Forderungen an die Politik
Landesmusikrat Berlin sieht Handlungsbedarf bei Festanstellungen an Musikschulen in Berlin
Pressekonferenz LMR vom 11. März 2024. © LMR Berlin
Ein Großteil der Lehrkräfte an Musikschulen in Berlin ist frei angestellt. Da ein Urteil des Bundessozialgerichts aber die Sozialversicherungspflicht für Angestellte an öffentlichen Musikschulen festgestellt hat, ist diese Praxis nicht aufrechtzuerhalten.
Rechtliche Ungewissheit
Aufgrund der schwierigen Haushaltslage schließen manche Berliner Musikschulen keine neuen Honorarverträge für Musikschulehrkräfte und nehmen keine neuen Schülerinnen oder Schüler an. Auch Veranstaltungen werden gestrichen.
Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung bestehender Verträge mit Schüler:innen an Musikschulen.
Lange Wartelisten
Dabei stehen bis zu zweitausend Personen auf der Warteliste von Musikschulen – Tendenz steigend. Ohne weitere Einstellungen werden die Listen deutlich länger werden.
Neben der Forderung nach 80% Festanstellung an Musikschulen fordert der Landesmusikrat Berlin auch ein Gesetz zur Förderung von Musikschulen. Diese Forderungen seien auch im aktuellen Koalitionsvertrag verankert.
Verweis auf andere Städte
Die Vorsitzende des Landesmusikrates sieht eine positivere Entwicklung in anderen Städten:
"Seit 2016 konnte der Anteil der festangestellten Lehrkräfte an den öffentlichen Berliner Musikschulen schrittweise erhöht werden, von zunächst nur 7 % auf aktuell 23 %. Im Bundesvergleich ist das eine eher schleichende Entwicklung. Das "Herrenberg-Urteil" hat in vielen anderen Städten dazu geführt, dass auf Festanstellung umgestellt wurde. Berlin sollte sich dieser Entwicklung anschließen und sie auch im geplanten Musikschulgesetz absichern."
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