projekte sollen daher "künstlerisch anspruchsvoll sein". Das MWFK beschreibt künstlerisch anspruchsvolle Musik als "progressiv und experimentell, zukunftsgerichtet, kritisch und kontrovers".
Was wird gefördert?
Unter aktueller Musik versteht das Land Brandenburg folgende Genre:
- Neue Musik und zeitgenössischer Jazz
- Improvisierte Musik und Echtzeitmusik
- Elektronische und elektroakustische Musik
- Klangkunst und Audio-Installationen
- Multimediakunst
Förderfähig sind dabei nur Vorhaben aus den folgenden Förderschwerpunkten:
- Vergabe von Kompositionsaufträgen
- Planung und Durchführung von nichtkommerziellen Festivals, Veranstaltungsreihen sowie Einzelveranstaltungen
- Durchführung von Tourneen und Gastspielen für bereits produzierte Formate.
Es werden nur Projekte gefördert, die im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Verwendung der Förderung
Das MWFK bezahlt Personal- und Sachausgaben insbesondere für befristet angestellte Projektmitarbeitende, Honorare, KSK-Beiträge, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation.
Darüber hinaus sind auch Übernachtungs- sowie Fahrtkosten und Anmietung oder Anschaffung projektbezogener Technik (bis max. 5.000 Euro brutto), GEMA-Gebühren, Anmietungen von Räumen und Gegenständen (z.B. Instrumente) förderfähig.
Sachausgaben, wie Strom oder Miete, die unmittelbar aufgrund der Realisierung des beantragten jeweiligen Projektes anfallen und in dessen Projektzeitraum liegen, können auch übernommen werden.
Ein angemessener Eigenanteil an Eigeneinnahmen und/oder Drittmitteln zur Ausfinanzierung des beantragten Projektes soll erbracht werden. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben. Der Rest muss selber erbracht werden.
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