Teilhabe und Inklusion
Der Deutsche Musikrat fordert Ressourcen für mehr Barrierefreiheit in der Musiklandschaft
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© Marcus Aurelius
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gibt Menschen mit Behinderung das Recht auf kulturelle Teilhabe – und wurde von Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnet. Inzwischen ist das Thema präsenter geworden, Audiodeskriptionen werden in Programme übernommen, Rampen und Podeste an Veranstaltungsorten installiert, Musikschulen bieten inklusiven Unterricht an.
Dennoch ist dies auch 14 Jahre nach Unterzeichnung immer noch nicht die Regel, nach wie vor gibt es viele Schwachstellen. Der Deutsche Musikrat verweist auf einen Bericht des Deutschen Musikinformationszentrums. Vor allem auf der professionellen Bühne seien Menschen mit Behinderung kaum vertreten, Zugänge zu Musikhochschulen seien häufig ungeeignet.
Verantwortung liegt bei allen
Prof. Christian Höppner betont in der Pressemitteilung [Link zum PDF], die Verantwortung, die Musiklandschaft barrierefrei zu gestalten, läge bei uns allen – den Kulturinstitutionen mit ihren Mitarbeitenden, den Verbänden, den Musizierenden und nicht zuletzt den Politikerinnen und Politikern auf allen föderalen Ebenen.
Er fordert, dass diese für die notwendigen Rahmenbedingungen Sorge tragen und die Kriterien von Barrierefreiheit und Teilhabe fest in die Regularien der öffentlichen Förderpraxis integrieren. Höppner weiter:
"Es gilt, das Bewusstsein für den nachhaltigen Wert von Teilhabe und Inklusion immer wieder zu schärfen und in die Öffentlichkeit zu tragen – denn Bewusstsein schafft Ressourcen für eine gerechtere Welt."
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